Vergangene Woche hat EnBW ein verbindliches Finanzierungsangebot für die angeschlagene BMP Greengas abgegeben - die Rettung des einstigen Marktführers im Biomethanhandel scheint damit greifbar. Für die betroffenen Stadtwerke, die in Höhe der Insolvenzausfallschäden Abschreibungen in Millionenhöhe vornehmen müssen, wäre es aber ein „vollkommen widersinniges Ergebnis“, wenn die EnBW als Gesellschafterin mit einer sanierten BMP Greengas das Biomethangeschäft einfach so fortführen könnte, sagte Joachim Held, Associate Partner bei Rödl & Partner, im Gespräch mit ZfK.
„Die Stadtwerke dürfen sich von der EnBW deshalb nicht weiter wie die Schafe zum Scheren führen lassen, sondern sollten sich gegen den vermutlich von langer Hand geplanten oder den der EnBW zumindest in das Konzept passenden Aderlass zur Wehr setzen“, fordert der Rechtsanwalt. Seit der Übernahme der Biomethansparte von Baywa im Winter 2019 sei es dem Karlsruher offensichtlich nicht gelungen, das marode Geschäft zu restrukturieren und in die Gewinnzone zu bringen, führt Held weiter aus. Die Argumentation, dass die Beschaffungskrise und der Krieg in der Ukraine die zentralen Ursachen für die finanzielle Misere von BMP Greengas seien, läßt er damit nur bedingt gelten. Diesem stimmten auch Geschäftsführer zahlreicher betroffenen Stadtwerke und Kommunalunternehmen zu, mit denen ZfK gesprochen hatte.
"Schon die Anhängigkeit einer Klage würde Bewegung bringen"
Bislang haben 261 Gläubiger Schadensersatzansprüche über 775 Mio. Euro angemeldet, davon wurden 500. Mio. Euro vom Insolvenzverwalter als anerkennungsfähig identifiziert. „Für den einzelnen Insolvenzgläubiger ist es vollkommen unwirtschaftlich, den selbst im günstigsten Fall einer hohen Insolvenzquote verbleibenden Schaden gegen den EnBW-Konzern durchzusetzen, bei einem gemeinschaftlichen Vorgehen wirkt der Erfolg eines einzelnen aber für alle“, sagte Held. Dabei werde vermutlich alleine bereits die Anhängigkeit einer Klage oder die Einleitung weiterer rechtlicher Maßnahmen dafür sorgen, dass Bewegung in die stockende Insolvenzplanverhandlungen komme.
Wie bei den Kartellschadensersatz- oder Verbrauchermasseverfahren schrecke das Informations- und Wirschaftsmachtgefälle bisher potenziellen Einzelkläger ab, erläuterte Held. Deshalb könne nur eine bessere Organisation und Koordinierung der BMP-Geschädigten mit einer Bereitschaft zu begrenzter Risikoübernahme zu einem Erfolg für den einzelnen Biomethan-BHKW-Betreiber führen. Die von ihm organisierte Klägergemeinschaft stehe deshalb für den Beitritt für alle BMP-Geschädigten offen.
"Pragmatische Haltung" bei Änderungsverträgen
Die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held vertritt im Insolvenzverfahren von BMP Greengas Interessen von rund 30 Mandanten. Im Gespräch mit ZfK erklärte Markus Ladenburger, Rechtsanwalt bei BBH mit Spezialisierung auf Insolvenzrecht, dass seine Kanzlei derzeit keine Klagen plant: „Nach meiner vorläufigen Ansicht liegen Ansprüche gegen EnBW, sofern sie nicht die abgegebenen Patronatserklärungen zum Gegenstand haben, jedenfalls nicht auf der Hand.“
Die meisten seiner Mandanten verhielten sich beim Abschluss der Änderungsverträge pragmatisch und hätten dem Abschluss der neuen Verträge zugestimmt, „wenngleich mit geringeren Mengen und zu etwas höheren Preisen“. Die Alternative wäre gewesen, den Lieferanten BMP mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ganz zu verlieren, erläuterte Ladenburger. Das wäre aufgrund der bei Verfahrenseröffnung erfolgten Nichterfüllungserklärungen gem. § 103 InsO der Fall gewesen, erläuterte Ladenburger. Auch die im Raum stehende Insolvenzquote gelte es zu berücksichtigen, fügt er hinzu.
Keine "Phantasiekaufpreise" von EnBW erwartet
Obwohl die Höhe des Finanzierungsangebots von EnBW nicht offiziell bekannt ist, zeichnet sich ab, dass die Gläubiger auf dem großen Teil ihrer Forderungen sitzen bleiben dürften. Denn das angekündigte Angebot der EnBW „wird sich in Grenzen halten“, erläuterte Held. Wegen der Staatsnähe und marktbeherrschenden Stellung des Energiekonzerns könne diese schon aus beihilferechtlichen Gründen kein Angebot machen, für die es an einer sachlichen Rechtfertigung fehlt. „Phantasiekaufpreise ´a la Mappus´ dürften deshalb bei BMP weder wettbewerbsrechtlich noch landespolitisch umsetzbar sein“, stellte er fest. 2010 hatte die Landesregierung Baden-Würtemmbergs unter der Leutung von Stefan Mappus (CDU) von EDF die Anteile von EnBW erworben und erntete für die Umstände und den Kaufpreis des Deals heftige Kritik.
Andererseits ist das Interesse von EnBW an der Rettung der mittelbaren Tochtergesellschaft BMP Greengas offensichtlich. Denn ohne Hilfe würde BMP Greengas vermutlich nicht überleben und wegen des Ausfalls der noch bestehenden konzerninternen Ansprüche gegen die BMP Greengas auch die ESW Erdgas Südwest– eine EnBW-Tochter - mit in den Abgrund ziehen. Dies will EnBW vermeiden, auch weil Erdgas Südwest einige wertvolle Assets wie die Netzgesellschaft Pforzheim hält. (am)



