Das Steinkohlekraftwerk Trianel in Lünen liegt an einem Kanalhafen. Es kann nun nach jahrelangem Rechtsstreit endgültig rechtssicher betrieben werden.

Das Steinkohlekraftwerk Trianel in Lünen liegt an einem Kanalhafen. Es kann nun nach jahrelangem Rechtsstreit endgültig rechtssicher betrieben werden.

Bild: © Bernd Thissen/dpa

Nach 15 Jahren hat das Verfahren um die immissionsrechtliche Genehmigung des Trianel Kohlekraftwerks Lünen ein Ende gefunden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gab im Rahmen des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster um die Betriebsgenehmigung des Steinkohlekraftwerks in Lünen und den entsprechenden Vorbescheid eine Erledigungserklärung ab.

Damit ist die im Jahr 2013 erteilte Genehmigung nun endgültig rechtskräftig. "Mit dieser Erledigungserklärung ist endlich Rechtssicherheit eingetreten. Die beiden Termine zur mündlichen Verhandlung am 16. und 20. Januar 2023 haben gezeigt, dass unser Kraftwerk seit der ersten Betriebsstunde alle immissions- und naturschutzrechtlichen Auflagen erfüllt," erklärte Stefan Paul, Geschäftsführer der Trianel Kohlekraftwerk Lünen.

Lünen bereits 2013 in Betrieb genommen

Im Sinne der Prozessökonomie begrüße Trianel das vom Gericht angeregte Vorgehen und habe der Erklärung daher zugestimmt. Das Trianel Kohlekraftwerk in Lünen wurde 2013 in Betrieb genommen. Es gilt als eines der modernsten und effizientesten Steinkohlekraftwerke weltweit.

Gegen die Betriebsgenehmigung hatte der BUND im Jahr 2013 Klage eingelegt. Das OVG wies die Klage 2016 ab. Hiergegen hatte der BUND Revision eingelegt. Das nun zuständige Bundesverwaltungsgericht hob im Mai 2019 auf die Revision des BUND das OVG-Urteil aus dem Jahre 2016 auf und verwies das Verfahren an das OVG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück.

Schlichtungsvorschlag des OVG angenommen

In den beiden Terminen in dieser Woche hat das OVG erneut über die Betriebsgenehmigung verhandelt. Am Abend des zweiten Verhandlungstages (20. Januar 2023) regte der 8. Senat eine übereinstimmende Erledigungserklärung an. "Diesen Vorschlag haben wir begrüßt, um das Verfahren nun endgültig und ohne weitere Verfahrensschritte zu beenden", betonte Paul. (hcn)

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