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Erste Stadtwerke ziehen Ersatzversorgungspreise deutlich an

Seit 1. August dürfen Stadtwerke auch bei Haushaltskunden höhere Ersatzversorgungspreise verlangen. Die Ersten machen dabei bereits Gebrauch, wie eine ZfK-Analyse zeigt.
05.08.2022

Seit 1. August dürfen Stadtwerke auch bei Haushaltskunden höhere Preise für die Ersatzversorgung verlangen als für die Grundversorgung, wenn dies der Kurzfristmarkt hergibt. Und die Ersten machen bereits von ihrem Recht Gebrauch, wie eine Stichprobenanalyse der ZfK zeigt.

So stellen die Wuppertaler Stadtwerke bei Gas einen Kilowattstundenpreis von 35,40 Cent in Rechnung. Zum Vergleich: Grundversorgte Kunden zahlen derzeit noch 8,40 Cent. Die Preise werden dort im Oktober auf 14,33 Cent erhöht.

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