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Tarif-Split: Rheinenergie erleidet vor Gericht erste Niederlage

Dem Energiekonzern wird vorerst die Abrechnung unterschiedlicher Strom-Grundversorgungspreise für Neukunden untersagt. Doch wer ist der Kläger?
22.03.2022

Die Kölner Rheinenergie hatte inmitten der Energiepreiskrise eine Aufspaltung der Grundversorgungspreise zwischen Bestands- und Neukunden vorgenommen.

In einem weiteren Verfahren zur Aufspaltung der Grundversorgungspreise hat die Kölner Rheinenergie in erster Instanz eine Niederlage erlitten.

Das örtliche Landgericht erließ eine einstweilige Verfügung und untersagte dem Unternehmen vorerst die Abrechnung unterschiedlicher Strom-Grundversorgungspreise für Neukunden. "Dies betrifft nur eine kleinere Kundengruppe von Haushaltskunden in der Sparte Strom seit Jahresanfang", teilte der Versorger mit.

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