Recht & Regulierung

Stadtwerke Düsseldorf müssen Online-Kündigung einfacher gestalten

Der Energieversorger hatte als Zwischenschritt noch einige Eingaben des Verbrauchers verlangt. Die Stadtwerke können das Urteil noch anfechten.
24.05.2024

Der Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat eine Revision zugelassen, weil bislang eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 312k BGB fehle, hieß es.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Stadtwerken Düsseldorf am Donnerstag verboten, ihren Online-Kündigungsprozess für Strom und Gasverträge drei- statt zweistufig aufzubauen. Das Gericht verwies für seine Entscheidung auf die gesetzliche Regelung in § 312k des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Demnach beginnt der Kündigungsprozess mit einer «Kündigungsschaltfläche», nach deren Betätigung der Verbraucher unmittelbar auf eine «Bestätigungsseite» geführt wird. Auf dieser könne der Verbraucher Angaben zu seiner Kündigung machen. Sie muss laut Gesetz wiederum einen Bestätigungsbutton mit einer…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In