Reicht der Verweis auf den Ukraine-Krieg und dadurch stark gestiegene Großhandelspreise für Gas und Strom, um Preisgarantien zu brechen? Viele Juristen sehen das sehr skeptisch.

Reicht der Verweis auf den Ukraine-Krieg und dadurch stark gestiegene Großhandelspreise für Gas und Strom, um Preisgarantien zu brechen? Viele Juristen sehen das sehr skeptisch.

Bild: © Gary Meulemans/Unsplash

Die Verbraucherzentrale NRW hat nach eigenen Angaben den sogenannten Energiediscounter Extraenergie einmal mehr in die Schranken gewiesen. Ursache für den jüngsten Streit waren teils saftige Preiserhöhungen des Strom- und Gasanbieters trotz noch gültiger Preisgarantien Ende Juli. (Die ZfK berichtete.)

Daraufhin beantragte die Verbraucherzentrale beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung. Und tatsächlich untersagte die Kammer Extraenergie die Erhöhungen, soweit die Verträge eine Preisgarantie enthielten.

Auf Widerspruch folgt Kündigungsbestätigung

Das Unternehmen habe in der Folge hiergegen Widerspruch eingelegt, schildert die Verbraucherzentrale nun weiter, sei aber dann nicht zur anberaumten mündlichen Verhandlung erschienen. Das Landgericht Düsseldorf habe daraufhin die einstweilige Verfügung per Versäumnisurteil bestätigt.

Alles geklärt? Von wegen. Kunden hätten berichtet, dass sie nach ihrem Widerspruch gegen die Preiserhöhung Kündigungsbestätigungen erhalten hätten, teilt die Verbraucherzentrale weiter mit. In einigen Fällen sei die Belieferung eingestellt worden.

"Vorgang ist ungeheuerlich"

"Extraenergie hat die Widerspruchsschreiben von Gaskund:innen in zahlreichen Fällen einfach in eine Kündigung umgedeutet", wird Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, in einer Presseaussendung zitiert. "Der Vorgang ist aus unserer Sicht ungeheuerlich."

Die Verbraucherzentrale NRW mahnte Extraenergie nach eigener Aussage daraufhin ab. Nun habe das Unternehmen reagiert und sich verpflichtet, die Umdeutung von Widersprüchen in Kündigungen sowie die Androhung und Durchführung von Belieferungsstopps zu unterlassen.

Website frei von Streit

Die ZfK erreichte Extraenergie für eine Stellungnahme nicht unmittelbar. Auf der Website des Anbieters war zu der Auseinandersetzung mit der Verbraucherzentrale NRW nichts zu finden. (aba)

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