Marcus Wittig ist Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Duisburg.

Marcus Wittig ist Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Duisburg.

Bild: © DVV

Die Anhebung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für Strom- und Gasnetzbetreiber auf Neuanlagen ab 1. Januar 2024 wird nicht ausreichen, um die finanziellen Herausforderungen der Energiewende zu bewältigen, sagt Marcus Wittig, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV).

Die Branche steht in den kommenden Jahren vor enormen Investitionen in die Energiewende. Allein der Duisburger Kommunalkonzern mit seinen über 4000 Mitarbeitenden muss in den kommenden Jahren hohe neunstellige Beträge in den notwendigen Ausbau des Stromnetzes investieren.

 

„Diese Investitionen sind aufgrund der Renditeerwartungen des Gesellschafters nun in Frage gestellt. Auch fragen wir uns, wie lange wir eine vernünftige Eigenkapital-Quote halten können und wie lange die Banken uns noch attraktive Konditionen für Darlehen bieten werden“, verdeutlicht Wittig.

"Fragwürdige Methodik der BNetzA"

Er bezeichnet die bevorstehenden Änderungen bei der Eigenkapital-Verzinsung in mehrfacher Hinsicht als unzureichend. Erstens betreffe die Erhöhung des Zinssatzes nur Anlagen, die ab 2024 erstmals aktiviert werden. Das sei aber erst mal ein verschwindend geringer Anteil am Gesamtnetz.

"In der Durchmischung aller Netzanlagen bleibt es also zunächst faktisch beim bisherigen, tieferen Zinssatz. Bis der Mischzinssatz spürbar ansteigt, werden viele Jahre vergehen, da die meisten Bestandsanlagen noch Jahrzehnte im Netz sein werden“, sagt der DVV-Chef-

Außerdem habe die BNetzA bei der Festlegung ihre "fragwürdige Methodik" fortgesetzt. „Lediglich der Bezugszeitraum für den Referenzzinssatz wurde den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Im Ergebnis ist der Zinssatz unplausibel niedrig, vor allem auch im internationalen Vergleich“, kritisiert er.

"Wir fahren im Schneckentempo hinterher"

Das alles sei kontraproduktiv für die Energiewende. „Das ist, als ob wir uns alle einig sind, ein Auto bauen zu wollen, dann aber nur eine Freigabe für ein Fahrrad erhalten“. Damit komme man zwar auch vorwärts, fahre aber den Erwartungen und allen anderen im Schneckentempo hinterher. „Damit droht, dass wir das Ziel in der geplanten Zeit nicht erreichen – und damit auch nicht die notwendige Infrastruktur für die Energiewende haben werden“, so Wittig abschließend.

Stadtwerke Husum Netz: "Befürchten, dass Netzerneuerung auf bisherigem Niveau verharrt"

Ähnlich ist der Tenor bei der Stadtwerke Husum Netz GmbH. Dort haben Norbert Jungjohann, Geschäftsführer des norddeutschen Verteilnetzbetreibers und gleichzeitig Vorsitzender des Bezieherausschusses der Norddeutschen Allianz und sein Regulierungsmanager Daniel Oleschkewitz konkret kalkuliert, wie sich der neue Zinssatz  bis 2030 auf die Gesamtzahl der eigenen Alt- und Neuanlagen auswirken würde.

Fazit: Mit der aktuell existierenden Methodik der EK-Verzinsung werde nur ein sehr moderater Anstieg der Investitionstätigkeit in den Verteilnetzen Gas und Strom ermöglicht. „Durch die momentane Inflation ist zu befürchten, dass man auf dem bisherigen Niveau der Netzerneuerungsrate verharren wird, statt einen beschleunigten Ausbau für die Energiewende vorantreiben zu können“, heißt es weiter.

Vorschlag eines zweckgebundenen Zinselements

Für den Fall, dass die Bundesnetzagentur weder Basiszins noch Risikozuschlag ausreichend anpassen kann oder will, schlagen die Stadtwerke Husum Netz deshalb vor, ein zusätzliches, zweckgebundenes EK-Zinselement für geplante Investitionen in den Ausbau der Netze vorzusehen. „Wir bezeichnen das als „Netztransformationselement“ in Anlehnung an Zielsetzungen, die mit der Dekarbonisierung verbunden sind“. 

Die Norddeutsche Allianz hat sich 2005 formiert, damit auch kleine und mittelgroße Energieversorgungsunternehmen die Herausforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes effizient meistern und den umfangreichen Vorgaben der Regulierungsbehörden nachkommen können. Mittlerweile umfasst die Norddeutsche Allianz 36 Mitglieder aus den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. (hoe)

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Mehr zur Reform der Netzentgeltregulierung und zur geplanten Anpassung der Eigenkapitalverzinsung auf Neuinvestitionen lesen Sie in der Titelgeschichte der Oktoberausgabe der ZfK, die am 9. Oktober erscheint. Zum Abo geht es hier.

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