Philipp Schröder ist Gründer und CEO von 1Komma5Grad.

Philipp Schröder ist Gründer und CEO von 1Komma5Grad.

Bild ©1Komma5Grad/Bearbeitung: ZfK

Von Pauline Faust

1Komma5Grad sieht sich in seinen Werbeversprechen rund um "kostenfreien Strom" bestärkt – diese Einschätzung teilte das Energieunternehmen aus Hamburg nun nach einem Gerichtsstreit mit.

Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) wies Ende Januar den Antrag eines Mittbewerbers auf einstweilige Verfügung zu Werbung von 1Komma5Grad zurück. Es kann noch Widerspruch eingelegt werden.

Der Antragsteller wollte die Verfügung nach einem Posteinwurf des Energieunternehmens erwirken. In dem Flyer warben die Hamburger mit dem Slogan "Kostenloser Strom für Braunschweig." Im Text hieß es weiter, dass HEMS-Kunden im Schnitt bereits 80 Prozent ihrer Stromkosten sparten.

Das Gericht begründete die Ablehnung damit, dass 1Komma5Grad dem Verbraucher nicht "pauschal und generell" kostenlosen Strom verspreche. In der Begründung des OLG wird augenscheinlich auch ein Beitrag der ZfK zu dem Thema erwähnt. Dort wird erklärt, dass "Strombezug in bestimmten Sondersituationen durchaus kostenlos sein könne", was das Werbeversprechen also nicht unbegründet lässt.

Zudem habe 1Komma5Grad eidesstaatlich versichert, den Flyer nicht weiter zu verbreiten und im vergangenen Jahr eine Unterlassungserklärung diesbezüglich unterschrieben. Eine Wiederholungsgefahr, die eine einstweilige Verfügung begründete, sieht das Gericht daher nicht.

Nach dem Beschluss sieht sich 1Komma5Grad in seinem "zentralen Werbeversprechen" bestätigt. Auch bei dem Satz "Deutschlands günstigster Strom, ab 0 Cent / kWh" handele es sich nicht um unzulässige Werbung mit kostenlosem Strom, teilten die Hamburger mir.

Anpassungen nach Kritik

In der Vergangenheit hatte 1Komma5Grad bereits auf Kritik reagiert und vereinzelt Slogans angepasst. So erklärte CEO Philip Schröder gegenüber der ZfK: "Wir haben unsere Inhalte entsprechend angepasst. Überall wurde der Zusatz eingefügt, dass das optimale Preisversprechen nur in Verbindung mit einer Solaranlage gilt."

In der Öffentlichkeit spricht 1Komma5Grad mittlerweile nur noch von "nahezu" kostenfreiem Strom. Ob dies Teil der oben erwähnten Unterlassungserklärung ist, bleibt unklar. 1Komma5Grad bestätigte lediglich, dass es dort auch um "kostenlosen Strom" ging.

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