Christof Epe (links) und Hans-Werner Leenen sind Geschäftsführer bei der NGN Netzgesellschaft Niederrhein in Krefeld.

Christof Epe (links) und Hans-Werner Leenen sind Geschäftsführer bei der NGN Netzgesellschaft Niederrhein in Krefeld.

Bild: © NGN Netzgesellschaft Niederrhein

Gas-Verteilnetzbetreiber haben aktuell keine rechtliche Handhabe, um die weitere Entwicklung im Netz selber zu beeinflussen. "Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben sind nicht miteinander synchronisiert, sondern widersprechen sich zum Teil", sagen Christof Epe und Hans-Werner Leenen, die Geschäftsführer der NGN Netzgesellschaft Niederrhein mit Sitz in Krefeld. Halte dieser Zustand noch länger an, drohe über einen längeren Zeitraum ein Parallelbetrieb von Netzinfrastrukturen. Das könnte allein in Krefeld Zusatzkosten im zweistelligen Millionenbereich bedeuten.

Wenn der Gesetzgeber hingegen vorgeben würde, dass man Kunden sukzessive bis 2045 so sozialverträglich wie möglich vom Netz nehmen könnte, um die heutigen Bestandsnetze abzuwickeln, könnten Netzbetreiber viel zielgerichteter vorgehen, verdeutlichen Epe und Leenen. Im Interview beziehen sie zudem klar Position zum Thema Kanu 2.0, Rückbaukosten und Kosten für die Stilllegung eines Gas-Hausanschlusses.

Herr Epe, wie lange wird es das Gasnetz in seiner heutigen Form in Krefeld noch geben? Wird bei künftigen Stilllegungen nach bestimmten Kriterien priorisiert?

Christof Epe: Eigentlich erleben wir momentan eine Konservierung des Status quo. Wir werden noch mindestens 20 Jahre das Gasnetz betreiben, oberstes Primat hat ein zuverlässiger Netzbetrieb. Wir fokussieren uns dabei mehr auf die Hochdrucknetze, die für die Wasserstoffversorgung von Industriekunden eine große Bedeutung haben können. 

"Wir machen im kommenden Jahr von Kanu 2.0 Gebrauch. Die Netzentgelte werden dadurch nicht groß steigen, das wird für die Kunden nicht spürbar."

Haben Sie bereits von der Abschreibungs-Richtlinie Kanu 2.0 Gebrauch gemacht?

Epe: Wir machen im kommenden Jahr davon Gebrauch, allerdings in sehr kleinem Umfang. Unsere Gasnetze sind im Schnitt über 20 Jahre alt, die Abschreibungsdauer im regulatorischen Umfeld liegt bei etwa 40 Jahren. Wir haben also über die Restlaufzeit bis 2045 genug Gelegenheit, die Niederdrucknetze über Abschreibungen zu refinanzieren. Im Hochdrucknetz machen wir davon keinen Gebrauch, weil wir glauben, dass diese Assets noch deutlich länger bestehen werden als Niederdrucknetze.

Insofern werden durch die Anwendung von Kanu 2.0 die Netzentgelte nicht groß steigen. Da liegen wir vielleicht bei einem mittleren fünfstelligen Betrag, der sich auf die vielen Millionen Euro der Erlösobergrenze verteilt. Das wird für die Kunden gar nicht spürbar.

Das heißt, Sie schreiben erst mal linear ab?

Epe: Genau. Sollte die Kundenzahl jetzt überproportional schnell abnehmen, besteht natürlich das Risiko, dass die Netzentgelte zu stark steigen. Dann müssten wir gegensteuern, hier sieht die Richtlinie aber entsprechende Optionen vor. Wir versuchen es so abzubilden, dass es über einen langen Zeitraum wirtschaftlich tragfähig ist.

"Wir haben keine Möglichkeit, Kunden vom Netz zu nehmen oder ihnen das mit einem Vorlauf von einigen Jahren anzukündigen."

Die ganze Branche wartet auf einen verbindlichen Rechtsrahmen, um die Gasnetztransformation rechtssicher vornehmen zu können. Welche Punkte sind hier für Verteilnetzbetreiber am wichtigsten, um weiterzukommen bei der Transformationsplanung?

Epe: Ich sehe drei Möglichkeiten. Die erste Option ist eher dirigistisch. Hier würde der Gesetzgeber klare Regeln setzen, was in welcher Zeit, wo zu passieren hat. Die zweite Option wäre, der Netzbetreiber darf einen Stilllegungsplan erarbeiten und damit konkrete Ziele für jeden Stadtteil definieren wann dort kein Gas mehr ausgespeist werden soll.

Die dritte Möglichkeit sind vage Regeln und man lässt den Kunden entscheiden, was passiert. In letzterer Konstellation muss sich der Netzbetreiber dem irgendwie anpassen. In dieser Situation befinden wir uns aktuell. Ich bin überzeugt davon, dass dieser Weg für alle Beteiligten der teuerste sein wird.

