Das Netz ist stabil: Stromnetz Berlin sieht keinen Grund zur Sorge.

Das Netz ist stabil: Stromnetz Berlin sieht keinen Grund zur Sorge.

Bild: © Sebastian Gollnow/dpa

Die Verbraucherzentrale NRW geht juristisch gegen die Aufspaltung der Grundversorgungstarife zwischen Bestands- und Neukunden vor.

Sie habe Abmahnungen an den Kölner Energieversorger Rheinenergie, die Wuppertaler Stadtwerke und die Stadtwerke Gütersloh verschickt, heißt es in einer Pressemitteilung. Zudem rufe sie die Energiekartellbehörde NRW zum Handeln auf.

Verbraucherzentrale: Split "rechtswidrig"

Die Verbraucherzentrale NRW hält die Einführung separater Grundversorgungstarife für Neukunden für rechtswidrig. Sie widerspreche dem eigentlichen Schutzzweck der Grundversorgung, wird Vorstand Wolfgang Schuldzinski zitiert.

"Wir werden daher mit allen juristischen Mitteln gegen diese Benachteiligung vorgehen, die nur auf Grundlage eines willkürlich festgelegten Stichtags erfolgt."

Rheinenergie senkt Preis am Freitag

Aus Sicht der Verbraucherzentrale hatten die abgemahnten Unternehmen besonders teure Grundversorgungstarife für Neukunden eingeführt. Für Kunden, die seit dem 21. Dezember in der Grund- oder Ersatzversorgung gelandet sind, verlangen die Wuppertaler Stadtwerke 82,97 Cent pro kWh Strom (Jahresverbrauch 2000 kWh).

Bei den Stadtwerken Gütersloh zahlen Neukunden 91,98 Cent pro kWh. Bei der Rheinenergie waren es für Neukunden, die seit Jahreswechsel in die Grund- und Ersatzversorgung kamen, zuerst 72,80 Cent pro kWh. Nun gilt ein verringerter Preis von 54,09 Cent pro kWh. (Die ZfK berichtete.)

Wuppertal zeigt sich "erstaunt"

Die Wuppertaler Stadtwerke zeigten sich "erstaunt", in der Frage der Grund- und Ersatzversorgung ins Visier der Verbraucherzentrale geraten zu sein. Sie verweisen auf die enormen Beschaffungskosten für Neukunden, die wegen fragwürdiger Geschäftsmethoden von Mitbewerbern zu ihnen gekommen seien.

Eine Aufnahme in den allgemeinen Grundtarif hätte für viele treue Bestandskunden der WSW eine Preiserhöhung bedeutet und das wollten wir ihnen nicht zumuten“, teilt ein Unternehmenssprecher mit. In diesem Zusammenhang von „Abstrafen“ zu sprechen, werde dem Sachverhalt nicht gerecht.

Scharfe Kritik aus Köln

"Verwundert" zeigt sich auch die Rheinenergie. Die Verbraucherzentrale sehe offenbar die "wahren Auslöser des Problems nicht", teilt sie mit.

"Wir spannen als Grundversorger Fangnetze für die Kundinnen und Kunden auf, die durch das rücksichtslose Marktgebahren anderer Marktteilnehmer auf die Ersatzversorgung angewiesen sind."

Billiganbieter mit kundenfeindlichem Verhalten

Die Verbraucherzentrale verlange jetzt, dass die Rheinenergie  alle ihre Kunden dafür bezahlen lasse, dass sich "diese Stromvertriebler" kundenfeindlich verhalten hätten, heißt es. Das Vorgehen auf dem Weg einer Abmahnung ist aus Sicht des Kölner Versorgers nicht der richtige Weg. "Ein vorheriger Argumentenaustausch ist nicht erfolgt."

Dass die Verbraucherzentrale die Notwendigkeit einer rechtlichen Klärung sehe, sei in Ordnung, teilt die Rheinenergie mit. "Wir sehen unser Vorgehen von geltendem Recht gedeckt", heißt es. Wir sind ebenso äußerst interessiert daran, dass unsere Rechtsauffassung auch anderweitig bestätigt wird, etwa durch eine gerichtliche Klärung."

Vorgehen "absolut fehl am Platz"

Trotzdem hält die Rheinenergie das Vorgehen der Verbraucherzentrale für "absolut fehl am Platz", zumal das Unternehmen so schnell wie möglich auch wieder zugunsten der Kunden reagiert habe.

