Tarif-Split: Rheinenergie erleidet vor Gericht erste Niederlage
Dem Energiekonzern wird vorerst die Abrechnung unterschiedlicher Strom-Grundversorgungspreise für Neukunden untersagt. Doch wer ist der Kläger?
In einem weiteren Verfahren zur Aufspaltung der Grundversorgungspreise hat die Kölner Rheinenergie in erster Instanz eine Niederlage erlitten.
Das örtliche Landgericht erließ eine einstweilige Verfügung und untersagte dem Unternehmen vorerst die Abrechnung unterschiedlicher Strom-Grundversorgungspreise für Neukunden. "Dies betrifft nur eine kleinere Kundengruppe von Haushaltskunden in der Sparte Strom seit Jahresanfang", teilte der Versorger mit.
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In