In der juristischen Auseinandersetzung um die Folgen der gegenseitigen Marktaufteilung durch die Energiekonzerne Eon und RWE lassen insgesamt zehn Stadtwerke und Regionalversorger sowie die Düsseldorfer Naturstrom nicht locker. Die Unternehmen haben eine zweite Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg eingereicht, mit der die Genehmigung des milliardenschweren Deals durch die EU-Kommission angefochten werden soll, wie die ZfK von mehreren mit dem Vorgang vertrauten Personen erfuhr. Die Kommunalversorger sehen als Folge des Eon/RWE-Deals einen erheblichen Rückschritt für den Wettbewerb und dadurch negative Konsequenzen für die Kunden, speziell im Endverbrauchermarkt von Strom und Gas.
Die zweite jetzt eingereichte Nichtigkeitsklage der Unternehmen richtet sich gegen die künftige Marktdominanz von Eon in den Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft. Brüssel hatte die Übertragung der von RWE gehaltenen Innogy-Anteile (Verteilnetze inklusive Westnetz, Endkundenvertriebsgeschäft, Anteile an Regionalversorgern) auf Eon ebenfalls genehmigt, sich aber mit der schriftlichen Begründung viel Zeit gelassen. Das führte zu einer Verzögerung, da das Vorliegen der schriftlichen Begründung Voraussetzung für das Einreichen einer Klage ist. Bereits im Mai vergangenen Jahres hatten die Kommunalversorger Klage gegen den ersten Teil der Fusion eingereicht, mit der RWE grünes Licht durch die EU-Kommission für die Übernahme der Eon-Stromerzeugungs-Assets erhalten hatte.
"Mindestens" 22 Nichtigkeitsklagen
Laut des zu den Klägern gehörenden Frankfurter Regionalversorgers Mainova liegen nunmehr insgesamt "mindestens" 22 Nichtigkeitsklagen gegen die Mega-Transaktion beim Europäischen Gericht in Luxemburg vor. Mit dem RWE/Eon-Deal entstehe ein "anorganisch gewachsenes Oligopol aus nationalen Champions mit marktdominanter Stellung", erklärte Mainova-Vorstandschef Constantin Alsheimer. Allein für Eon seien damit "immense Vorteile aufgrund der hohen Kundenzahl, des enormen Netzbesitzes und der starken Einkaufsmacht" verbunden. "Zudem wird durch die gleichzeitige Beteiligung von RWE an E.ON eine gewaltige, gemeinsame Erzeugungs- und Vertriebseinheit geschaffen", so Alsheimer. Neben Mainova gehören dem Vernehmen nach auch Enercity, die Leipziger Stadtwerke, Sachsen Energie und Eins Energie in Sachsen zum Klägerkreis.
"Kein echtes Turnier, nur Showkampf"
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte auf ZfK-Anfrage Verständnis für das juristische Vorgehen der Kommunalversorger. Der Eon/RWE-Deal sei in mehrere Verfahren aufgeteilt, gegen die einzeln der Rechtsweg beschritten werden müsse, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Die Fusion schaffe Nachteile für den Transformationsprozess der Energiewende und führe „zu einer Wettbewerbsverzerrung, wenn nicht sogar ein faktischen Wettbewerbsverzicht“ drohe.
„Die beiden nationalen Champions tragen zwar äußerlich unterschiedliche Trikots, haben aber ein gleiches Trainerteam und eine gleiche Taktik. Was vielleicht wie ein echtes Turnier wirkt, ist in Wahrheit nur ein Showkampf“, so der VKU-Chef. Unabhängig von dem laufenden rechtlichen Verfahren müsse es darum gehen, zeitnah das "drohende wettbewerbliche Ungleichgewicht zwischen den Unternehmen im Energiemarkt ordnungspolitisch und langfristig effektiv zu verhindern".
Wie Eon von der Marktaufteilung profitiert
Die "neue" Eon konnte Branchenbeobachtern zufolge durch die Übernahme der früheren RWE-Tochter Innogy sein Kundenportfolio mehr als verdoppeln, auf nunmehr 13,8 Mio. Kunden. Der Konzern ist damit nach der Fusion in rund 6.425 (rund 60 Prozent) Gemeinden hierzulande teilweise oder vollständig Grundversorger im Strom- und in rund 2.662 (rund 25 Prozent) Grundversorger im Gasbereich. Damit versorgt Eon in diesen Gebieten die meisten Kunden und kommt auf einen Marktanteil von im Schnitt rund 70 Prozent.
Bei den Verteilnetzen erreicht Eon mit Beteiligungen einen Marktanteil von etwa 50 Prozent des Strom- und 20 Prozent des Gasverteilernetzes. Zusammengenommen wird der Essener Konzern fast 50 Prozent der künftig von der Bundesnetzagentur zu genehmigenden Netzentgelte aus dem Verteilnetzbetrieb erlösen. Am Finanzmarkt ist das für den Dax-Konzern ein echter Vorteil, da diese Erlöse staatlich garantiert sind. Kritiker befürchten hingegen, dass Eon künftig sämtliche Standards für das Verteilnetz setzt und sich mit seiner Nachfragemacht immense Vorteile bei der Beschaffung von Netzdienstleistungen, -IT und -Ausrüstung verschafft.
Schließlich erwarten Marktbeobachter, dass Eon zukünftig entweder als Netzbetreiber oder Lieferant über die Energiedaten zahlreicher deutscher Haushalte verfügen wird. Dieser Datenschatz eröffne den Essenern alle Möglichkeiten und einen klaren Vorsprung bei der Entwicklung von innovativen Geschäften. Rückgrat dieser Entwicklung werde der gerade gestartete Rollout der intelligenten Messsysteme sein.
Bundeskartellamts-Chef Mundt warnt vor RWE
Vor wenigen Tagen hatte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, vor verstärkten Marktmachttendenzen bei der Stromerzeugung gewarnt. Die Marktanteile der fünf größten Stromerzeuger seien zwar rückläufig, doch hätten sich die relativen Gewichte in dieser Gruppe deutlich verschoben, betonte Mundt anlässlich der Veröffentlichung des Monitoringberichts der Bundesnetzagentur für die Strom- und Gasmärkte. „Durch den fortschreitenden Rückgang an Erzeugungskapazitäten und die damit einhergehende Marktverknappung könnte RWE perspektivisch die Schwelle zur Marktbeherrschung überschreiten“, so der Kartellamtschef. (hil)