Warum?

Epe: Wir werden unnötig hohe Betriebsführungskosten haben. Das Gasnetz wird sich ausdünnen und trotzdem werden wir die Kosten nicht reduzieren können. Wir würden empfehlen, ein Ziel zu beschreiben und dem Netzbetreiber die Möglichkeiten zu geben, die Ziele über einen Strategieplan zu erreichen.

Was steht dem aktuell im Wege?

Epe: Dafür fehlt momentan ein gesetzlicher Rahmen. Es gibt nach wie vor eine Anschlusspflicht für die Gasnetze. Wir haben keine Möglichkeit, Kunden vom Netz zu nehmen oder ihnen das mit einem Vorlauf von einigen Jahren anzukündigen.

"Wenn wir die Kunden sukzessive bis 2045 so sozialverträglich wie möglich vom Netz nehmen dürften, könnten wir viel zielgerichteter agieren."

Angenommen Sie hätten die Möglichkeit, was würde das ändern?

Epe: Wenn der Gesetzgeber vorgeben würde, dass wir die Kunden sukzessive bis 2045 so sozialverträglich wie möglich vom Netz nehmen können, um die heutigen Bestandsnetze abzuwickeln, könnten wir viel zielgerichteter agieren. Um hier unnötige Härten zu vermeiden, wird man den Kunden Vorlaufzeiten geben müssen von fünf bis sieben Jahren bis zu einer Stilllegung von Gassträngen. Es geht ja darum, ihn bis dahin sicher mit einer anderen Energiequelle versorgen zu können.

Inwiefern?

Hans-Werner Leenen: Wir könnten uns stadtteilscharf einzelne Gebiete vornehmen und dort Netze umbauen und gegebenenfalls stilllegen und gleichzeitig neue Strukturen schaffen, für eine alternative Wärmeversorgung. Wenn wir es so machen wie bisher, müssen wir immer im kompletten Stadtgebiet überall alles tun und haben ganz lange Doppelinfrastrukturen stehen.

Heute sind wir drauf angewiesen, dass der Kunde sich für irgendwas entscheidet. Wir können nichts vorgeben, wir haben keine Handhabe, um die Entwicklung im Netz selber zu beeinflussen, wir haben keinen Preisanreiz. Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben sind nicht miteinander synchronisiert, sondern widersprechen sich zum Teil. 

"Wir bilden aktuell noch Gasspürer aus, die das Netz auf Undichtigkeiten überprüfen, obwohl die Netzinfrastruktur absehbar deutlich reduziert werden muss."

Können Sie ein Beispiel geben?

Leenen: Die Methanemissionsverordnung zwingt uns beispielsweise Renteneintritte zu kompensieren und neue Mitarbeitende einzustellen, obwohl es sich um ein endliches Geschäft handelt wie früher der Bergbau auch. Wir bilden noch Leute aus als Gasspürer, die das Gasnetz auf kleine Lecks und Undichtigkeiten überprüfen, obwohl die Netzinfrastruktur absehbar deutlich reduziert werden muss. Diese Pflicht ist sogar jüngst noch deutlich verschärft worden.

Wenn Sie Betriebssicherheit gewährleisten wollen, wird diese Arbeit ja noch ein paar Jahrzehnte bedeutsam bleiben.

Leenen: Das Problem ist, dass wir aktuell für die komplette Gasnetzinfrastruktur den gleichen Aufwand betreiben müssen, unabhängig von der Zukunftsperspektive der jeweiligen Stränge. Wir haben zum Beispiel Stadtteile, mit einem höheren Anteil an älteren Hausanschluss-Leitungen mit verschraubtem Stahl, die nicht wasserstoffgeeignet sind und auch aufgrund dieser Methanemissionsverordnung einen hohen Betriebsaufwand mit sich bringen.

Wenn man diese zuerst stilllegen könnte und hier über einen Zuschuss einen wirtschaftlichen Anreiz dafür schaffen würde, könnte man in solchen Gebieten als erstes mit dem Umbau und etwaigen Stilllegungen beginnen. Aktuell überlässt man dies aber einfach dem freien Spiel der Marktkräfte und das funktioniert nicht, weil die wenigsten Verbraucher aktuell einen Anreiz haben, Gas als Energieträger durch eine alternative Energiequelle zu ersetzen. Ich nenne Ihnen ein weiteres Beispiel.

Gerne.

Leenen: Gesetzlich ist es möglich, dass der Kunde sich künftig statt fossilem Erdgas Biogas liefern lässt. Nehmen wir mal theoretisch an, alle Kunden würden auf Biogas umstellen wollen und es wäre zudem genügend vorhanden, dann hätten wir rein formal C02-neutrale Gasnetze, das Gros der heutigen Infrastruktur würde dann weiter benötigt. Alle Kunden würden gesetzeskonform heizen und wir müssten die Netze weiter über 2045 hinaus betreiben.

