Der Rechtsstreit um gespaltene Tarife in der Grundversorgung nähert sich der Zielgeraden. Den jüngsten Etappensieg holte der Hamburger Ökostromkonzern Lichtblick, der neun Grundversorger verklagt hatte.
Demnach hält das Oberlandesgericht Karlsruhe deutlich höhere Neukundenpreise in der Grund- und Ersatzversorgung für unzulässig und bestätigt damit die Entscheidung des Landgerichts Mannheim. Im konkreten Fall hatte Lichtblick die Stadtwerke Pforzheim verklagt. Der baden-württembergische Kommunalversorger hatte infolge von extrem steigenden Großhandelspreisen und Lieferstopps anderer Mitbewerber im vergangenen Winter gesonderte und teurere Tarife für Neukunden eingeführt. Ein Stadtwerkesprecher teilte auf ZfK-Nachfrage mit, er könne zum Inhalt der Entscheidung noch nichts sagen. Noch fehle die Begründung des Oberlandesgerichts.
"Kein Selbstbedienungsladen"
Lichtblick-Chefjurist Markus Adam begrüßte die Entscheidung als "wichtiges Signal für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz. "Die Grundversorgung ist kein Selbstbedienungsladen zu Lasten der Kund*innen." Lichtblick hatte sich in den Verfahren vornehmlich auf kartellrechtliche Argumente gestützt.
Anders hatten zuvor die Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf entschieden. Sie hatten sofortige Beschwerden der Verbraucherzentrale NRW zurückgewiesen. Die Organisation hatte Verfahren gegen die Kölner Rheinenergie, die Wuppertaler Stadtwerke und die Stadtwerke Gütersloh angestrengt. Alle drei Verfahren sind nach ZfK-Informationen inzwischen beendet.
Mehrheit der Verfahren beendet
Dasselbe gilt für die Mehrheit der Lichtblick-Verfahren. Die Klage gegen die Energieversorgung Hildesheim hatte das Unternehmen zurückgezogen. Nach Niederlagen vor den Landgerichten Berlin und Dortmund verfolgte Lichtblick die Verfahren gegen die Gasag sowie zwei nordrhein-westfälische Grundversorger nicht mehr weiter.
Nach Informationen des Ökostromanbieters haben die Frankfurter Mainova und die Stadtwerke Ulm-Neu-Ulm jeweils Abschlusserklärungen abgegeben, wonach die erstinstanzliche Entscheidung bindend ist. In beiden Fällen hatte sich Lichtblick in der ersten Instanz durchgesetzt.
Zwei Lichtblick-Verfahren offen
Offen sind noch die Lichtblick-Verfahren gegen die Rheinenergie und die Stadtwerke Leipzig. Beide Fälle liegen vor den jeweiligen Oberlandesgerichten.
Inzwischen hat der Bundestag die Grund- und Ersatzversorgung neu geregelt. Demnach ist eine Aufspaltung der Tarife von 1. November an definitiv nicht mehr erlaubt. Dafür dürfen Grundversorger in der sogenannten Ersatzversorgung unter bestimmten Voraussetzungen höhere Preise verlangen. (Die ZfK berichtete.) Darauf verwiesen auch die Stadtwerke Pforzheim. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts habe deshalb keine praktische Relevanz mehr, hieß es. (aba)



