Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW

Bild: © Verbraucherzentrale NRW

Neue Runde im Streit um separate Grundversorgungstarife. Während sich Befürworter einer Aufspaltung nach einer neuen rechtlichen Einschätzung bestärkt fühlen können, machen Verbraucherschützer mobil.

"Die Spaltung der Grundversorgung in Neu- und Bestandskund:innen widerspricht unserem Verständnis des freien Marktes und der Liberalisierung im Energiemarkt deutlich", ließ Wolfang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, am Donnerstag per Pressemitteilung ausrichten. "Eine Bestrafung oder Schikanierung von Kundenkreisen, die ihren Anbieter gewechselt haben, kritisieren wir."

Kunden "geradezu verzweifelt"

Schuldzinski berichtet von ehemaligen Kunden der Billiganbieter Gas.de und Stromio, die in die Ersatzversorgung zurückgefallen und "geradezu verweifelt" seien über die "immensen Strompreise", die einige Energieanbieter dort aufriefen.

"Die Höhe der Abschlagszahlungen beträgt ein Vielfaches der bisherigen monatlichen Stromkosten. Das bringt gerade Haushalte mit weniger Einkommen in Bedrängnis."

Arbeitspreis von 91,98 Cent pro kWh

Bereits einige Tage zuvor hatte Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW, auf Twitter eine Liste geteilt, die besonders hohe Neukunden-Grundversorgungstarife zeigten. Demnach berechnen etwa die Stadtwerke Gütersloh bei Strom einen Arbeitspreis von 91,98 Cent pro kWh. (Die ZfK berichtete.)

Verbraucherschützer Schuldzinski gibt zwar zu, dass Grundversorger für Neukunden zusätzliche Energiemengen zu aktuell höheren Preisen beschaffen müssten. Dieses Argument allein sei jedoch nicht tragfähig, findet er.

"Verdacht der Abstrafung"

"Hier liegt der Verdacht nahe, dass Betroffene abgestraft werden sollen, die in der Vergangenheit den Grundversorgern den Rücken zugekehrt haben", führt er aus. "Hinzu kommt, dass durch das Abschmelzen der EEG-Umlage auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde der staatliche Anteil am Strompreis zum 1. Januar 2022 deutlich gesunken ist."

Außerdem machten die Neukunden in der Regel nur einen geringen Anteil am Kundenstamm der Grundversorger aus, sodass sich die Auswirkungen auf die Beschaffungsstrategie in Grenzen halten sollte, argumentiert er.

Stromio-Nachwehen

Etliche Grundversorger hatten insbesondere nach den Lieferstopps der beiden Billiganbieter Gas.de und Stromio separate Grundversorgungstarife eingeführt, um Zusatzkosten in der Beschaffung angesichts rekordhoher Großhandelspreise Rechnung zu tragen und Bestandskunden zu schützen.

Nach Angaben des Vergleichsportals Check 24 führten 260 Stromversorger gesonderte Grundversorgungstarife ein. Bei Gas waren es 297 Unternehmen.

Keine kartellrechtlichen Bedenken

Gute Nachrichten für Verfechter separater Grundversorgungstarife kamen von der Landeskartellbehörde Niedersachsen. Sie habe bei einer Aufspaltung der Tarife aus kartellrechtlicher Sicht keine Bedenken, teilte sie der ZfK mit.

Sie werde deshalb derzeit kartellrechtbehördlich nicht gegen Grundversorger vorgehen, die gesonderte Grundversorgungstarife für Neukunden eingeführt haben. (aba)

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