"Wenn wir lange Zeit zwei bis drei Infrastrukturen parallel betreiben, dürften allein in Krefeld die Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich liegen."

Das heißt, ohne einen orchestrierten Rahmen wird die Gasnetztransformation nicht funktionieren.

Epe: Der aktuelle Rahmen ist volkswirtschaftlich ineffizient. Wenn der so bleibt, werden wir lange Zeit zwei bis drei Infrastrukturen parallel betreiben. Allein in Krefeld dürften die Mehrkosten hier im zweistelligen Millionenbereich liegen.

Was für einen Ansatz würden Sie präferieren?

Epe: Wenn wir in einem Fernwärmevorranggebiet ankündigen könnten, dass es in diesem Stadtteil oder dieser Straße in zehn Jahren kein Gas mehr geben wird, hätten wir Planungssicherheit. Dann müssten wir dort nicht mehr in neue Leitungen investieren und würden diese Netze einfach weiterhin kontinuierlich überprüfen und instandhalten.

Dann könnten auch die betroffenen Immobilieneigentümer sich Gedanken machen, ob sie ihr Haus sanieren, voll sanieren oder einfach nur eine neue Heizung einbauen wollen. Das wäre ein ganz wichtiger erster Schritt. Hilfreich wäre außerdem, wenn es keine Verpflichtung mehr geben würde, Kunden an das Gasnetz anzuschließen. Aktuell gibt es noch mehr Gasneueinschlüsse als Rückbauten. Das passt ja nicht zum politischen Willen.

Gibt es Präzedenzfälle in Europa wie man es besser und orchestriert hinbekommen kann? 

Epe: In Dänemark hat man meines Wissens sehr verbindliche Vorschriften erlassen, die die Kunden so akzeptieren mussten. 

Aktuell postuliert die Politik einen sozialverträglichen, für alle tragbaren Umbau. Das ist eine Quadratur des Kreises, die so nicht funktionieren wird. Wir müssen uns da ehrlicher machen. Unsere künftigen Entscheidungen als Netzbetreiber werden auch darüber mitentscheiden, welchen Wert Immobilien in Krefeld haben werden.

Das wird sozialpolitische Fragen aufwerfen. Vor diesen taucht man in der Politik aktuell noch weg, deshalb gibt es vielleicht noch keine konkreten Regeln für die Gasnetztransformation. Wir wollen als Infrastrukturdienstleister letztlich das machen, was der Gesellschaft am meisten hilft. Aber um zu wissen, was das ist, müsste ich klar erkennen können, was aktuell eigentlich unsere Aufgabenstellung ist.

"Dass Kunden aus dem Netz rausgehen und wir erste Stränge stilllegen können, dürfte am schnellsten dort passieren, wo die Finanzkraft der Bürger am größten ist. Dort bestehen aber häufig noch vollkommen unkritische, moderne Gasnetze.

Hatten Sie bereits Situationen in Krefeld, wo Sie einen größeren Gasnetzstrang gerne stillgelegt hätten, aber dies nicht möglich war?

Leenen: Wir haben vielleicht 30, 40 Hausanschlüsse in den letzten Jahren stillgelegt, das ist alles sehr überschaubar. Sicher ist aber, dass je weniger Kunden im Netz verbleiben, desto wirtschaftlich unsinniger ist ein Weiterbetrieb. Dass Kunden aus dem Netz rausgehen und wir erste Stränge stilllegen können, dürfte am schnellsten dort passieren, wo die Finanzkraft der Bürger am größten ist.

In Quartieren, wo sich Haushalte für Wärmepumpen entscheiden. Dort bestehen aber häufig noch vollkommen unkritische moderne Gasnetze. Wir würden aber am liebsten dort mit der Gasnetzstilllegung beginnen, wo die Infrastruktur am ältesten und eine Stilllegung technisch am sinnvollsten ist. 

Was spricht dagegen?

Leenen: In diesen Gebieten leben in der Regel die Bürger, die sich eine Wärmepumpe gar nicht leisten können. Das heißt, das würde Fragen der Sozialverträglichkeit aufwerfen. Diese Fragen kann aber nur die Politik lösen. Wir müssen überlegen, ob wir es technisch getrieben , ob wir es ökonomisch vernünftig getrieben machen wollen oder ob wir es irgendwie maximal sozialverträglich organisieren wollen.

"Bei Privatgrundstücken sind die finanziellen Rückbaurisiken noch zu groß."

Es gibt ja weitere Themen, wo der gesetzliche Rahmen nicht klar ist, beispielsweise bei den Rückbaukosten für Gasnetze. Wo liegt genau das Problem aus Ihrer Sicht?

