Das Bundeswirtschaftsministerium will Ersatz- und Grundversorgung neu voneinander trennen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, der der ZfK vorliegt. Demnach soll die preisliche Kopplung beider Instrumente auch im Segment der Haushaltskunden aufgehoben werden. Das war bislang verboten.
Dadurch können Grundversorger in der Ersatzversorgung stärker die jeweils aktuellen Beschaffungskosten berücksichtigen. Damit sollen weitere Transparenzvorgaben im Hinblick auf die Preiszusammensetzung der Ersatzversorgung einhergehen. Der Gesetzesentwurf geht nun in die Ressortabstimmung. Wann sich der Bundestag damit befasst, ist noch offen.
Bundesnetzagentur mit neuen Rechten
Die Ersatzversorgung endet nach drei Monaten. Erst dann rutschen Neukunden in die Grundversorgung. Eine Aufsplittung der Grundversorgungstarife zwischen Bestands- und Neukunden soll dann nicht mehr erlaubt sein.
Des Weiteren soll die Bundesnetzagentur umfassende Rechte erhalten, um "schwarze Schafe" bei den Versorgern frühzeitig zu identifizieren. Zudem soll verhindert werden, dass Anbieter grundlos die Versorgung einfach einstellen. Versorger müssen laut Gesetzesentwurf künftig drei Monate vorher ankündigen, wenn sie ihre Gas- oder Stromlieferungen einstellen wollen. Wer dagegen verstößt, dem drohen Bußgelder.
"Krumme Nummern gehen nicht mehr"
"Krumme Nummern, dass man Lieferungen von heute auf gestern einstellt, gehen nicht mehr", kommentierte Wirtschaftsstaatssekretär Oliver Krischer (Grüne). "Kunden werden vor überzogenen Forderungen künftig besser geschützt sein."
Krischer hatte die Gesetzesreform Ende Januar bereits angekündigt. Hintergrund ist, dass in den vergangenen Monaten einige Strom- und Gasanbieter in Turbulenzen geraten waren und hunderttausende Verträge gekündigt hatten.
Tarif-Split nach Lieferstopps
Grundversorger mussten oft über Nacht betroffene Kunden übernehmen und zu extrem hohen Spotmarktpreisen kurzfristig Energie beschaffen. In der Folge hatten etliche Grundversorger gesonderte und teils deutlich teurere Tarife für Neukunden eingeführt.
Nach Angaben des Vergleichsportals Check 24 sind mittlerweile 536 Strom- und 463 Gas-Grundversorger diesen Schritt gegangen.
Gerichte uneins
Inzwischen haben bundesweit mehrere Gerichte über die Rechtmäßigkeit separater Grundversorgungstarife für Neukunden befunden. Zugunsten der Grundversorger entschieden das Oberlandesgericht Köln sowie die Landgerichte Berlin, Leipzig, Köln und Dortmund. Vor den Landgerichten Frankfurt am Main, Mannheim und Hannover setzten sich die Kläger durch.
Geklagt haben bislang sowohl die Verbraucherzentrale NRW als auch Ökostromanbieter Lichtblick. (aba/dpa)



