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Jetzt bewerben für den ZfK-NachhaltigkeitsAWARD 2023

Ob Energie-, Wärme-, oder Verkehrswende, Ressourcen- oder Umweltschutz: Die ZfK zeichnet erneut Vorzeigeprojekte aus der Kommunalwirtschaft aus. In diesem Jahr gibt es zwei Neuerungen.
25.11.2022

Eine Auszeichnung mit Strahlkraft: Der ZfK-NachhaltigkeitsAWARD wird zum vierten Mal vergeben.

 

Der Countdown läuft: Die Bewerbungsfrist für den ZfK-NachhaltigkeitsAWARD läuft bis zum 22. Januar 2023. Bereits zum vierten Mal vergibt unsere Zeitung die begehrte Auszeichung, um das Engagement kommunaler Unternehmen für den Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz zu würdigen. Die prämierten Vorzeigeprojekte der Vorjahre zeigen eindrucksvoll, dass Nachhaltigkeit bereits heute für wirtschaftliche und wettbewerbliche Vorteile stehen kann.

Hier können Sie sich mit Ihren spannenden Projekten bewerben.

Die Preise in Gold, Silber und Bronze werden in den Kategorien "Energie", "Entsorgung", "Mobilität" und "Wasser/Abwasser" vergeben. Nach einer Vorauswahl durch die ZfK-Redaktion werden unsere Leserinnen und Leser über diese vom 6. bis 19. Februar abstimmen können. Zusätzlich wird, wie auch in den vergangenen Jahren, ein  „Preis der Redaktion“ verliehen. 

Neue Kategorie: Digitalisierung

Erstmals gibt es zudem einen Preis in einer fünften Kategorie: "Digitalisierung". Prämiert wird damit ein Projekt, bei dem der Einsatz digitaler Technik direkt und maßgeblich zu mehr Nachhaltigkeit beiträgt. Die beiden Preise werden von einer Jury vergeben.

Erstmalig: ZfK-Nachhaltigkeits-Konferenz am 11. Mai

Eine weitere Besonderheit: Der NachhaltigkeitsAWARD wird in diesem Jahr auf einer ZfK-Nachhaltigkeits-Konferenz am 11. Mai 2023 vergeben. Sie können sich hier bereits jetzt dafür anmelden. Der Veranstaltungsort ist die moderne, zentral gelegene, multifunktionale Eventlocation Alice Rooftop Garden im Herzen Berlins.

Der ganze Tag widmet sich der Nachhaltigkeit, unter anderem werden Best-Practice-Beispiele aus der Kommunalwirtschaft vorgestellt, aber es geht auch um CO2-Minderungsstrategien und gesetzliche Grundlagen, wie das Lieferkettengesetz und ein Erfahrungsaustausch zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Vor allem das Netzwerken soll nicht zu kurz kommen. (gun/hoe)