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Kaviarpreise bis Bestandskunden-Boni: Was dürfen Grundversorger – und was nicht?

Separate Grundversorgungstarife für Neukunden hält Rechtsanwältin Miriam Vollmer für zulässig. Die Ablehnung von Neukunden sieht sie dagegen kritisch. Und Boni für Bestandskunden? Ein Interview.
06.01.2022

Die promovierte Juristin Miriam Vollmer hat sich auf Rechtsfragen rund um die Themen Klima, Umwelt, Wettbewerb und Energie spezialisiert.

Frau Vollmer, etliche Grundversorger haben separate, teils deutlich teurere Grundversorgungstarife für Neukunden eingeführt. Wie groß ist die Gefahr, dass deutsche Gerichte diese Tarife kassieren?

Letzten Endes ist man vor Gericht immer ein bisschen in Gottes Hand. Mich würde es aber schon sehr überraschen, wenn gesonderte Grundversorgungstarife für Neukunden für unzulässig erklärt würden. Der Gesetzgeber verpflichtet Grundversorger dazu, allgemeine Bedingungen und Preise für die Grundversorgung öffentlich bekanntzugeben (§36, Abs.1 EnWG).

Es muss zudem klar festgelegt sein, in welcher…

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