Die Prüfung hat deutlich länger gedauert als erwartet: Das Bundeskartellamt hat am Freitag die sogenannte Rheinlandkooperation von Westenergie und Rheinenergie im Hauptprüfverfahren grundsätzlich freigegeben. Bevor die Transaktion aber endgültig vollzogen werden kann, muss der Kölner Regionalversorger rund 6000 Lieferverträge für Heizstrom an einen anderen Energieversorger veräußern. Der Verkauf dieser wesentlichen Teile des eigenen Heizstromgeschäftes wolle man im ersten Quartal kommenden Jahres abgeschlossen haben, erklärte ein Rheinenergie-Sprecher auf ZfK-Anfrage.
„Die geplante strategische Verbindung zwischen Westenergie und Rheinenergie führt vor allem bei der Versorgung mit Heizstrom im Großraum Köln zu wettbewerblichen Problemen“ wird Kartellamts-Chef Andreas Mundt in einer Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde zitiert. Der Wegfall eines wesentlichen Wettbewerbers, sprich der Westenergie, würde die marktbeherrschende Stellung von Rheinenergie in und um Köln weiter verstärken. Durch die Auflage, wesentliche Teile des Heizstromgeschäfts zu verkaufen, schaffe man die Voraussetzung, dass eine "neue wesentliche Wettbewerbskraft" entstehen könne, so Mundt.
Auch beim Betrieb von E-Ladesäulen für Autos führe der geplante Zusammenschluss in vereinzelten Lokalmärkten innerhalb von Bergheim, Köln und Sankt Augustin zu einer "kritischen Verstärkung der Marktstellung der Beteiligten", bemängelte das Bundeskartellamt zudem. Hierbei handele es sich aber um wenige lokal sehr eng umgrenzte Bereiche mit derzeit noch marginalen Umsätzen. Zudem werde sich dieser Markt auf Sicht sehr dynamisch entwickeln.
Stärkung des Wettbewerbs bei Heizstrom wird höher gewichtet als Wettbewerbsverschlechterung bei E-Ladesäulen
Die Kartellbehörde hat hier laut eigenen Angaben von ihrer selten genutzten Abwägungsklausel Gebrauch gemacht. Im Kern heißt das: Die Schaffung einer „neuen starken Wettbewerbskraft“ durch die geplante Veräußerung des überwiegenden Teils des Heizstromgeschäfts wird als entscheidend für die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen bewertet. „ In der Gesamtabwägung sind diese wettbewerblichen Vorteile so gewichtig, dass sie unsere durchaus vorhandenen Bedenken, auch im Bereich E-Ladesäulen, überwiegen“, betonte der Kartellamtspräsident.
Rheinenergie-Chef Feicht: "Wollen Auflage zügig erfüllen"
„Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt die Rheinlandkooperation frei gegeben hat. Die Auflage wollen wir zügig erfüllen, um dann in den verschiedenen Rollen der beteiligten Unternehmen an den Start zu gehen“, erklärte der neue Vorstandsvorsitzende der Rheinenergie, Andreas Feicht. In der neuen Aufstellung werden man die Energiekrise gemeinsam bewältigen und sich unter anderem dem Ausbau erneuerbarer Energien, der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sowie dem Hochlauf der Elektromobilität widmen.
Den Deal hatte noch Feichts Vorgänger Dieter Steinkamp für den Verzicht auf das Ziehen der Change-of-Control-Klausel ausgehandelt. Von dieser hätte der mehrheitlich kommunale Regionalversorger aufgrund des Wechsels der Minderheitsbeteiligung von Innogy zu Eon im Zuge des Eon/RWE-Deals hätte Gebrauch machen können.
Die Rheinlandkooperation im Detail
Die Rheinlandkooperation sieht vor, dass Westenergie und Rheinenergie Stadtwerkebeteiligungen im Rheinland künftig beim Kölner Energieversorgungsunternehmen Rhenag bündeln werden. An der Rhenag wird die Rheinenergie zukünftig die Mehrheit der Anteile halten. Darüber hinaus wird die Westenergie ihren Anteil an den Stadtwerken Duisburg in Höhe von 20 Prozent auf die Rheinenergie übertragen, hierfür gab es bereits seit längerem grünes Licht.
Im Gegenzug erhöht die Westenergie ihren Anteil an der Rheinenergie von 20 Prozent auf künftig circa 24 Prozent. Alle erforderlichen kommunalen Beschlüsse sowie die Zustimmung der Kommunalaufsicht liegen laut Rheinenergie bereits vor. Auf dieses Vorgehen hatten sich die beteiligten Unternehmen bereits im Herbst 2020 verständigt. Ursprünglich war das Ziel, die Transaktion bereits in diesem Frühjahr umsetzen zu können. Bereits bei der Jahrespressekonferenz im Juni hatte die Rheinenergie aber darüber informiert, dass das Bundeskartellamt die Prüfzeit verlängert habe.
Eon musste 2020 das Heizstromgeschäft veräußern
Im Rahmen des Eon-/RWE-Deals hatte sich auch der Essener Energiekonzern Eon von seinem Heizstromgeschäft mit rund 260.000 Kunden trennen müssen. Das war eine der Auflagen der EU-Kommission für die Übernahme der RWE-Tochter Innogy. Im Frühjahr 2020 wurde das Heizstromgeschäft dann komplett an den Ökostromanbieter Lichtblick verkauft. (hoe)



