Maik Render ist Sprecher des Vorstands des Nürnberger Kommunalversorgers N-Ergie und verantwortet dort den Bereich Markt und Technik.

Maik Render ist Sprecher des Vorstands des Nürnberger Kommunalversorgers N-Ergie und verantwortet dort den Bereich Markt und Technik.

Bild: © Torsten Hönig

Maik Render ist seit Januar 2021 Vorstand Markt und Technik bei der N-Ergie in Nürnberg. Zuvor war er lange Jahre Geschäftsführer der Stadtwerke Flensburg. Im zweiten Teil des ZfK-Interviews erklärt er, warum ihm der Entwurf der Kraftwerksstrategie noch nicht weit genug geht und ab welcher Kapazitätsgröße eine Ausschreibung für den Kommunalversorger aus Franken interessant wäre. Im ersten Teil des Interviews ging es um Fernwärmeausbau und Anschlusszwang.

Herr Render, erste Grundzüge der Kraftwerksstrategie liegen vor. Manches ist noch nicht exakt definiert, etwa das Ausschreibungsdesign. Wie bewerten Sie das Konzept?
Maik Render: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er wird allerdings nicht ausreichen, um die durch den Kohleausstieg bis 2030 absehbare Lücke an gesicherter Leistung zu schließen. Wenn wir die dadurch entstehende Kraftwerkslücke 1:1 ausgleichen wollten, benötigten wir rund 37 Gigawatt Leistung ab 2030. Das ist die installierte Kohlekraftwerkskapazität aktuell.

Auch nach massivem Zubau mit Erneuerbaren werden in Dunkelflauten diese Leistungen fehlen. Die bisher vorliegenden Pläne mit einem Zubau von 10 Gigawatt reichen aus unserer Sicht nicht aus, um die gesamten Kohlekraftwerke abschalten zu können. Alle Studien gehen eher von 20 Gigawatt oder mehr aus, die in Deutschland gebaut werden müssten.
 

Wir werden die in 2030 fehlende Leistung nicht innerhalb der nächsten sieben bis zehn Jahre über Stromimporte kompensieren können.

Es gibt ja auch Überlegungen, den Kohleausstieg zeitlich noch um ein paar Jahre nach hinten zu strecken und vermehrt auf Stromimporte aus dem Ausland zu setzen.
Der Strombinnenmarkt in Europa funktioniert grundsätzlich. Allerdings werden wir die in 2030 fehlende Leistung nicht innerhalb der nächsten sieben bis zehn Jahre über Stromimporte kompensieren können. Aus Sicht eines kommunalen Energieversorgers glaube ich, dass es klug wäre, bei der Kraftwerksstrategie das Thema Wärmewende gleich mitzudenken.

Wie könnte das Ihrer Meinung nach aussehen?
Staatssekretär Philipp Nimmermann hat angekündigt eine KWK-Novellierung erst nach einem Kapazitätsmechanismus vornehmen zu wollen. Das sehe ich entschieden anders: KWK-Anlagen können einen erheblichen Beitrag zum Neubau von erforderlicher Kraftwerkskapazität leisten.

Diese Kraftwerkskapazitäten können im Gegensatz zu den reinen Stromerzeugungsanlagen doppelt genutzt werden: für die Erzeugung von Strom und Wärme. Das wäre als ein Teilbaustein innerhalb der gesamten Kraftwerksstrategie sicher und schnell umsetzbar. Das KWKG ist etabliert, notifiziert, und die Novellierung ist aus meiner Sicht schnell umsetzbar. Auch wenn man mit KWK-Kraftwerken natürlich nicht den erforderlichen Zubau an gesicherter Leistung komplett leisten kann, werden diese Kapazitäten helfen.

Wir brauchen neue Stromerzeugungskapazitäten nicht ausschließlich an den ganz großen Kraftwerksblöcken oder in der Nähe der Industrie.

Das heißt letztlich, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) müsste über 2026 hinaus verlängert werden?
Genau. KWK ist ja gerade beihilferechtlich als unkritisch eingestuft worden. Es ist ein funktionierendes Umlageinstrument, das man verlängern sollte. Hier können wir als kommunale Versorger einen guten Beitrag leisten, gerade auch an den Strom-Lastschwerpunkten – nämlich den Städten. Und die Wärmewende findet auf der Fernwärmeseite ja auch vorrangig in den Städten mit Ihren Lastschwerpunkten statt.

Man sollte den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung also in den städtischen Zentren weiter fördern, die dort entstehenden Kapazitäten wasserstoffready machen und so die Kraftwerkslücke verkleinern. Wir brauchen neue Stromerzeugungskapazitäten nicht ausschließlich an den ganz großen Kraftwerksblöcken oder in der Nähe der Industrie.

