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Gesplittete Neukundentarife: Auch OLG Köln gibt Rheinenergie recht

Das Oberlandesgericht Köln hat – wie zuvor das Landgericht Köln – entschieden, dass der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Rheinenergie durch die Verbraucherzentrale NRW unbegründet ist
06.03.2022

Die Rheinenergie hatte für die große Zahl von Neukunden höhere Preise ansetzen müssen, die um den Jahreswechsel plötzlich und unerwartet in die Grund- und Ersatzversorgung gekommen sind.

Das Oberlandesgericht Köln hält das Vorgehen der Rheinenergie, vorübergehend gesplittete Neukundentarife einzuführen, für rechtens. Es hat eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt.

Die Verbraucherzentrale hatte den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Rheinenergie beantragt, weil sie ein ungerechtfertigtes Vorgehen sah. Dieses Verfahren ist mit der OLG-Entscheidung beendet. Damit ist dieses Verfahren gegen die RheinEnergie durch die Entscheidung eines sogenannten „Obergerichts“ beendet. Der Weg zum Bundesgerichtshof steht auf diesem Weg nicht offen.

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