Bei der Gas- und Strompreisbremse soll überzogenen Tariferhöhungen für Kundinnen und Kunden ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu sollen Preiserhöhungen bis Ende 2023 verboten werden - es sei denn, Versorger weisen nach, «dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist», heißt es in Gesetzentwürfen der Bundesregierung, die in den Bundestag eingebracht wurden. Das Wirtschaftsministerium erläuterte am Samstag, die Missbrauchskontrolle solle Preiserhöhungen unterbinden, die sich nicht durch steigende Beschaffungskosten rechtfertigen lassen. Nicht jede Erhöhung sei automatisch illegal, sondern Anhebungen, die «missbräuchlich und ungerechtfertigt» sind.
Die von der Ampel-Koalition geplante Gas- und Strompreisbremse soll stark gestiegene Kosten für Haushalte und Unternehmen abfedern. Eine bestimmte Verbrauchsmenge soll dafür staatlich subventioniert werden, darüber hinaus gelten aber weiterhin aktuelle, hohe Marktpreise. Der FDP-Energieexperte Michael Kruse sagte der «Bild»-Zeitung (Samstag): «Mitnahmeeffekte, die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren, wollen wir verhindern.» Die Bremsen sollen ab März 2023 greifen, vorgesehen ist aber eine rückwirkende Entlastung ab Januar. Seit Bekanntwerden der Pläne für Preisbremsen sind Neukundenboni massiv gestiegen, einzelne Stimmen warnen vor einer Quersubventionierung der Neukundenakquise über staatliche Subventionen.
Gerade bekommen viele Haushalte Schreiben mit Tariferhöhungen für 2023. Das habe es schon häufig zum Jahresende gegeben, erläuterte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Grund seien gesetzliche Fristen: Wenn Preisanhebungen zu Anfang Januar kommen sollen, müssten sie vier bis sechs Wochen vorher angekündigt werden. Was die Höhe angehe, könnten tatsächliche Beschaffungskosten weitergegeben werden, nicht aber darüber hinausgehende missbräuchlich Steigerungen.
BDEW: "Klares Missbrauchsverbot absolut richtig"
Es solle also verhindert werden, dass künftige Preiserhöhungen schon allein deshalb erfolgen könnten, «weil ja ohnehin der Staat über den Preisdeckel die Kosten trägt». Das wäre missbräuchlich, und das gelte es zu vermeiden, sagte der Sprecher. Für Kunden gilt laut Ministerium generell, dass vertraglich eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen sind. Bei Meinungsverschiedenheiten, ob eine Forderung berechtigt ist, könnten sich Verbraucherinnen und Verbraucher aber an die Verbraucherzentralen wenden oder andere Rechtsberatung suchen.
Die Energiebranche nannte ein klares Missbrauchsverbot absolut richtig. «Es darf nicht passieren, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen», sagte die Chefin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae. Sichergestellt sein müsse aber, «dass angemessene und nach den allgemeinen Regeln zulässige Anpassungen weiterhin möglich sind». Dazu sehe man in den Entwürfen keinen Widerspruch. Extreme Preisanstiege im Großhandel stellten die Versorger vor enorme Herausforderungen. Sie müssten in der Lage sein, stark gestiegene Beschaffungskosten an die Kunden weiterzugeben. Sonst eien sie selbst in ihrer Liquidität gefährdet.
"Missbrauchskontrolle darf nicht zu pauschaler Missbrauchsunterstellung führen"
"Die Unternehmen, die im BDEW organisiert sind, haben selbst das höchste Interesse daran, dass keine Umgehung der gesetzlichen Intention erfolgt. Missbrauchskontrolle darf nicht zu einer pauschalen Missbrauchsunterstellung führen", heißt es weiter.
Befugnisse des Kartellamtes sollen gestärkt werden
Das geplante Missbrauchsverbot bei den Preisbremsen zielt auf die Arbeitspreise - also die Cent pro Kilowattstunde, die sich je nach Verbrauch in der Jahresrechnung niederschlagen. «Der Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch wird zum Grundpreis addiert und ergibt so Ihren Abrechnungsbetrag auf der Jahresrechnung», heißt es in einer grundsätzlichen Erläuterung der Bundesnetzagentur.
Bei möglichen Verfahren vor dem Bundeskartellamt soll gelten: Nicht das Amt muss beweisen, dass ein Missbrauch vorliegt - sondern das Unternehmen, dass dies nicht der Fall ist. Das Kartellamt soll Versorger verpflichten können, missbräuchliches Handeln abzustellen oder Geldsanktionen zu zahlen. Wirtschaftliche Vorteile sollen auch abgeschöpft werden können, erläuterte das Ministerium. Die geplanten Missbrauchsregelungen sollen neben ohnehin geltenden Instrumentarien des allgemeinen Kartell- und Wettbewerbsrechts gelten.
Verbraucherschützer: Kunden sollen Widerspruch einlegen
Die Chefin des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Holling, sagte der «Bild»-Zeitung (Samstag) grundsätzlich: «Wir raten Verbrauchern, Widerspruch einzulegen.» Die geplanten Erhöhungen stünden nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse.
