Die EWP Potsdam steht vor großen Investitionen in die Wärmewende. Im Bild der Wärmespeicher der EWP am Heizkraftwerk Süd.

Die EWP Potsdam steht vor großen Investitionen in die Wärmewende. Im Bild der Wärmespeicher der EWP am Heizkraftwerk Süd.

Bild: © EWP Potsdam

Im Rechtsstreit um die Mitbestimmung bei dem Energie- und Wasserversorger Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hat das Landgericht Potsdam die Position der Stadtwerke als Mehrheitsgesellschafter gestärkt. "Meine Auffassung tendiert eher dahin, dass die Klage keinen Erfolg haben wird", sagte der Vorsitzende Richter zu Prozessbeginn. Der Stromnetzbetreiber Edis als Minderheitsgesellschafter hatte geklagt und fordert eine stärkere Mitbestimmung des Aufsichtsrates.

Das Gericht hingegen argumentierte, dass wichtige Unternehmensentscheidungen auch die Risikoverteilung und Mehrheitsverhältnisse abbilden müssten. Daher sei die Gesellschafterversammlung das zentrale Entscheidungsgremium, so der Richter. Aufsichtsräte würden beraten und prüfen und seien in der Regel keine Gremien, die wesentliche Geschäftsentscheidungen träfen. Die Eon-Tochter Edis führte an, dass zum Schutz des Minderheitsgesellschafters eine stärkere Mitbestimmung des Aufsichtsrates im Gesellschaftsvertrag verankert sei.

Edis sieht sich bei Entscheidungen nicht ausreichend berücksichtigt

Für die Wärmewende will die EWP gewaltige Investitionen tätigen und dafür etwa einen Kredit von rund 375 Millionen Euro aufnehmen. Die Edis bemängelte, bei diesen Entscheidungen zur Wärmewende nicht ausreichend berücksichtigt worden zu sein. Rund 1,3 Milliarden Euro sollen insgesamt bei der EWP in die klimafreundliche Umstellung der Strom-, Wärme- und Wasserversorgung auf erneuerbare Energien fließen.

Eine endgültige Entscheidung des Gerichts ist noch nicht gefallen. Laut Gericht soll den Streitparteien die Gelegenheit gegeben werden, auf die ausgetauschten Argumente zu reagieren. Ein Urteil wird frühestens im Oktober erwartet.

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