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Rheinenergie muss große Teile des Heizstromgeschäfts verkaufen

Das Bundeskartellamt genehmigt die Rheinlandkooperation mit der Westenergie, die Aufsichtsbehörde verhängt aber eine Auflage. Bis Anfang kommenden Jahres will die Rheinenergie diese erfüllt haben.
30.09.2022

„Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt die Rheinlandkooperation frei gegeben hat. Die Auflage wollen wir zügig erfüllen, um dann in den verschiedenen Rollen der beteiligten Unternehmen an den Start zu gehen": Der neue Rheinenergie-Chef Andreas Feicht.

Die Prüfung hat deutlich länger gedauert als erwartet: Das Bundeskartellamt hat am Freitag die sogenannte Rheinlandkooperation von Westenergie und Rheinenergie im Hauptprüfverfahren grundsätzlich freigegeben. Bevor die Transaktion aber endgültig vollzogen werden kann, muss der Kölner Regionalversorger rund 6000 Lieferverträge für Heizstrom an einen anderen Energieversorger veräußern. Der Verkauf dieser wesentlichen Teile des eigenen Heizstromgeschäftes wolle man im ersten Quartal kommenden Jahres abgeschlossen haben, erklärte ein Rheinenergie-Sprecher auf ZfK-Anfrage.

„Die geplante…

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