Die Stadtwerke Gronau und die Deutsche Glasfaser diskutieren, ob inwiefern das Telekommunikationsunternehmen zur Kooperation bereits verpflichtet ist.

Die Stadtwerke Gronau und die Deutsche Glasfaser diskutieren, ob inwiefern das Telekommunikationsunternehmen zur Kooperation bereits verpflichtet ist.

Bild: © Photocreo Bednarek/AdobeStock

Neben der Verbraucherzentrale NRW geht auch die Ökostromanbieter Lichtblick rechtlich gegen die Einführung von Neukundentarifen in der Ersatz- und Grundversorgung vor. Laut ZfK-Informationen ist das Unternehmen bei den Landgerichten in Berlin und Leipzig mit Anträgen auf einstweilige Verfügung gescheitert. Anders in Frankfurt: Dort hat das Landgericht in der vergangenen Woche dem Energieversorger Mainova untersagt, von Neukund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise zu verlangen.

Gegen diesen Beschluss kann nun Widerspruch eingelegt werden.«Wir wissen, dass das Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung erlassen hat, kennen aber noch nicht die Details», sagte ein Mainova-Sprecher am Sonntag auf ZfK-Anfrage. Erst nach Zustellung der Entscheidung des Gerichts werde das Unternehmen das weitere Vorgehen festlegen.

Lichtblick: "Starkes Signal für Wettbewerb und Verbraucherschutz"

Die Mainova hatte laut Lichtblick von Neukund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung zu Jahresbeginn 2022 79,88 Cent pro Kilowattstunde verlangt – der Preis für Bestandskund*innen lag hingegen bei 32,61 Cent pro Kilowattstunde. Im Februar hatte der Versorger den Preis auf 57,70 Cent gesenkt.

"Die Entscheidung ist ein starkes Signal für Wettbewerb und Verbraucherschutz. Wir gehen davon aus, dass weitere Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen. Denn die betroffenen Stadtwerke brechen nicht nur deutsches, sondern auch europäisches Recht“, erklärte Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick.

VKU: "Entscheidung des Landgerichts in den richtigen Kontext rücken"

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zeigte sich auf ZfK-Anfrage von der jüngsten Entscheidung des Frankfurter Landgerichts unbeeindruckt. „Es kommt jetzt darauf auf an, die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt in den richtigen Kontext zu rücken. Lichtblick hat unserer Kenntnis nach an verschiedenen Gerichten nach erfolglosen Abmahnungen den Erlass von einstweiligen Verfügungen beantragt. Mindestens zwei Landgerichte haben diese Anträge bereits abgewiesen."

„Dass jetzt ein erster Erfolg öffentlich zelebriert wird, gehört offenbar zur Klagestrategie des Unternehmens“. Das Landgericht Frankfurt habe seine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und ohne nähere Begründung getroffen.

„Unsere Position, dass gesplittete Grundversorgertarife rechtlich zulässig sind, wird durch diesen Beschluss nicht in Frage gestellt. Mehrere Gerichte und auch Kartellbehörden haben bereits die Rechtmäßigkeit des Preissplittings bestätigt“, bekräftigte Liebing. Sollte dieses Verfahren in Frankfurt nun in die nächste Instanz gehen, sehe man dem optimistisch entgegen.

"LIchtblick argumentiert fast zynisch"

Die Ursache für das Preissplitting liege bei Billigenergieanbietern, die ihre Kund*innen im Regen stehen ließen. Die Grundversorger seien hier eingesprungen und haben quasi über Nacht hunderttausende Kund*innen aufgenommen. Die Grundversorgung funktioniere. „Dass jetzt Lichtblick angesichts der Entscheidung in Frankfurt von einem Erfolg für die Verbraucher spricht, ist fast zynisch.“

Seiner Kenntnis nach argumentiere Lichtblick damit, dass die Preise für Bestandskund*innen in der Grundversorgung zu niedrig seien. Lichtblick wolle also, dass in einer Energiepreiskrise die Kosten für die meisten Kunden in der Grundversorgung stiegen. „Das würde auch die treffen, die aus Bonitätsgründen gar nicht wechseln könnten, weil andere Unternehmen sie nicht haben wollen.“

Für die Stadtwerke und Grundversorger stünden dagegen nicht individuelle Geschäftsinteressen, sondern insgesamt leistbare Preise im Vordergrund, gerade auch für jene, die sich einen Wechsel nicht leisten könnten und auf eine stabile Versorgung angewiesen seien.

500 Strom- und 432 Gasgrundversorger haben Neukundentarife

Allein aufgrund der Lieferstopps von Gas.de und Stromio waren rund 5000 Gas- und rund 7500 Stromkund*innen in die Ersatzversorgung der Mainova gefallen. Wie viele davon aktuell noch zum Neukundentarif in der Grundversorgung der Mainova ihre Energie beziehen, ist nicht bekannt. Das Zahl dürfte aber um ein Vielfaches niedriger sein.

Laut dem Online-Vergleichsportal Check24 haben in den vergangenen Monaten 500 Strom-Grundversorger neue Tarife ausschließlich für Neukund*innen eingeführt, im Gassegment sind es 432.

Erst vor knapp zehn Tagen hatte das Landgericht Köln einen Antrag der Verbraucherzentrale auf einstweilige Verfügung gegen den Split der Grundversorgungstarife bei der Rheinenergie zurückgewiesen. Die VZ NRW will hier eine sofortige Beschwerde in der nächsthöheren Instanz einlegen.

Lichtblick fordert Reform der Grund- und Ersatzversorgung

Über weitere Anträge auf einstweilige Verfügung gegen die Wuppertaler Stadtwerke und die Stadtwerke Gütersloh müssen die zuständigen Gerichte noch entscheiden. Notfalls werde die Verbraucherzentrale auch bis zum Bundesgerichtshof gehen, hatte Energiejurist Holger Schneidewindt erst vor einigen Tagen im ZfK-Interview angekündigt.

Der Ökostromanbieter Lichtblick, der in mehreren Regionen den Grundversorgerstatus innehat, übte jetzt grundsätzliche Kritik am System der Grund- und Ersatzversorgung. Dieses Modell sei überholt und bedürfe einer grundlegenden Reform. (hoe)

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