Etappensieg für den Kölner Regionalversorger Rheinenergie: Das Landgericht Köln hat die Aufteilung von Grund- und Ersatzversorgungspreisen für Strom und Erdgas für rechtlich zulässig erklärt. Die Kammer wies einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung als „unbegründet“ zurück. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Das Unternehmen hatte laut Pressemitteilung für die große Zahl von Neukund:innen höhere Preise angesetzt, die um den Jahreswechsel unerwartet aufgrund von Lieferstopps und Insolvenzen von Energiediscountern in die Grund- und Ersatzversorgung gekommen seien. Dies sei nach Überzeugung des Gerichts aufgrund der geltenden Rechtslage möglich und statthaft, teilt der mehrheitlich kommunale Versorger mit.
Signalwirkung für gesamte Branche
Die Entscheidung hat eine wichtige Signalwirkung für die gesamte Branche. Hunderte von Stadtwerken mussten aufgrund von plötzlichen Lieferstopps von Energiediscountern einspringen und die benötigten Zusatzmengen für die Neukund:innen zu teils rekordhohen Preisen tagesaktuell nachbeschaffen.
Um wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden, hatten sie ebenfalls Preisspreizungen zwischen Bestands– und Neukund:innen in der Grund- und Ersatzversorgung vorgenommen. Das Vergleichsportal Check 24 zählte zuletzt 461 Strom- und 418 Gas-Grundversorger, die gesonderte Tarife für Neukund:innen eingeführt hatten.
Liebing: "Zuversichtlich, dass Entscheidung auch in nächster Instanz Bestand haben wird"
„Das Landgericht Köln hat die Auffassung der Versorger bestätigt, dass Grundversorger berechtigt sind, unterschiedliche Preise für Neu- und Bestandskunden anzubieten. Wir begrüßen diese Entscheidung und sind zuversichtlich, dass sie auch in der nächsten Instanz Bestand haben wird“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Rheinenergie-Vertriebsvorstand: "Bestätigung für unsere Vertrauenswürdigkeit"
Rheinenergie-Vertriebsvorstand Achim Südmeier sprach von einer „wichtigen Entscheidung vor allem mit Blick auf unsere Kunden, da sie unsere Vertrauenswürdigkeit bestätigt.“ Das Landgericht Köln verwies in seinem Beschluss zudem auf Ausführungen der Landeskartellbehörde NRW zur Zulässigkeit der Preisspaltung.
Die Verbraucherzentrale NRW will nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln einlegen, kündigte Energiejurist Holger Schneidewindt auf ZfK-Anfrage an. Man halte die Einführung separater Grundversorgungstarife für Neukund:innen weiterhin für rechtswidrig. Sie widerspreche dem eigentlichen Schutzzweck der Grundversorgung.
Gerichtsentscheidungen zu Gütersloh und Wuppertal stehen noch aus
Die VZ NRW war Mitte Januar auch rechtlich gegen die separaten Grund- und Ersatzversorgungstarife für Neukun:dinnen bei den Wuppertaler Stadtwerken und den Stadtwerken Gütersloh vorgegangen. Hier stehen die Entscheidungen der beiden zuständigen Gerichte noch aus.
Mehr als 25.000 Kund:innen waren laut Angaben der Rheinenergie zu Jahresbeginn innerhalb weniger Tage in die Grund- und Ersatzversorgung gefallen. Für diese mussten die benötigten Energiemengen zu „Börsen-Höchstpreisen“ nachbeschafft werden. Diese Mehrkosten habe man an die neuen Kund:innen weitergegeben, so das Unternehmen. Für die vielen Hunderttausenden an Bestandskund:innen hatte die Rheinenergie langfristig im Voraus entsprechende Energiemengen beschafft und konnte dort die Preise stabil halten. (hoe)



