Kündigungsbutton: Enercity unterschreibt Unterlassungserklärung
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Der Kündigungsbutton ist seit Juli 2022 für fast alle Dauerschuldverhältnisse vorgeschrieben, die online abgeschlossen werden können. Dazu gehören neben Strom- auch Abo-, Dienstleistungs- oder Mobilfunkverträge.
Bild: © oatawa/AdobeStock
Der mehrheitlich kommunale Energieversorger Enercity hat sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet , bis zum 20. Juni den so genannten Kündigungsbutton eindeutig und rechtskonform umzusetzen. Das geht es aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hervor.
Laut den Verbraucherschützern ist das aktuell noch nicht gegeben. Vielmehr suggeriere die Beschriftung des Bestätigungsbuttons auf der Homepage von Enercity, dass es sich um eine Anfrage handle und nicht um eine verbindliche Kündigung.
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