Der Eon-Konzern hat die Stadtwerke Castrop-Rauxel wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt. Am Dienstag (21. März) ist die mündliche Anhörung vor dem Landgericht Bochum.
Die Stadtwerke hatten im vergangenen Jahr rund 4000 Kundinnen und Kunden mit Preisgarantie gekündigt. Die Betroffenen konnten dann entweder einen Neuvertrag zu deutlich höheren Konditionen abschließen oder sich in die zu dem Zeitpunkt signifikant günstigere Grundversorgung von Eon fallen lassen und gleichzeitig den Stadtwerken eine Vollmacht ausstellen. Sollten die Stadtwerke wieder günstiger sein als Eon, würden sie ermächtigt, automatisch einen neuen Liefervertrag mit dem Kunden abzuschließen. Über 2000 Kunden haben laut den Stadtwerken diese Vollmacht erteilt.
Eon spricht von einem "hochgradig unsolidarischen Verhalten", analog zu dem zahlreicher Discounter im vergangenen Jahr. Für Jens Langensiepen, den Geschäftsführer der Stadtwerke Castrop-Rauxel, ist dieser Vorwurf ungerechtfertigt.
Anpassungen der Umlagen konnten bei Garantie-Preisverträgen nicht weiter gegeben werden
„Unsere Maßnahme resultierte aus der Verantwortung für unsere Kundinnen und Kunden. Wir wollten den Menschen eine günstige Versorgung ermöglichen, damit diese möglichst glimpflich durch diese schwere Krise kommen, auch wenn es bedeutet, sie im Zweifel für eine gewisse Zeit nicht selbst zu versorgen“, argumentiert er.
Eon ist Grundversorger in der 75.000-Einwohnerstadt Castrop-Rauxel im Ruhrgebiet, die seit neun Jahre existierenden Stadtwerke sind ein vergleichsweise junger Mitbewerber. Dieser hatte sich bis Herbst 2022 einen Kundenstamm von rund 5500 Kunden aufgebaut, rund 4000 davon hatten Garantiepreisverträge. Bei diesen konnten Anpassungen bei bestehenden Umlagen nicht an den Kunden weiter gegeben werden, bei Erhöhungen der Umlagen musste der Versorger die Kosten alleine tragen.
"Massive wirtschaftliche Risiken"
"Aus genau diesen Verträgen ergaben sich wirtschaftliche Risiken in potenziell besorgniserregender Größenordnung, so dass eine Vertragskündigung notwendig war," sagt Langensiepen. Dabei standen offenbar massive Beschaffungsrisiken, auch aufgrund möglicher Mengenabweichungen, im Raum.
Man habe allen Kunden einen Neuvertrag angeboten, so der Stadtwerkegeschäftsführer. Dies sei beim Strom aufgrund der schwierigen Lage an den Beschaffungsmärkten nur zu knapp 70 Cent pro kWh möglich gewesen. Daher habe man die Option mit der Kundenvollmacht gewählt.
"Bei einer Preisdifferenz von 40 Cent war zu erwarten, dass uns viele Kunden verlassen würden"
„Der Preis von Eon in der Stromgrundversorgung ist auch im Herbst bei rund 30 Cent pro kWh geblieben, eine zeitnahe Anpassung war nicht in Sicht“, erklärt Langensiepen. „Bei einer Preisdifferenz von gut 40 Cent pro kWh war zu erwarten, dass uns viele Kundinnen und Kunden zum Jahreswechsel verlassen würden, zumal zu dieser Zeit noch völlig unklar war, ob und wann die Energiepreisbremsen wirken würden.“
Warum und wie Eon dieses Preisniveau solange aufrechterhalten konnte, fragt sich der ein oder andere in Castrop-Rauxel. "Dank unserer längerfristigen Einkaufsstrategie haben unsere Kunden schon immer und nicht erst seit Krisenbeginn profitiert und wir konnten die massiven Preissteigerungen teilweise abfedern – eine Prognose der konkreten künftigen Preisentwicklung ist aber aktuell nicht seriös möglich", teilt dazu der Energiekonzern auf Anfrage mit.
"Ich bin von den Maßnahmen heute noch überzeugt"
„Genau in dieser Lage haben wir das Modell der Kundenvollmacht entwickelt, welches grundsätzlich nicht ungewöhnlich ist. Es gibt unzählige Energieberater am Markt, die im Namen Ihrer Kundschaft regelmäßig den Versorger wechseln. Ein Novum war aber, dass ein Stadtwerk das Modell für sich adaptiert hat. Wir haben die ergriffenen Maßnahmen intensiv abgewogen und am Ende des Tages unter unsicheren politischen Rahmenbedingungen Entscheidungen getroffen, von denen ich auch heute noch überzeugt bin“, sagt Langensiepen.
Eon hat die Stadtwerke daraufhin im Dezember abgemahnt, dann folgte die Klage. „Eon hat uns gebeten, von den unterzeichneten Vollmachten keinen Gebrauch zu machen. Das war für uns keine Option, wir haben von über 2.000 Kundinnen und Kunden eine klare Willenserklärung, die für uns zählt.“, argumentiert Langensiepen.
Im Gasbereich würden die Vollmachten bereits dazu führen, dass einige hundert Kunden automatisch von der Grundversorgung bei Eon wieder zu den Stadtwerken wechselten. Beim Strom habe es noch keine Preisanpassungen von Eon gegeben, entsprechend wurden die Vollmachten noch nicht gezogen.
Kunden reagierten anfangs mit Unverständnis und einem Shitstorm
Bei den Kunden haben die Kündigungen und das angebotene Modell gemischte Reaktionen hervorgerufen. Insbesondere anfangs gab es Kritik und Unverständnis, auch einen Shitstorm im Netz habe das Thema ausgelöst.
„Wir hatten alle Kundinnen und Kunden unmittelbar zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, eben weil uns klar war, dass das Thema erklärungsbedürftig ist. Circa 500 sind der Einladung in die Stadthalle gefolgt. Dort haben wir festgestellt, dass unser Vorgehen auf breite Zustimmung trifft, wenn wir die Möglichkeit haben, es in Ruhe zu erklären. Am Ende sprechen die 2.000 Kundenvollmachten für sich“.
Aber auch auf der Veranstaltung hätten viele Menschen eine besondere Verbundenheit mit den Stadtwerken geäußert. „Viele der Bürgerinnen und Bürger haben sich in den vergangenen Jahren bewusst für uns entschieden, aufgrund der lokalen Präsenz und Wertschöpfung vor Ort. Wir waren nie der günstigste Anbieter vor Ort, aber sicherlich der, der die Kundinnen und Kunden konsequent in den Mittelpunkt seines Handelns stellt. Das dokumentiert aus meiner Sicht auch unser Vorgehen rund um die Kundenvollmacht“, so Langensiepen.
Eon: "Kunden in der Grundversorgung steht es jederzeit frei, in einen Sondervertrag zu wechseln"
Ob Eon das Ziehen der Vollmachten akzeptiert und wie mit den "Willenserklärungen" der einstigen Stromkunden der Stadtwerke umgegangen werden soll, darüber will der Konzern auf Anfrage keine Auskunft geben. "Zu einem laufenden Verfahren äußern wir uns vorab nicht eingehend", heißt es hierzu.
Generell gelte: "Kunden in der Grundversorgung steht es jederzeit frei, sich für einen Wechsel in einen Sondervertrag zu entscheiden. Die Kündigungsmöglichkeit und -frist sind vom Gesetzgeber geregelt und gelten selbstverständlich auch für unsere Kundinnen und Kunden der Grundversorgung in Castrop-Rauxel". (hoe)



