Nachrichten

Kündigungsbutton: Enercity unterschreibt Unterlassungserklärung

Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Niedersachsen willigt der Energieversorger ein, den Button entsprechend anzupassen. In einem anderen Fall verzichtet das Stadtwerk auf die Revision.
02.06.2024

Der Kündigungsbutton ist seit Juli 2022 für fast alle Dauerschuldverhältnisse vorgeschrieben, die online abgeschlossen werden können. Dazu gehören neben Strom- auch Abo-, Dienstleistungs- oder Mobilfunkverträge.

Der mehrheitlich kommunale Energieversorger Enercity hat sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet , bis zum 20. Juni den so genannten Kündigungsbutton eindeutig und rechtskonform umzusetzen. Das geht es aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hervor.

Laut den Verbraucherschützern ist das aktuell noch nicht gegeben. Vielmehr suggeriere die Beschriftung des Bestätigungsbuttons auf der Homepage von Enercity, dass es sich um eine Anfrage handle und nicht um eine verbindliche Kündigung.
 

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In