Der ehemalige Unternehmer Hendrik Holt muss sich erneut vor Gericht verantworten.

Der ehemalige Unternehmer Hendrik Holt muss sich erneut vor Gericht verantworten.

Bild: © Friso Gentsch/dpa

Ein knappes Jahr nach der Festnahme hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen den emsländischen Windkraftunternehmer Hendrik Holt Anklage wegen Betruges erhoben. Insgesamt müssen sich in dem Verfahren fünf Angeschuldigte verantworten, teilte am Donnerstag die Staatsanwaltschaft Osnabrück mit.

Ihnen wird vorgeworfen, zwischen dem 25. Oktober 2019 und dem 10. Februar 2020 in fünf Fällen banden- und gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben. Einem der Angeschuldigten werde auch Insolvenzverschleppung vorgeworfen, hieß es. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht Osnabrück noch nicht entschieden.

Fiktive Windkraftprojekte

Die fünf Personen sollen die deutschen Tochtergesellschaften eines italienischen und eines schottischen Energieunternehmens mit zahlreichen gefälschten Urkunden getäuscht haben. Beide Unternehmen haben laut Staatsanwaltschaft daraufhin in nicht existierende Windkraftvorhaben investiert. Vier der fiktiven Projekte seien beiden Investoren zugleich verkauft worden.

Beiden Energieunterenehmen sei dabei ein Schaden von insgesamt knapp 6 Mio. Euro entstanden. Mit diesen beiden Fällen sind laut Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Holt und seine mutmaßlichen Mittäter noch nicht abgeschlossen. Es werde weiter ermittelt.

Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren

Früheren Mitteilungen zufolge soll es weitere Geschädigte und einen Gesamtschaden von rund zehn Mio. Euro geben. Nach früheren Angaben eines ehemaligen Rechtsanwalts von Holt hatte dieser die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Holt war wegen anderer Betrugsvorwürfe in dem Komplex bereits im vergangenen Herbst vorm Amtsgericht Meppen angeklagt worden.

Dort erhielt er wegen Betruges eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Das Landgericht Osnabrück hatte dieses Urteil zunächst aufgehoben, muss sich aber nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg nochmals auch mit diesem Fall befassen. (dpa/jk)

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