Mit den Netzentgelten werden Bau und Betrieb von Stromleitungen, Masten und Umspannwerken finanziert, aber auch die Kosten für Notmaßnahmen bei Netzengpässen gedeckt.

Mit den Netzentgelten werden Bau und Betrieb von Stromleitungen, Masten und Umspannwerken finanziert, aber auch die Kosten für Notmaßnahmen bei Netzengpässen gedeckt.

Bild: © Patrick Daxenbichler/AdobeStock

Durch die Umver­tei­lung der Belas­tun­gen aus Netz­ge­bie­ten mit hohem Anteil von Erneuerbaren-Anla­gen sin­ken die Strom-Ver­teil­netz­ent­gel­te in vie­len Regio­nen, besonders deutlich in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Bei der gewünsch­ten Soli­da­ri­sie­rung der Ent­gel­te scheine es erste Erfolge zu geben, heißt es in einer jetzt vorliegenden aktuellen Auswertung des Datendienstleisters Enet.

Das Preis­ni­veau nähere sich in einzelnen Bundesländern mit entsprechend viel regenerativer Energieerzeugung am Netz und solchen mit weniger fortgeschrittenem Ausbau dem­nach unter­ein­an­der sicht­bar an. Als Beispiel hierfür werden Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz genannt.

"Nullsummenspiel bei Stromnetzentgelten bisher noch nicht eingetreten"

Dass aber sogar bundesweit der bisherige Trend bisher relativ klar in Richtung Senkungen geht, hat auch Enet-Geschäftsführer Roland Hambach überrascht. "Das haben wir so nicht erwartet. Wir nahmen stattdessen an, dass über den Wälzungsmechanismus die Entlastungen bei den Stromverteilnetzentgelten in Gebieten mit hohem Anteil an Erneuerbarenanlagen über alle Netzgebiete umgelegt werden und wir so einen deutschlandweit ausgeglichenen Schnitt gesehen hätten“, erklärte er auf ZfK-Anfrage.

Dieses Nullsummenspiel sei aber bisher nicht eingetreten. Das vorläufige Bild könne sich aber noch dahingehend ändern, „dass wir in Gebieten mit geringem Erneuerbarenanteil auf Verteilnetzebene doch noch teils Erhöhungen der endgültigen Netzentgelte sehen werden“, sagte er.  

Enet hat mittlerweile die Preisblätter von rund 350 Verteilnetzbetreibern zu den vorläufigen Stromnetzentgelten ausgewertet, das entspricht einer Gebietsabdeckung von über 95 Prozent.

Regionale Unterschiede

Stark ent­las­tet wer­den dabei bei­spiels­wei­se Gewer­be­kun­den. Bei den kleineren Unternehmen im Strombereich sehe man mittlerweile Entlastungen beim Kleingewerbe von 11 Prozent und in der Mittelspannung von rund 10 Prozent. Bei Haushaltskunden in der Niederspannung wurden Senkungen zwischen 6,5 bis knapp 9 Prozent errechnet.

Die Ent­wick­lung ist insgesamt regio­nal unter­schied­lich. Auch in Bran­den­burg, Thü­rin­gen, Sach­sen und Bay­ern pro­fi­tie­ren Netz­kun­den von stark redu­zier­ten Ent­gel­ten. Im Wes­ten und Süd­wes­ten Deutsch­lands mit Aus­nah­me des Saar­lands stei­gen die Durch­lei­tungs­kos­ten dage­gen, betrof­fen seien beson­ders Baden-Würt­tem­berg, Rhein­land-Pfalz und Nord­rhein-West­fa­len, der Süd­wes­ten Nie­der­sach­sens sowie Hamburg.

Den­noch könne nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, dass sich das Preis­ni­veau noch ändere, heißt es in der Analyse von Enet. Zumin­dest punk­tu­ell kön­nten sich noch star­ke Abwei­chun­gen erge­ben, weil ein gewichtigerTeil der Preisblätter noch nicht vorliege. Auch wei­te­re Anpas­sun­gen in den end­gül­ti­gen Netz­ent­gel­ten seien jeder­zeit möglich.

Große Herausforderung für die Vertriebe

„Für Stromvertriebe, die ohnehin permanent am wirtschaftlichen Limit kalkulieren, stellen Anpassungen der Netzentgelte und insbesondere deren Erhöhung eine große Herausforderung dar. Denn sie sind es am Ende, die ihren Kunden eine notwendige Preisanpassung ankündigen müssen“, so Hambach weiter. Schnell werde dann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und in einen scheinbar günstigeren Tarif gewechselt.

„Der erste Lieferant mit einer Preisanpassung riskiert also seine Kundenbindung. Dabei hat der Wettbewerb womöglich noch eine alte Preisstellung und muss kurz darauf ebenfalls anpassen. Man könnte auch sagen: Wer zuerst zuckt, verliert.“

Deutliche Steigerungen bei den Gasnetzentgelten

Beim Gas hingegen zeichnen sich laut Enet drastische Steigerungen bei den Netzentgelten ab von 20 bis teils 24 Prozent für Haushalts- und Gewerbekunden. Hier waren Stand gestern 435 von 687 Preisblättern der Verteilnetzbetreiber ausgewertet, das entspricht einer Gebietsabdeckung von über 92 Prozent.

Ein Grund für die Steigerungen könnte laut Enet sein, dass bereits einige Gasnetzbetreiber von den geänderten Abschreibungsregeln (Stichwort Kanu-2.0-Richtlinie) Gebrauch machen. Zusätz­lich könnten auch redu­zier­te Gas­flüs­se im ver­gan­ge­nen mil­den Win­ter preis­stei­gernd gewirkt haben, da sich die anfal­len­den Netz­kos­ten auf gerin­ge­re durch­ge­lei­te­te Gas­men­gen ver­tei­len. Neben den anhal­tend hohen Beschaf­fungs­kos­ten erschwe­rten die­se Fak­to­ren Gas­ver­trie­ben ihre Kal­ku­la­ti­on erheblich, heißt es weiter. (hoe)

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