Von Stephanie Gust
Mieterstromprojekte gelten als entscheidender Hebel, um die Energiewende in die Innenstädte zu bringen. Der regulatorische Rahmen ist jedoch unübersichtlich, die Umsetzung komplex und die Wirtschaftlichkeit oft unsicher. Dennoch engagieren sich Stadtwerke auf dem Gebiet. Warum? Drei Beispiele geben die Antwort.
Regulatorik, Technik, Kosten – eine lange Liste an Hürden
Ob in Amberg, Karlsruhe oder München: Die Herausforderungen ähneln sich. In der Praxis sind es vor allem rechtliche Unklarheiten, hohe Anfangsinvestitionen und fehlende technische Standards, die den Einstieg erschweren.
"Die Abrechnung des Stromverbrauchs aller Mieter ist komplex und erfordert spezialisierte Software oder externe Dienstleister", berichtet Thomas Reiß, Prokurist der Stadtwerke Amberg. Hinzu kommen die Unsicherheiten rund um die Preisvorgabe von zehn Prozent unterhalb der Grundversorgung – ein wirtschaftliches Risiko bei steigenden Beschaffungskosten. Zudem: "Unser Mieterstrom ist zu 100 Prozent grün – die Grundversorgung hingegen oft grau. Da vergleicht man Äpfel mit Birnen."
Auch die Badische Energie, ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Karlsruhe, sieht große Hürden: "Häufig handelt es sich um individuell zugeschnittene Lösungen mit hohem Abstimmungsaufwand zwischen vielen Akteuren". Dazu kommen politische Unsicherheiten, etwa bei der EEG-Förderung oder der Definition der Kundenanlage. "Erschwerend kommen in einzelnen Fällen unrealistische Renditeerwartungen hinzu – etwa im Zusammenhang mit der Vergütung von Dachflächen."
In München berichten die Stadtwerke von aufwändigen Prozessen bei der Tarifpflege und mangelnder Erfahrung vieler Marktpartner mit virtuellen Summenzählern. Gerade in Bestandsgebäuden seien die Umbaukosten enorm. Das Fazit aus der Landeshauptstadt: "Mit dem Solarspitzengesetz und der geplanten Strompreissenkung werden Mieterstromprojekte zunehmend unwirtschaftlich."
Kundenbindung, CO2-Bilanz und neue Geschäfte
Trotz aller Widrigkeiten: Die Vorteile überwiegen für viele kommunale Versorger. Zum einen stärken Mieterstromangebote die regionale Kundenbindung, zum anderen bieten sie neue Möglichkeiten für Zusatzgeschäfte – etwa im Bereich Ladeinfrastruktur, Batteriespeicher, PV-Vertrieb oder dynamische Tarife.
"Wir können uns als innovativer und nachhaltiger Energieversorger positionieren", betont Reiß. Auch die Badische Energie verweist auf das Potenzial: "Je mehr gute Praxisbeispiele es gibt, desto stärker wächst das Vertrauen in das Modell". Die direkte Beteiligung der Mieter an der Energiewende wirke sich zudem positiv auf das gesellschaftliche Klima aus.
Auf einen weiteren Punkt verweisen die Stadtwerke München: Mieterstromanlagen sind in der Großstadt essenziell, um die Zubauzahlen für Photovoltaik zu erreichen.
Skalierbare Abrechnungssoftware als Erfolgsfaktor
Ein entscheidender Erfolgsfaktor, um die Vorteile des Mieterstroms auszuschöpfen, liegt in der Skalierbarkeit der Abrechnungsprozesse. "Für die spezifischen Anforderungen der Mieterstromabrechnung sind etablierte ERP-Systeme oftmals nicht ausgelegt. Damit lassen sich die zeitreihenbasierten Mess-, Bilanzierungs- und Abrechnungsprozesse oftmals nur unzureichend abbilden", sagt Anbieter Solarize. Das Unternehmen hat daher eine spezialisierte Softwarelösungen entwickelt, die bei vielen Stadtwerken bereits im Einsatz sei. Sie ermögliche eine automatisierte und gesetzeskonforme Abrechnung des Mieterstroms. Die Cloud-Software übernimmt dabei die Messung, Bilanzierung und Abrechnung von Verbrauch und Erzeugung und reduziert somit den administrativen Aufwand erheblich. "Wir schaffen die Grundlage für ein wirtschaftlich tragfähiges Mieterstrommodell, selbst bei wachsender Projektzahl", so Solarize.
