Vertriebsfachleute reiben sich seit einigen Wochen die Augen. Ob in Berlin-Mitte oder in Frankfurt am Main – auf dem Vergleichsportal Verivox bieten einige Energieanbieter ihren Strom undvor allem ihr Erdgas mittlerweile zu sehr hohen Arbeitspreisen an, im Gegenzug gibt es Boni von teils über 500 Euro. Die Abschläge der örtlichen Grundversorger werden dabei nicht selten unterboten. Gibt es eine Jahresendrallye, in der einzelne Anbieter die künftigen staatlichen Subventionen aus der Strom- und Gaspreisbremse nutzen, um hohe Boni querzufinanzieren und damit bis Ende des Jahres auf Neukundenfang zu gehen? Diese Frage stellen sich verschiedene Vertriebsverantwortliche in der Branche, die in den vergangenen Tagen die ZfK kontaktiert haben.
Seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seien Boni rapide nach unten gegangen, berichtet ein für Marktmonitoring und bundesweites Preisscreening zuständiger Mitarbeiter eines Energieversorgers. In den vergangenen vier bis sechs Wochen seien sie aber wieder sehr stark angestiegen. Begonnen habe diese Entwicklung seit die Einführung der Preisbremsen sich abzeichnet. Das hat auch damit zu tun, dass der Zeitraum zwischen Ankündigung und Umsetzung lang ist und es erlaubt, „vertrieblich kreativ“ zu werden. Auch Arbeitspreise von 70 bis 80 Cent seien teilweise im Markt zu sehen. „Das zieht sich durch alle Städte“, so der Vertriebsexperte.
„Es ist teilweise erschreckend offensichtlich, wie Tarife, Boni und empfangene Zahlungen aus der staatlichen Strompreisbremse derart modelliert werden, dass man den örtlichen Grundversorgungspreis erreicht oder unterbietet“, schreibt uns ein anderer Verantwortlicher aus der Energiewirtschaft. Er befürchte, dass der Staat einen zweistelligen Milliardenbetrag an Steuergeldern für überhöhte Grundversorgungspreise und vermeintlichen Wettbewerb und Boni werde ausgeben müssen.
Mittlere Bonushöhe bei Verivox hat sich seit Mitte Oktober in etwa verdoppelt
Insbesondere in der Sparte Strom seien die Neukundenboni in den vergangenen Wochen stark erhöht worden, bestätigen andere Marktbeobachter. Die mittlere Bonushöhe für Neukundenabschlüsse auf den vorderen 10 Plätzen bei Verivox habe sich seit Mitte Oktober in etwa verdoppelt und bewegt sich aktuell in etwa auf Vorkrisenniveau. Iim Extremfall Boni würden Boni von bis zu 470 € gezahlt und der Arbeitspreis betrage über 70 Ct./kWh.
Ganz vorne dabei bei vielen Vergleichen auf Verivox ist Vattenfall. In Frankfurt am Main verlangte der Versorger vergangenen Freitag für Erdgas einen Arbeitspreis von 22,36 Ct pro kWh und zahlt dem Neukunden im Gegenzug 450 Euro an Boni. Das Beispiel ist gerechnet für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 18000 kWh pro Jahr, Basis ist der Tarif „Vattenfall Easy 12 Gas“. Ab März ist der Preis für den Kunden staatlich gedeckelt auf 12 Cent rückwirkend auch für Januar und Februar, die Differenz von 10,36 Ct. pro kWh erhält Vattenfall dann vom Staat.
Vattenfall: "Angebote sind marktgetrieben"
„Wir stehen für Wettbewerb und die entsprechenden Angebote sind marktgetrieben. Ganz sicher geht es nicht darum, uns durch die staatlichen Gaspreisbremse zu Unrecht Vorteile zu ermöglichen“, kommentiert Vattenfall auf Anfrage.
Noch höher fallen die Boni mit über 530 Euro bei der EnBW-Tochter Yello aus, der Arbeitspreis liegt bei 23,21 Cent pro kWh. „Die Tarife gehen auf die hohen Beschaffungskosten an den Energiebörsen für Strom und Gas zurück. Die aktuell gültigen Preise hängen nicht mit der Strom- und Gaspreisbremse zusammen“, heißt es dort.
Auch NEW ist in vielen Städten oft ganz vorn mit dabei
Ganz vorn in vielen Städten dabei ist auch die mehrheitlich kommunale NEW. In Frankfurt am Main etwa wird der Tarif „NEW gas online“ zu eimem Arbeitspreis von 22,82 Ct. pro kWh angeboten, der Neukundenbonus beträgt 305 Euro.
Ähnlich ist das Bild beim Strom in Frankfurt. Hier verlangt NEW einen Arbeitspreis von 65,48 Ct pro kWh und gewährt Boni von 266 Euro. Bei Vattenfall liegt der Arbeitspreis bei 50,17 Ct. pro kWh, die Boni bei 292 Euro. Noch höher fallen hier die Boni bei der Eon-Tochter Eprimo mit 340 Euro aus, dies bei einem Arbeitspreis von 51,96 Ct pro kWh. Die Angaben beziehen sich alle auf einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 kWh.