Epe: Wenn wir in einem Gebiet entscheiden würden, das Gasnetz stillzulegen, müssten wir auf Privatgrundstücken die damit verbundenen Kosten tragen. Diese Kosten müsste die Solidargemeinschaft tragen. Das halten wir für wirtschaftlich nicht tragbar, zudem wäre der Rückbau auch ökologisch unvernünftig.

Im öffentlichen Raum haben wir über die Konzessionsverträge bis 2045 eine tragfähige Lösung gefunden, bei Privatgrundstücken sind die Risiken noch zu groß. Ohne Rechtssicherheit, dass wir auf privatem Grund nicht zurückbauen müssen, wären wir auch gar nicht bereit, die Stilllegung oder den Umbau zu forcieren. Da würden wir eher weiter die Betriebskosten für den Gasnetzbetrieb tragen, um genau diese Konstellation zu vermeiden. 

Wann rechnen Sie mit dem Beginn von Stillegungen im Gasnetz und wie lange wird man das Gros der heutigen Gasnetzinfrastruktur noch aufrechterhalten müssen?

Epe: Der vorgegebene zeitliche Rahmen ist absolut realistisch, um alle Netzteile, die man nicht mehr für die Gasversorgung braucht, umzurüsten. Wenn man es deutlich schneller machen will, kann das zu gravierenden Problemen führen. Die Nachfrage nach Baufirmen und Dienstleistern in einem eng getakteten Umfeld würde sich weiter intensivieren, Engpässe könnten sich verschärfen. 

"Die Diskussion um die Stilllegungskosten für Gas-Hausanschlüsse muss kommunikativ geklärt werden."

Wie herausfordernd ist es in der Praxis die Kosten für die Stilllegung eines Gasnetzanschlusses festzulegen? In der Branche wird das ja offenbar sehr unterschiedlich gehandhabt, die Bandbreite reicht von kostenlos bis zu ein paar Tausend Euro.

Leenen: Wir verstehen unter einer Stilllegung die Außerbetriebnahme eines Hausanschlusses für die Gasversorgung. Wir bauen den Zähler aus und stopfen aus Sicherheitsgründen einen Spezialverschluss auf den Anschluss. Wir führen dann auch in gewissen Intervallen dort noch die vorgeschriebene Dichtheitsprüfung durch. Dafür verlangen wir rund 60 Euro im Jahr. Der Kunde verfügt weiterhin über einen Gasanschluss, der aber vorerst stillgelegt ist.

Das halten wir für die viel kostengünstigere Variante für den Kunden als einen kompletten Rückbau, für den die Kosten nach dem Verursacherprinzip ja der Kunde tragen müsste. Die Diskussion um die Stilllegungskosten für Hausanschlüsse muss kommunikativ geklärt werden. Die Debatte, ob ein Gasnetzbetreiber jetzt 3000 Euro verlangt und ein anderer Netzbetreiber in der Nachbarkommune deutlich weniger, hilft am Ende keinem. Letztlich liegt hier oft ein völlig unterschiedliches Verständnis vor, was eine Stilllegung umfasst.

Bis wann muss ein rechtlicher Rahmen für die Gasnetztransformation definitiv stehen? Wie lange ist der aktuelle Zustand noch haltbar?

Epe: Auch wenn der aktuell fehlende Rechtsrahmen für uns unangenehm ist, der Zustand ist für uns sehr lange haltbar. Wir werden niemals Kompromisse bei der Sicherheit machen. Aber wenn der Zustand noch länger anhält und die Rechtsunsicherheit bezüglich Stilllegungen und Rückbau länger anhält, werden die höheren Kosten letztlich die Kunden und die Solidargemeinschaft zahlen müssen.

Wir halten den momentanen Zustand für falsch, weil wir bessere Alternativen sehen. Aber grundsätzlich ist die aktuelle Situation für uns als Infrastrukturdienstleister beliebig lange aushaltbar.  

(Das Interview führte Hans-Peter Hoeren)

Dieser Artikel ist in einer Kurzfassung im Rahmen der Titelgeschichte in der aktuellen Printausgabe der ZfK erschienen. In einem weiteren Artikel formuliert Außerdem formuliert  in dieser Ausgabe Kristin Weiß, Geschäftsführerin der Stadtwerke Jena Netze, konkrete Forderungen für den Aufbau und den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft. 

Abgerundet wird der Fokus auf die Gasnetztransformation in der Septemberausgabe durch eine Doppelseite zur neuen Abschreibungs-Richtlinie Kanu 2.0 mit Analysen von Expertinnen und Experten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl und Partner. Zum Abo geht es hier. Mehr zum Thema Zukunft der Gasnetze finden Sie zudem in den bisher erschienenen über ein Dutzend Folgen unserer neuen Serie "Die Zukunft der Gasnetze".

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