Die Mainova-Zentrale in Frankfurt am Main.

Die Mainova-Zentrale in Frankfurt am Main.

Bild: © Mainova

Der Frankfurter Versorger Mainova passt die Preise der Neukundentarife in Grund- und Ersatzversorgung wieder an das Niveau der Bestandskunden an. Hintergrund ist eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main, wonach eine Aufspaltung der Grundversorgungstarife zwischen Bestands- und Neukunden unzulässig sei. (Die ZfK berichtete.)

Dessen ungeachtet hält Mainova die Entscheidung des Gerichts für falsch. Gegen die einstweilige Verfügung will der Konzern Widerspruch einlegen.

Mainova kontert

Verklagt wurde Mainova vom Ökostromanbieter Lichtblick. Das Unternehmen hält das System der Grund- und Ersatzversorgung generell für überholt. "Stadtwerke nutzen ihre Monopolstellung, um von verunsicherten Verbraucher*innen überhöhte Tarife zu verlangen", hatte Lichtblick-Chefjurist Markus Adam erklärt. "Die jüngsten Fälle von Preisspaltung sind nur die Spitze des Eisberges."

Jetzt konterte Mainova. "Wenn sich die Rechtsauffassung des Landgerichts Frankfurt bundesweit durchsetzen würde, wäre dies ein Bärendienst für die grundversorgten Verbraucherinnen und Verbraucher", heißt es in einer Pressemitteilung. "Denn damit werden die Risiken, die mit den kurzfristig angelegten Geschäftsmodellen der Energiediscounter einhergehen, auf die Schultern aller Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung abgewälzt."

3:1 für Grundversorger

Mainova rechnet sich weiterhin gute Erfolgsaussichten aus. Der Konzern verweist auf den Beschluss des Landgerichts Köln, wonach gesonderte Grundversorgungstarife für Neukunden zulässig seien. In diesem Fall hatte die Verbraucherzentrale NRW den Kölner Grundversorger Rheinenergie verklagt.

Nach ZfK-Informationen scheiterte zudem Versorger Lichtblick mit weiteren Klagen vor den Landgerichten Berlin und Leipzig.

Weitere Verfahren anhängig

Weitere Verfahren dürften anhängig sein. Die Verbraucherzentrale NRW verklagte neben der Rheinenergie auch die Stadtwerke Wuppertal und Gütersloh. Und auch Lichtblick geht nach eigenen Angaben noch in weiteren Bundesländern gegen ausgewählte Versorger vor. "Wir werden uns dazu äußern, sobald es neue Entwicklungen gibt", teilte ein Unternehmenssprecher mit. (aba)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper