In einem weiteren Verfahren zur Aufspaltung der Grundversorgungspreise hat die Kölner Rheinenergie in erster Instanz eine Niederlage erlitten.
Das örtliche Landgericht erließ eine einstweilige Verfügung und untersagte dem Unternehmen vorerst die Abrechnung unterschiedlicher Strom-Grundversorgungspreise für Neukunden. "Dies betrifft nur eine kleinere Kundengruppe von Haushaltskunden in der Sparte Strom seit Jahresanfang", teilte der Versorger mit.
Lichtblick ist Kläger
Eine Entscheidungsbegründung liege aber noch nicht vor, hieß es weiter. Die Rheinenergie werde nach deren Erhalt Rechtsmittel prüfen, müsse sich zunächst aber an die Entscheidung halten.
Geklagt hatte Ökostromanbieter Lichtblick. Das Unternehmen habe energie- und kartellrechtliche Argumente vorgebracht, teilte ein Sprecher mit.
Klage von Verbraucherzentrale NRW
Lichtblick geht bundesweit gegen mehrere Grundversorger gerichtlich vor. Während die Landgerichte Berlin und Leipzig den Grundversorgern Recht gaben, entschieden die Landgerichte Frankfurt am Main, Pforzheim und Hannover zugunsten des Ökostromanbieters.
Auch die Verbraucherzentrale NRW hatte ein Verfahren gegen die Rheinenergie angestrengt, vor einer anderen Kammer des Landgerichts Köln aber verloren. In der Folge hatte zudem das Oberlandesgericht Köln den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen. (Die ZfK berichtet.)
Übergang zu Hauptsacheverfahren
Die Verbraucherzentrale erklärte daraufhin, in der gleichen Sache eine neue Klage in einem sogenannten Hauptsacheverfahren zu erwägen, in dem am Ende gegebenenfalls der Bundesgerichtshof entscheiden könnte. (aba)



