München: Strompreise verdoppeln sich ab Jahresanfang

"Wir werden niemandem den Strom abstellen, der sich bei uns meldet und sich um eine konstruktive Lösung bemüht", verspricht SWM-Chef Florian Bieberbach.
Bild: © SWM/Maik Kern
Nach den Gaspreisen müssen die Stadtwerke München auch ihre Strompreise zum Jahresbeginn deutlich erhöhen. Für einen Münchner Durchschnittshaushalt (2 Personen, 2.500 kWh/Jahr, Allgemeine Preise/Grundversorgung) werden sich die monatlichen Stromkosten dadurch mehr als verdoppeln. Ab Januar zahlt dieser laut Pressemitteilung 139,64 Euro pro Monat, bislang waren es seit ersten Juli dieses Jahres 62,71 Euro).
Noch im Juli waren die Strompreise aufgrund der weggefallenen EEG-Umlage um knapp 13 Prozent gesunken. Nun würden auch hier „die historisch hohen Handelspreise der vergangenen Monate durchschlagen“, heißt es. Darüber hinaus seien auch die Netzentgelte und in einem geringem Maße die gesetzlichen Umlagen angestiegen.
2017 hatte ein Durchschnittshaushalt in München laut SWM noch 798,77 Euro pro Jahr für den Strom gezahlt, ab kommendem Jahr sind es 1675,67.
"Wir bedauern die Entwicklung"
„Die sehr hohen Beschaffungspreise, die die SWM auf den Terminmärkten für die Energiebeschaffung 2023 zahlen müssen, wirken sich zunehmend auch auf die Preise unserer Kund*innen aus. Wir bedauern die Entwicklung und die damit verbundenen stark steigenden Belastungen sehr“, erklärt Stefan Tauber, Leiter SWM Kundenservice. Für Kunden, die durch die Preiserhöhugen in Zahlungsschwierigkeiten geraten, bieten die SWM individuelle Lösungen wie etwa einen Ratenplan, die Verschiebung des Zahlungstermins oder aber die Nutzung der verschiedenen sozialen Unterstützungsmöglichkeiten an.
"Wir werden niemandem den Strom abstellen, der sich bei uns meldet und sich um eine konstruktive Lösung bemüht. Und selbstverständlich werden wir die Strompreise auch wieder senken, sobald es aufgrund der Preisentwicklung am Energiemarkt dafür den Spielraum gibt“, versichert Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM-Geschäftsführung. Ebenso werde der Kommunalversorger die Strompreisbremse der Bundesregierung sofort weitergeben, wenn sie in Kraft getreten sei. (hoe)