Die Verbraucherzentrale müsse sich ihrerseits fragen lassen, warum sie die berechtigten Interessen der hunderttausenden Bestandskunden bei angestammten Versorgern ignoriere, dafür aber indirekte Schützenhilfe für das Fehlverhalten einiger Stromvertriebsunternehmen am Markt leiste.

Stadtwerke Gütersloh senken Strompreise

Etwas anders reagierten die Stadtwerke Gütersloh. Auch sie machten darauf aufmerksam, dass sie wegen Lieferstopps von Discounter-Anbietern "innerhalb kürzester Zeit" mehr als 1000 Neukunden mit Strom beliefern hätten müssen. "Dass wir diese unvorhersehbare Versorgung für alle diese Neukunden problemlos sichergestellt haben, ist eine nicht zu vernachlässigende Leistung."

Zugleich kündigten sie an, "aufgrund der Marktentwicklungen" zum 1. Februar den Strompreis zu senken – und zwar für die betroffene Neukundengruppe auf 54 Cent pro kWh.

Weder Stromio noch Gas.de insolvent

Insbesondere nach den Lieferstopps der Billiganbieter Gas.de und Stromio, die zusammen mehrere hunderttausend Energiekunden hatten, führten Dutzende Stadtwerke separate Grundversorgungstarife ein. Vergleichsportal Check24 zählte zuletzt bundesweit 303 Strom-Grundversorger, die ihre Tarife aufgespalten hatten. Die Preise gingen demnach durchschnittlich um 104 Prozent hoch.

Weder Stromio noch Gas.de haben bislang Insolvenz angemeldet. Aus Sicht der Rheinenergie haben beide "einfach ihre betriebswirtschaftlichen Risiken bei uns, den Grundversorgern, abgeladen und Kunden einfach herausgeworfen."

Rechtliche Unsicherheiten

Noch hat kein Gericht über die Rechtmäßigkeit separater Grundversorgungstarife entschieden. Die Landeskartellbehörde Nordrhein-Westfalen kam aber bereits zum Schluss, dass unterschiedliche allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgung mithin weder energierechtlich noch kartellrechtlich zu beanstanden seien. Auch die Landeskartellbehörde Niedersachsen sieht keine kartellrechtlichen Einwände.

Skeptischer zeigte sich Rechtsanwältin Christina Will von der Rosin Büdenbender Rechtsanwaltsgesellschaft. "Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung deutlich gemacht, dass die allgemeinen Tarife in der Grundversorgung jedem offen stehen müssen", sagte sie der ZfK. "Prinzipiell kann der Grundversorger unterschiedliche Tarife einführen, etwa gestaffelt nach Mengen, die aber allen Kunden offen stehen müssen. Bei einer zeitlichen Trennung aber haben wir diesbezüglich Bedenken."

"Stadtwerke löffeln Suppe aus"

Hinter die Grundversorger stellte sich jüngst VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Die Stadtwerke löffeln aktuell die Suppe aus, die uns unseriöse Marktakteure eingebrockt haben und einbrocken", sagte er im ZfK-Interview. "Aber im Gegensatz zu diesen Unternehmen verlassen wir nicht einfach das Spielfeld, wenn die Beschaffungspreise explodieren."

Generelle Vorwürfe, Stadtwerke würden die Gunst der Stunde nutzen, und die Grundversorgungstarife über Maßen hinaus erhöhen und abzocken, seien deshalb "nicht Ordnung".

BDEW stellt sich hinter Grundversorger

Auch der BDEW verteidigte die Grundversorger. "Das Problem sind die unseriösen Billigstrom-Anbieter", ließ Verbandsvorsitzende Kerstin Andreae per Presseaussendung ausrichten. "Sie lassen die Kundinnen und Kunden einfach im Regen stehen. Sie erfüllen ihre Lieferverpflichtungen nicht und wälzen ihre hausgemachten Probleme auf die Grundversorger ab."

Nicht nachzuvollziehen sei die Haltung einiger Verbraucherzentralen, wonach ein Neukundentarif nicht angemessen sei, wird Andreae weiter zitiert. "Wenn die Grundversorger die neuen Kunden zum gleichen Tarif wie für die Bestandskunden aufnehmen müssten, dann steigen die Kosten für alle. Das bedeutet, dass auch Bestandskunden in Mitleidenschaft gezogen werden. Das ist kein umfassender Verbraucherschutz." (aba)

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