Die Linke im Bundestag forderte schärfere Kontrollen mit «Klauen und Zähnen». Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Sonntag): «Jeden neuen Tarif für 2023 muss der Bund bei Strom und Gas genehmigen.» Es dürfe nicht sein, dass die Preisbremsen zu einer Einladung zum Abkassieren für Versorger und ein Fass ohne Boden für die Steuerzahler würden. Dass ein Versorger den Preis auf 53 Cent je Kilowattstunde anhebe und ein anderer auf 66 Cent, sei nur mit einer «aktuellen Mitnahmementalität» einiger Anbieter erklärbar.
CDU-Bundesvize Andreas Jung sagte dem «Tagesspiegel», die Bremsen sollten Bürgern und Betrieben durch die Krise helfen, «nicht aber Bilanzen von Versorgern aufbessern». Konkret zielt das von der Regierung geplante Missbrauchsverbot auf die Arbeitspreise - also die Cent pro Kilowattstunde je nach Verbrauch. «Der Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch wird zum Grundpreis addiert und ergibt so Ihren Abrechnungsbetrag auf der Jahresrechnung», heißt es in einer grundsätzlichen Erläuterung der Bundesnetzagentur.
Liebing: Stadtwerke geben hohe Marktpreise angemessen weiter
Auf ZfK-Nachfrage führt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing aus, dass die Stadtwerke konservativ auf Termin beschaffen würden. "Das hat die Kunden in den letzten Monaten vor noch höheren Preisen geschützt. Ansonsten wäre die Steigerung früher gekommen und noch stärker ausgefallen." Allerdings seien die Versorger gegen um ein Vielfaches höhere Marktpreise nicht immun. "Sie müssen sie im angemessenen Rahmen schrittweise weitergeben. Das passiert jetzt und war übrigens der wesentliche Grund für die Einführung der Preisbremsen", erläutert Liebing weiter.
Die Gesetzentwürfe der Ampel zu den Energiepreisbremsen enthalten sehr strenge Regeln, um missbräuchliche Tariferhöhungen zulasten des Steuerzahlers zu verhindern, betont der Verbandschef. Das gelte für das Einfrieren der Grundpreise ebenso wie für die Begrenzung der Boni auf 50 Euro bei Neuverträgen. Außerdem seien den Energieversorgern Erhöhungen der Arbeitspreise untersagt, für die keine sachliche Rechtfertigung aufgrund marktbasierter Preis- und Kostenentwicklungen oder wegen regulatorischer, nicht beeinflussbarer Kostenbestandteile gegeben ist. Auf Verlangen des Bundeskartellamtes hat der Versorger das im Sinne einer Beweislastumkehr nachzuweisen, bei Zuwiderhandeln sind Rückerstattungen fällig.
Versorger unter Generalverdacht
Liebing weiter: "Schon diese im Gesetzentwurf angelegte Beweislastumkehr ist ein scharfes Schwert und ist heftig: Versorger werden in Verfahren nach den Preisbremsengesetzen unter Generalverdacht gestellt, und der Versorger muss sein rechtskonformes Verhalten nachweisen."
Diese klaren und eng gefassten Vorgaben begründen sich laut Liebing mit dem erheblichen Aufwand, den der Staat zur Finanzierung der Energiepreisbremsen betreibt. "Das akzeptieren wir. Der pauschale Vorwurf allerdings, der alle Energieversorger über einen Kamm schert und Ihnen Optimierungsfinesse (zulasten des Steuerzahlers) unterstellt, entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Im Gegenteil, der VKU weist schon lange darauf hin, dass die höheren Energiepreise erst mit starker Verzögerung bei den Endkunden ankommen werden. Der Grund dafür ist die konservative vorausschauende Beschaffungsweise der Stadtwerke, die die Tariferhöhungen im Zeitverlauf gebremst hat", gibt der Verbandschef zu bedenken.
VKU: Preisanpasssungen kommen nicht überraschend
Die aktuellen Preisanpassungen seien losgelöst von der Diskussion um die Preisbremsen zu betrachten und kämen alles andere als überraschend. Im Terminhandel liegen die Beschaffungspreise nach VKU-Angaben heute weiterhin beim etwa 5- bis 7-fachen des Vorkrisenniveaus. "Der VKU hat bereits vor Monaten darauf hingewiesen, dass im kommenden Jahr noch deutlich höhere Preiserhöhungen folgen werden als in diesem Jahr. Genau das tritt jetzt ein", sagt Liebing.
"Ohne die Zahlen einzelner Energieversorger bewerten zu können, bleibt festzuhalten: Gerade die Stadtwerke und kommunalen Energieversorger als verlässliche Träger kommunaler Daseinsvorsorge geben ihr Bestes, um die Energieversorgung sicherzustellen und die geplanten Entlastungen der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse fristgerecht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben", erläutert der VKU-Chef.
Verbraucher laufen Gefahr, in Verzug zu geraten
Da aber die Einkaufspreise für Strom und Gas im Vergleich zum Vorjahr stetig und deutlich gestiegen sind, müssen die Energieanbieter diese Kosten an Ihre Kunden schrittweise über höhere Energietarife weitergeben. Auch die Gaspreiskommission, geht davon aus, dass Deutschland – und damit auch die Energiepreise – auch nach Überwindung der aktuellen Situation nicht wieder zum früheren Normalzustand zurückkehren werden. Pauschale Aufrufe an Energieverbraucher, ihre Preiserhöhungen nicht zu bezahlen, entbehren deshalb jeder Grundlage und sind für die Kundinnen und Kunden gefährlich, weil sie dadurch in Zahlungsverzug geraten.“ (dpa/hoe/amo)