Bisher wurde ja kritisiert, dass die vorliegenden Eckpunkte der Kraftwerksstrategie vor allem größere Energieversorger adressieren. Ließen sich so kommunale Versorger integrieren?
Die Verlängerung des KWKG liegt eigentlich auf dem Silbertablett vor uns. Das wäre eine gute Ergänzung zum vorliegenden Entwurf der Kraftwerksstrategie. Natürlich gibt es auch Bereiche, wo es keine Wärmesenken gibt, beispielsweise an größeren Industriestandorten.

Da brauchen wir andere Lösungen, die ja die Kraftwerksstrategie auch hergibt. Sicher bedarf es auch Veränderungen im KWKG. KWK-Kraftwerke sollen ja dann produzieren, wenn die Stromlücke besteht. Das tun die Fernwärmenetzbetreiber zwar heute schon im großen Stil, weil es wirtschaftlicher ist. Allerdings könnte man dieses gerne auch stärker im KWKG festschreiben.

Hat N-Ergie Interesse sich an den geplanten Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie zu beteiligen?
Noch kennen wir die genauen Regeln nicht. So wie die Ausschreibungen bisher vorgesehen sind, sind sie eher für ganz große Energieversorger interessant, mit großen Standorten und großen Standardmaschinen.

Gut wäre es, die im Rahmen der Kraftwerksstrategie vorgesehene Ausschreibungslogik dahingehend zu überdenken, dass nicht nur große Kraftwerksblöcke sondern auch kleinere Anlagen durch die Stadtwerke möglich sind.

Uns wäre eine Verlängerung des KWKG, das eine Förderung kleinerer Leistungskapazitäten vorsieht, lieber.

Ab welcher Kapazitätsgröße würde denn eine Ausschreibung für N-Ergie interessant?
Für die kleine Stadtwerkewelt, aber auch für uns mittelgroße Kommunalversorger sind 300-MW-Blöcke schon zu groß. Rund 100 MW sind für uns interessant. Das stellt so ungefähr die Untergrenze dar. Bei dieser Größe sind Gasturbinen zum einen schnell genug und zum anderen nicht zu groß für die Wärmebedarfe, die entstehen.

Auf den Punkt gebracht wurde ich sagen: Das Thema Ausschreibungen ist mit den jetzigen Kriterien eher schwierig für uns. Deswegen wäre uns eine Verlängerung des KWKG, das eben eine Förderung kleinerer Leistungskapazitäten vorsieht, lieber. Aber wenn die Ausschreibungskriterien entsprechend angepasst würden und auch kleinere Anlagen bis 100 oder darunter fielen, wäre das auch okay. Uns geht es um eine Anpassung der Leistungsgrößen und die Möglichkeit der Wärmenutzung.

100 MW ist eine Größe, die für viele größere Städte gut stemmbar ist.

Das heißt beispielsweise für den N-Ergie-Kraftwerksstandort in Nürnberg Sandreuth könnte so eine neue Anlage über eine Ausschreibung künftig interessant sein?
Ich will es nicht ausschließen. Aber eher so wie in der Größenordnung der beiden bestehenden Gasturbinen. 100 MW sind realistisch. Das ist eine Größe, die für viele größere Städte, mit 300.000 oder 400.000 Einwohnern, gut stemmbar ist, wenn das Wärmenetz passend ausgebaut wird.

Heute fahren ja alle diese Kraftwerke in der Wärme auch stromoptimiert, weil es wirtschaftlicher ist. Interessant ist natürlich, dass wir die komplette Infrastruktur haben – von der Fernwärme-Anbindung über das Personal bis hin zur Stromnetzanbindung.

Für wie realistisch halten sie die Einführung eines rechtskonformen Kapazitätsmarkts bis 2028, und wie interessant wäre das für den N-Ergie-Kraftwerkspark?
Wenn die Bundesrepublik das will und bereit ist zu Nachverhandlungen mit der EU, müsste es auch möglich sein. Andere Staaten in Europa haben sich auch Sonderlösungen im Energiebereich geschaffen. Deswegen: Eine Lösung ist möglich und die wird auch irgendwann beihilferechtlich in Ordnung sein.

Die Fragen stellten Klaus Hinkel und Hans-Peter Hoeren

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Mehr zum Thema Kraftwerksstrategie und den Reaktionen aus der Kommunalwirtschaft lesen Sie in der Märzausgabe der ZfK, die am kommenden Montag (11. März) erscheint. Zum Abo geht es hier.

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