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Split der Grundversorgungstarife: Landgericht gibt Rheinenergie recht

Die Entscheidung hat Signalwirkung für die gesamte Branche. Die Verbraucherzentrale NRW will nun in die nächste Instanz gehen. Die Stadtwerke in Wuppertal und Gütersloh warten noch auf den Beschluss der zuständigen Gerichte.
10.02.2022

Das Landgericht Köln hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Rheinenergie als "unbegründet" zurückgewiesen.

Etappensieg für den Kölner Regionalversorger Rheinenergie: Das Landgericht Köln hat die Aufteilung von Grund- und Ersatzversorgungspreisen für Strom und Erdgas für rechtlich zulässig erklärt. Die Kammer wies einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung als „unbegründet“ zurück. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Das Unternehmen hatte laut Pressemitteilung für die große Zahl von Neukund:innen höhere Preise angesetzt, die um den Jahreswechsel unerwartet aufgrund von Lieferstopps und Insolvenzen von Energiediscountern in die Grund- und Ersatzversorgung…

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