Die Eon-Zentrale in Essen.

Die Eon-Zentrale in Essen.

Bild: © Eon

Mit zwei Sammelklagen gegen Hansewerk Natur und Eon zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vor die Oberlandesgerichte in Schleswig (SH) und Hamm (NRW). Hansewerk Natur ist eine regionale Wärmetochter des Energiedienstleisters Hansewerk. Dieser gehört wiederum mehrheitlich zu Eon.

Die Verbraucherschützer streben Rückerstattungen für Kundinnen und Kunden an und sehen die Preiserhöhungen als unberechtigt. Das Register für die Sammelklage werde voraussichtlich in wenigen Wochen geöffnet.

VZBV geht gegen Erhöhungen seit 2020 vor

Die Unternehmen weisen die Vorwürfe zurück und sehen den Klagen gelassen entgegen. Die Erhöhungen führen sie unter anderem auf die historisch hohen Energiepreise der vergangenen zwei Jahre zurück.

Eon: "Erhöhungen sind gesetzeskonform"

Die Inhalte der Klageschrift des VZBV seien Eon bislang nicht bekannt, "insofern können wir keine Details kommentieren", sagte ein Eon-Sprecher zur ZfK. Die Fernwärmepreise würden aber den gesetzlichen Vorgaben folgen und passten sich den Kosten- und Marktentwicklungen an. Die Preisgestaltung richte sich nach Komponenten, die auf jederzeit einsehbaren Grundlagendaten des Statistischen Bundesamtes beruhten. Für 2024 stellte ein Sprecher von Hansewerk Natur auch deutlich niedrigere Arbeitspreise für Fernwärme in Aussicht, weil der Erdgaseinkauf für 2024 zu günstigeren Preisen möglich war.

Nach Einschätzung des VZBV sind die Preiserhöhungen der zurückliegenden Jahre unwirksam, "weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen". Deshalb würden die Verbraucherschützer gegen alle Erhöhungen seit 2020 vorgehen, hieß es.

Als Beispiel brachte der VZBV die Erhöhung des Fernwärmepreises im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl in Nordrhein-Westfalen vor. Hier erhöhe Eon den Brutto-Arbeitspreis von 6,18 Cent/kWh im Jahr 2020 auf 23,24 Cent/kWh im Jahr 2022. Bei einem Jahresverberbrauch von 15.000 kWh kamen für 2021 und 2022 Mehrkosten in Höhe von 3.500 Euro zusammen.

Bundeskartellamt prüft weitere Fälle

Vielerorts spielt Fernwärme bei der kommunalen Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Umso genauer schauen viele Versorger bei der Preiskalkulation und der Wirtschaftlichkeit von Fernwärme im Allgemeinen hin. Jüngst hatte sich auch das Bundeskartellamt mit den Erhöhungen der Fernwärmetarife beschäftigt. Im Fokus der Untersuchung steht unter anderem die Kopplung des Fernwärmepreises an den Gaspreis. Der Vorwurf an insgesamt sechs Stadtwerke lautet nicht gerechtfertigte Erhöhung der Preise zwischen Januar 2021 und September 2023. (dpa/am)

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