Gesplittete Neukundentarife: Auch OLG Köln gibt Rheinenergie recht
Das Oberlandesgericht Köln hält das Vorgehen der Rheinenergie, vorübergehend gesplittete Neukundentarife einzuführen, für rechtens. Es hat eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt.
Die Verbraucherzentrale hatte den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Rheinenergie beantragt, weil sie ein ungerechtfertigtes Vorgehen sah. Dieses Verfahren ist mit der OLG-Entscheidung beendet. Damit ist dieses Verfahren gegen die RheinEnergie durch die Entscheidung eines sogenannten „Obergerichts“ beendet. Der Weg zum Bundesgerichtshof steht auf diesem Weg nicht offen.
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