Ein Markt in Bewegung – aber ohne Massenkonkurrenz
Auch andere entdecken inzwischen die Vorteile dieses Geschäftsmodells: Die befragten Unternehmen nehmen eine zunehmende Marktbewegung beim Mieterstrom wahr. Neue Player, insbesondere Start-ups, drängen mit digitalen Ansätzen in die Nische. Einige Wettbewerber erweitern derzeit ihr Marktgebiet über regionale Grenzen hinaus und sprechen neue Zielgruppen an. Das führt zu mehr Dynamik. Allerdings wirken die hohe Komplexität der Projekte, fehlende Standardprozesse und lange Vorlaufzeiten abschreckend für viele, so dass die Konkurrenz noch überschaubar ist.
Für Stadtwerke erweist es sich dabei als vorteilhaft, dass sie bereits zumeist in der Region verwurzelt sind. Gerade im sensiblen Zusammenspiel mit Hausverwaltungen und Bauherren sei der direkte Kontakt ein entscheidender Pluspunkt, heben die Stadtwerke Amberg hervor.
Die Stadtwerke München verweisen zudem auf ihr Alleinstellungsmerkmal, Komplettlösungen aus einer Hand anzubieten: von der PV-Anlage über die Stromlieferung und Reststrombeschaffung bis zur Abrechnung. Daher halte sich die Konkurrenz in Grenzen: Nur wenige können dies leisten. Und auch, wenn der rechtliche Rahmen immer wieder mit leichten Verbesserungen angepasst werde: Die technische Umsetzung ist nach wie vor nicht standardisiert.
Politischer Appell: Mieterstrom nicht länger stiefmütterlich behandeln
Der Wunsch an die Politik ist eindeutig: Klarheit schaffen, Hürden abbauen, langfristige Perspektiven bieten. "Mieterstrom wird in der Politik nach wie vor stiefmütterlich behandelt", so die Stadtwerke München. Dabei sei genau dieser dezentral erzeugte Strom zentral für die Akzeptanz der Energiewende in den Städten. Auch das Nebeneinander verschiedener Betreibermodelle wie Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sorge für Verwirrung.
Die Badische Energie fordert neben klaren Regeln und verlässlichen Strukturen mehr Zugänglichkeit für kleinere Akteure: "Die Marktkommunikation muss so gestaltet sein, dass auch kleinere Energiedienstleister standardisiert teilnehmen können."
Fazit
Wer jetzt in Mieterstromprojekte investiert, schafft nicht nur Kundenbindung, sondern auch lokale Wertschöpfung und echten Klimaschutz. Kommunale Versorger haben durch ihre Infrastruktur, ihr Know-how und ihre Kundennähe beste Voraussetzungen, um das Modell erfolgreich umzusetzen.
BGH-Urteil zur Kundenanlage – Was Stadtwerke jetzt wissen müssen
Das EuGH-Urteil vom 28. November 2024 zur Regulierung von Kundenanlagen hat für Verunsicherung in der Branche gesorgt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des EuGH am 13. Mai 2025 in einem konkreten Fall umgesetzt. Das sind die wichtigsten Fakten:
- Der EuGH hat entschieden, dass Betreiberpflichten für regulierte Verteilernetze auch für Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG gelten können.
- Der BGH hat in einem konkreten Fall Leitungsanlagen in großen Wohnblöcken als Verteilernetz eingestuft. Die Entscheidungsgründe stehen noch aus.
- Die Konsequenzen sind ohne die Entscheidungsbegründung nicht vollständig absehbar. Aktuelle Rechtsgutachten legen nahe, dass Hausverteileranlagen weiterhin Bestand haben werden. Demnach sind dezentrale Versorgungskonzepte innerhalb von Gebäuden voraussichtlich auch in Zukunft unproblematisch. Quartiere, die sich über mehrere Gebäude erstrecken, könnten jedoch künftig nicht mehr als Kundenanlage gelten.
Bis Rechtssicherheit besteht, sollte in der Praxis auf folgende Punkte geachtet werden:
- Keine Umsetzung von Quartierslösungen mit zentralem Netzverknüpfungspunkt über mehrere Gebäude.
- Jedes Gebäude sollte einen eigenen Netzanschluss mit (virtuellem) Summenzähler und separatem PV-Zähler erhalten.



