Wie im Vorfeld angekündigt, erhöht der Oldenburger Energiekonzern EWE seine Strom- und Gaspreise in der Grundversorgung deutlich.
Von 1. April an kostet die Kilowattstunde Strom im niedersächsischen Grundversorgungsgebiet 30,48 Cent pro kWh. Das sind 16 Prozent mehr als bislang. Der jährliche Grundpreis bleibt unverändert.
Zwei Faktoren für Preiserhöhung
Auch Gas wird teurer. Kunden müssen dort für die Kilowattstunde 10,06 Cent zahlen – ein Anstieg von 30 Prozent. Auch hier bleibt der Grundpreis unangetastet. Stand jetzt wären die Tarife trotzdem noch erheblich günstiger als die meisten neuen Angebote der Konkurrenz. Auf dem Vergleichsportal Verivox verlangt der auf Platz eins gelistete Anbieter Montana zum Beispiel für das Gebiet Oldenburg 43 Cent pro kWh Strom.
EWE verweist auf zwei Faktoren, die zur Preiserhöhung geführt hätten. Zum einen habe der Konzern wegen Lieferstopps und Insolvenzen anderer Anbieter unerwartet 70.000 Kunden auffangen müssen. Zum anderen hätten die Beschaffungspreise an den Energiemärkten um bis zu 400 Prozent zugelegt.
Fast 900 Neukunden-Grundtarife
EWE hatte sich gegen die Aufspaltung der Grundversorgung nach Bestands- und Neukunden entschieden. Dies sei aus Sicht der hauseigenen Juristen mit aktuellen Gesetzen und Regularien "nicht vereinbar", sagte Vertriebschef Oliver Bolay. (Die ZfK berichtet.)
Noch hat kein Gericht über die Rechtmäßigkeit separater Grundversorgungstarife befunden. Nach Angaben des Vergleichsportals Check 24 haben mittlerweile 457 Strom- und 417 Gas-Grundversorger Grundversorgungstarife ausschließlich für Neukunden eingeführt.
Tarif-Split in München offenbar kein Thema
Nicht dazu gehören neben der EWE auch die Stadtwerke München. Die Kilowattstunde Strom kostet für alle Münchner in der Grundversorgung derzeit 29,39 Cent, die Kilowattstunde Gas 6,96 Cent.
Aufgrund weiterhin sehr hoher Preise an den Energiemärkten schließen die Stadtwerke eine Preiserhöhung noch in diesem Jahr nicht aus. Eine Aufspaltung der Grundversorgung scheint hingegen vorerst kein Thema zu sein. "Aus den aktuellen Regelungen der [Grundversorgungsverordnungen] und des [Energiewirtschaftsgesetzes] lässt sich eine rechtliche Zulässigkeit separater Tarife nicht zweifelsfrei ableiten", teilt ein Sprecher mit. (aba)



