Im Streit um die Rechtmäßigkeit separater Grundversorgungstarife hat die Verbraucherzentrale NRW einen Rückschlag erlitten. Das Landgericht Köln gab dem Grundversorger Rheinenergie Recht und erklärte gesonderte Tarife für Neukunden für zulässig. (Die ZfK berichtete.)
Ans Aufgeben denkt Jurist Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW aber nicht. "Wir haben drei Verfahren auf den Weg gebracht", sagt er im ZfK-Gespräch mit Blick auf zwei weitere Anträge auf einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke in Wuppertal und Gütersloh. "In einem Verfahren hat jetzt die erste Instanz entschieden. Wir werden in diesem Verfahren sofortige Beschwerde einlegen." Notfalls werde die Verbraucherzentrale auch bis zum Bundesgerichtshof gehen.
EU-Strommarkt-Richtlinie
Die Verbraucherzentrale hatte sich unter anderem auf Artikel 27 der EU-Strommarkt-Richtlinie gestützt. Demnach haben alle Haushaltskunden ein Recht auf eine Stromgrundversorgung zu "diskriminierungsfreien Preisen".
Nach Auffassung des Landgerichts geht die Richtlinie aber nicht per se davon aus, dass eine Preisspaltung innerhalb der Gruppe der Haushaltskunden zu einer Diskriminierung führe. Schließlich setze sie voraus, dass es verschiedene Preise geben könne. (Hier der Beschluss zum Nachlesen.)
"Zentrale Rolle von Energiearmut"
Schneidewindt sieht dies weiterhin anders. Er bedauere, dass das Gericht die einschlägigen Artikel und dazu gehörenden Erwägungsgründe zu wenig berücksichtigt habe.
"Dort spielen die Themen Verbraucherschutz und Energiearmut im Zusammenhang mit der Ersatz- und Grundversorgung eine zentrale Rolle."
Gericht: Verbraucher "nicht völlig schutzlos"
Das Landgericht schloss sich zudem der Auffassung der NRW-Landeskartellbehörde an, dass separate Grundversorgungstarife auch aus Sicht des Verbraucherschutzes interessensgerecht seien.
Neukunden hätten schließlich die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen den Anbieter zu wechseln, seien also "nicht völlig schutzlos" höheren Preisen ausgesetzt.
"Gerade das können viele nicht"
Auch dies sieht Schneidewindt anders. "Es wird hier ja suggeriert, als könnten Neukunden Strompreise von 70 Cent pro kWh oder mehr zumindest für kurze Zeit auslegen. Gerade das können aber viele nicht."
Zudem widerspreche diese Auslegung dem eigentlichen Zweck der Grundversorgung, fährt er fort. "Demnach sind alle Verbraucher gleichermaßen schutzwürdig, dürfen Neukunden gegenüber Bestandskunden folglich auch nicht diskriminiert werden."
Lieferstopps und Neukundenflut
Dass stark gestiegene Beschaffungspreise und eine Neukundenflut nach teils fragwürdigen Lieferstopps von Mitbewerbern eine große Herausforderung für Grundversorger dargestellt hätten, bestreitet der Energiejurist nicht.
Auch seien Versorger berechtigt, diese Kosten unter dem geltenden Rechtsrahmen weiterzugeben. "Die Frage ist nur: Wie beziehungsweise an wen?"
Fall EWE
Schneidewindt verweist auf den Fall des Oldenburger Energiekonzerns EWE, der bislang auch aus rechtlichen Gründen auf separate Grundversorgungstarife für Neukunden verzichtete und stattdessen für April die Preise für alle anhebt.
Für Kunden im niedersächsischen Grundversorgungsgebiet kostet die Kilowattstunde Strom dann 30 Cent. (Die ZfK berichtete.)
"Besser 80 EWEs statt hunderten Grundversorgern?"
"Wenn sich so viele andere Grundversorger dazu nicht in der Lage sehen, um Neukunden zu schützen, haben wir möglicherweise ein strukturelles Problem", sagt der Verbraucherschützer.
"Man muss die Frage stellen, ob das aktuelle Grundversorgungssystem mit mehreren hundert Grundversorgern, die sehr unterschiedlich hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Beschaffungsstrategie sind, den Herausforderungen gewachsen ist. Sind nicht 80 EWEs in Deutschland besser als hunderte Grundversorger?"
Landeskartellbehörden stützen Grundversorger
Ein Großteil der Grundversorger entschied bislang anders als die EWE. Das Vergleichsportal Check 24 zählt inzwischen bundesweit mehr als 900 Strom- und Gasgrundversorgungstarife speziell für Neukunden.
Für zulässig hielten dies vor der Entscheidung des Landgerichts Köln bereits die Landeskartellbehörden Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Diese Position vertritt auch der Verband kommunaler Unternehmen.
Dilemma für Grundversorger
Bei der Einführung gesonderter Grundversorgungstarife für Neukunden verweisen Grundversorger darauf, dass sie damit treue, häufig sozial schwache Bestandskunden schützen wollten. Der Hintergrund: Für Bestandskunden konnten die Unternehmen langfristig einkaufen. Explodierende Preise im Großhandel insbesondere seit Mitte 2021 fielen daher nicht so sehr ins Gewicht.
Wenn der Grundversorger wegen enormer Zusatzkosten durch Neukunden die Preise jedoch für alle erhöht, müssten auch sie mehr zahlen, obwohl sie an den Verwerfungen am Strommarkt keine Schuld tragen.
"Keine klaren Gewinner"
Schneidewindt gesteht zu, dass es im Streit um separate Grundversorgungstarife "keine klaren Gewinner" gebe. "Das wissen alle Beteiligten." Trotzdem sei die Diskussion um Zweck und rechtliche Ausgestaltung der Grundversorgung wichtig.
Es könne jedenfalls nicht sein, dass Grundversorger ihre Bestandskunden absichern wollten, aber gleichzeitig mit enorm hohen Sonderpreisen Neukunden aus der Grundversorgung "hinauszuekeln" versuchten.
"Klare Transparenzpflicht"
Schneidewindt fordert: "Wenn sich ein Grundversorger aus wirtschaftlichen Gründen zu deutlichen Preiserhöhungen gezwungen sieht, dann muss er auch offenlegen, wie er wirtschaftlich dasteht. Da braucht es eine klare Transparenzpflicht." (aba)



