Das Oberlandesgericht Köln hält das Vorgehen der Rheinenergie, vorübergehend gesplittete Neukundentarife einzuführen, für rechtens. Es hat eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt.
Die Verbraucherzentrale hatte den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Rheinenergie beantragt, weil sie ein ungerechtfertigtes Vorgehen sah. Dieses Verfahren ist mit der OLG-Entscheidung beendet. Damit ist dieses Verfahren gegen die RheinEnergie durch die Entscheidung eines sogenannten „Obergerichts“ beendet. Der Weg zum Bundesgerichtshof steht auf diesem Weg nicht offen.
Verbraucherschützer erwägen neue Klage im Hauptsacheverfahren
Die Verbraucherzentrale erwägt jetzt nach eigenen Angaben in der gleichen Sache eine neue Klage in einem sogenannten Hauptsacheverfahren, in dem am Ende gegebenenfalls der Bundesgerichtshof entscheiden könnte.
Vorgeschichte zum Splitting der Neukundentarife
Hintergrund des von der Verbraucherzentrale gegen die Rheinenergie angestrengten Verfügungsverfahrens: Das Unterneh men hatte für die große Zahl von Neukunden höhere Preise ansetzen müssen, die um den Jahreswechsel plötzlich und unerwartet in die Grund- und Ersatzversorgung gekommen sind.
Dies war nach Überzeugung des Landgerichts Köln aufgrund der geltenden Rechtslage möglich und statthaft.
Dieser Auffassung ist das Oberlandesgericht Köln jetzt gefolgt. Für die vielen Hunderttausenden an Bestandskunden hatte das Unternehmen langfristig im voraus entsprechende Energiemengen beschafft und konnte dort die Preise stabil halten. Für die mehr als 25.000 neuen Kunden, die innerhalb weniger
Tage in die Lieferverantwortung der Rheinenergie kamen, musste diese zu aktuellen Börsen-Höchstpreisen Energie nachbeschaffen. Diese Mehrkosten gab sie an die neuen Kunden weiter.
Auslöser des Problems waren Energiediscounter, deren Geschäftsmodell bei steigenden Energiebeschaffungskosten nicht mehr funktionierte. Einige davon stellten daraufhin ohne Vorwarnung die Belieferung ihrer Kunden ein; Grundversorger wie die Rheinenergie mussten einspringen und diese Kunden
zumindest vorübergehend beliefern. (sg/dpa)



