Extraenergie will weiterhin Preiserhöungen durchsetzten, die in der Vergangenheit bereits durch das Landgericht Düsseldorf untersagt worden waren.
Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Ziel sei, direkte Rückzahlungen an Kund:innen zu erstreiten. Mehr als 100.000 von ihnen könnten von der Erhöhung betroffen sein.
Der Energieanbieter versuche weiterhin, die Forderungen gegenüber Verbraucher:innen durchzusetzen, zum Beispiel mit Inkassoschreiben.
Extraenergiie hatte seine Kund:innen Ende Juli per Schreiben über eine Erhöhung ihres Strom- und Gastarifs informiert. Dabei hatten die Betroffenen Verträge mit langfristiger Preisgarantie abgeschlossen.
Preissteigerung um 100 Prozent
Unter anderem bei den Marken Extraenergie, Extragrün, Hitenergie, Prioenergie stiegen laut vzbz die Preise teils um mehr als einhundert Prozent.
"Die dreisten Preiserhöhungen von ExtraEnergie entbehren aus unserer Sicht jeder rechtlichen Grundlage. Verbraucher:innen dürfen nicht pauschal zur Kasse gebeten werden, weil sich Einkaufspreise für einen Anbieter erhöht haben. Es darf Ihnen erst recht nicht das Versprechen einer Preisgarantie genommen werden", sagte Ramona Pop, Vorständin beim VZBV.
"Mit der Sammelklage setzt sich der VZBV vor Gericht dafür ein, dass Betroffene zu viel gezahltes Geld direkt von Extraenergie zurückerhalten."
Begründung nicht ausreichend
Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Preiserhöhungen von Extraenergie unzulässig, da der pauschale Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten als Begründung nicht ausreicht. Sofern Kund:innen eine Preisgarantie vereinbart hatten, komme eine Erhöhung wegen gestiegener Beschaffungskosten ohnehin nicht in Betracht.
Bereits im Frühjahr hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Begründung des Anbieters für das Brechen der Preisgarantien nach Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 313 BGB) als nicht tragfähig bezeichnet.
Längere Auseinandersetzung: Unterlassungserklärung und Abwesenheit am Gericht
Der aktuellen Klage geht eine längere Auseinandersetzung mit der Verbraucherzentrale NRW vorraus. Diese hatte beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Extraenergie erwirkt.
Die Kammer verbot dem Unternehmen Preiserhöhungen, soweit die Verträge eine Preisgarantie enthielten.
Auf Widerspruch folgte Kündigungsbestätigung
Kund:innen hätten der Verbraucherzentrale später jedoch berichtet, dass sie nach ihrem Widerspruch gegen die Preiserhöhung Kündigungsbestätigungen erhalten hätten. In einigen Fällen sei die Belieferung eingestellt worden.
Extraenergie habe den Widerspruchsschreiben von Gaskund:innen in zahlreichen Fällen somit einfach in eine Kündigung umgedeutet. Die Verbraucherzentrale NRW mahnte Extraenergie nach eigener Aussage daraufhin ab.
Schließlich habe das Unternehmen reagiert und sich verpflichtet, die Umdeutung von Widersprüchen in Kündigungen sowie die Androhung und Durchführung von Belieferungsstopps zu unterlassen.
Extraenergie reagierte auf Anfrage der ZfK bis zum Redaktionsschluss nicht. (pfa)