NEW distanziert sich von einem "Hochtreiben der Arbeitspreise"
„Wir verfolgen nach wie vor eine stringente Wachstumsstrategie und richten uns dabei an dem gegenwärtigen Beschaffungs-Kostenniveau aus“, heißte bei NEW Energie. Das Unternehmen distanziere sich aber strikt und deutlich von Strategien, die Arbeitspreise hoch zu treiben, um dabei das Delta zum jeweiligen Deckel zu fördern. „Dies entspricht nicht der Philosophie der NEW Energie.
"Sie werden dementsprechend auch in der kommenden Woche beobachten können, dass wir unsere Boni auf die seitens der Bundesregierung angestrebte Deckelung von 50 Euro reduzieren werden“, kündigt ein Sprecher an.
Eprimo: "Aktuelle Bonus-Höhe drückt erstarkten Neukunden-Wettbewerb aus"
„Das erhöhte Bonus-Niveau nehmen wir auch zur Kenntnis.Wir halten uns selbstverständlich an alle Marktregeln. Aus unserer Sicht drückt sich schlicht der erstarkte Wettbewerb um Neukunden in der aktuellen Bonus-Höhe aus“, teilt ein Eprimo-Sprecher auf Anfrage mit.
Es gebe gerade aber auch im Gasbereich zahlreiche Angebote zu einem Arbeitspreis von 20 Cent, die mit Boni von 400 bis 500 Euro einhergingen, schimpft der Geschäftsführer eines Stadtwerks. „Das ist eine Sauerei. Die Anbieter kriegen die Differenz von acht Cent zum Preisdeckel vom Bund erstattet und ich habe den Eindruck, dass diese die 5 Cent an die Kunden weitergeben und uns so versuchen unsere Kunden wegzuakquirieren“, mutmaßt er. Belegen könne er das natürlich nicht, aber der Verdacht dränge sich auf
"Wer Gas zu 20 Cent anbietet und einen Bonus von 500 Euro gibt, ist sofort unterdeckt"
Wer aktuell Gas anbiete, müsse inklusive Netzentgelten mit einem Preis von 20 Cent kalkulieren. „Darunter kann ich gar nicht kostendeckend liefern. Wenn ich da noch einen Bonus von bis zu 500 Euro gebe, bin ich sofort unterdeckt“. "Von einem Newcomer hätten wir das erwartet, dass das aber jetzt auch etablierte Anbieter machen, erstaunt uns."
Preisvergleich.de: "Kein missbräuchliches Hochtreiben bei Boni und Arbeitspreisen feststellbar"
Lars Quiring, Geschftsführer der Get AG, die auch das Vergleichsportal Preisvergleich.de betreibt, widerspricht. Er könne für sein Portal bisher nicht bestätigen, dass es ein missbräuchliches Hochtreiben von Boni und Arbeitspreisen im Sinne einer Querfinanzierung gibt. Die genannten Boni und Arbeitspreise entsprächen indes der Realität. Der leichte Auftrieb bei den Boni sei allgemein aber auch mit niedrigeren Arbeitspreisen und "überhaupt wieder stärkeren vertrieblichen Aktivitäen" einhergegangen.
Der Anstieg beim Gas sei etwas stärker ausgefallen, auch weil die wettbewerblichen Aktivitäten in diesem Segment nicht so hoch seien. Die Unterschiede der Angebote stünden möglichweise auch in einem Zusammenhang mit unterschiedlichen Laufzeiten oder Preisgarantien, gerade dann wenn hohe Boni oder Arbeitspreise eingepreist seien.
Sieverding: "Glaube nicht, dass die Wechselraten signifikant anziehen werden"
„Mich überrascht das nicht, dass Anbieter Kunden jetzt auf diese Weise locken. Das zeigt, dass die ganze Konstruktion der Energiepreisbremsen missbrauchsanfällig ist und nachjustiert werden muss. Es zeigt, wie schwierig es ist, Sozialpolitik energiepolitisch zu lösen“, sagt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW.
In einem Wettbewerbsmarkt gehöre es immer dazu, dass es Optimierer gebe. Das "Phänomen" werde sich aber bis zum Jahresende erledigt haben. „Das Thema Anbieterwechsel liegt immer noch am Boden. Ich glaube nicht, dass durch die teils sehr hohen Boni die Wechselraten signifikant anziehen“, ist er überzeugt. Nur ausgewiesene Sparfüchse kämen eventuell ins Überlegen.
Ab Januar soll die Bonihöhe auf 50 Euro gedeckelt werden
Die in der vergangenen Woche vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwürfe zur Strom- und zur Gas- und Wärmepreisbremse sehen für Neuverträge vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 eine Deckelung der Boni auf 50 Euro vor. Auch Veränderungen der Grundpreise sollen eingefroren werden und bei Änderungen der Netzentgelte oder staatlich veranlasster Preisbestandteile erlaubt sein.
Anpassungen der Arbeitspreise während des Geltungszeitraumes der Strom- und Gaspreisbremse sollen hingegen möglich sein, etwa wenn sich die Beschaffungskosten erhöhen. Die Gesetzentwürfe sehen ein Missbrauchsverbot vor, dessen Einhaltung soll vom Bundeskartellamt überwacht werden. Um dies zu gewährleisten, müssten die Kontrollbefugnisse der Wettbewerbsbehörde ausgeweitet werden. (hoe)



