Blick auf das Klärwerk Waßmannsdorf, das den Berliner Wasserbetrieben gehört.

Blick auf das Klärwerk Waßmannsdorf, das den Berliner Wasserbetrieben gehört.

Bild: © Carsten Koall/dpa

Gut zwei Jahre ist es inzwischen her, dass sich die EU-Institutionen auf eine Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie geeinigt haben. Seit gut einem Jahr ist die Richtlinie in Kraft. Nun wird es auch im politischen Berlin ernst, denn in nicht einmal eineinhalb Jahren muss Deutschland die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Bis zum Sommer erwartet die Abwasserbranche einen ersten Aufschlag des Bundesumweltministeriums. Dort werde derzeit intensiv an der Erstellung der Gesetzentwürfe gearbeitet, teilte eine Ministeriumssprecherin auf ZFK-Anfrage mit. Ihr Haus stehe im regelmäßigen Austausch mit anderen Bundesministerien, Bundesländern und Verbänden.

Hier ein Überblick über Themen, die die kommunale Abwasserwirtschaft umtreibt, basierend auf einem Pressegespräch mit Gunda Röstel, der Kaufmännischen Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden und BDEW-Vizepräsidentin Wasser/Abwasser.

1. Verpflichtender Bau einer vierten Reinigungsstufe

Durch die Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie werden große Klärwerke verpflichtet, eine vierte Reinigungsstufe zu bauen. Dadurch sollen Mikroschadstoffe oder auch Spurenstoffe gezielt aus dem Abwasser entfernt werden.

Konkret müssen Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 150.000 sogenannten Einwohnerwerten die neue Reinigungsstufe bauen. Weitere Anlagen müssen ertüchtigt werden, wenn sie zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten liegen und innerhalb noch zu definierender Risikogebiete einleiten.

Die Kommunalwirtschaft wirbt für einen praxistauglichen Ansatz bei der Definition von Risikogebieten. Der Gesetzgeber solle sich darauf beschränken, in den ersten zwei Dekaden das "zwingend Notwendige" einzufordern und nicht mehr, sagte Röstel.

Selbst dann würden bundesweit viele neue Reinigungsstufen errichtet werden. "Wir werden eine erhebliche Marktnachfrage haben", prognostizierte die Wassermanagerin. Bauunternehmen müssten die Chance haben, die Nachfrage auch bedienen zu können. "Ansonsten wird es teuer."

Kostenschätzung bis 2045

Vierte Reinigungsstufe

Laut einer Studie im Auftrag des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) verursachen der Ausbau und Weiterbetrieb der vierten Reinigungsstufe bis 2045 in Deutschland Kosten von 8,7 Milliarden Euro. Für die Studie wurde angenommen, dass insgesamt 570 Kläranlagen in Deutschland für die vierte Reinigungsstufe ertüchtigt werden müssen. Die vollständige Studie aus dem Jahr 2024 finden Sie hier.

2. Kostenverteilung bei vierter Reinigungsstufe

Die Kommunalwirtschaft verbuchte es als großen Erfolg, dass die Verursacher von Mikroschad- und Spurenstoffen, in der Regel Pharma- und Kosmetikunternehmen, 80 Prozent der Investitions- und Betriebskosten tragen müssen. Die Aufgabe des deutschen Gesetzgebers ist es nun, wie genau das Verfahren ausgestaltet werden soll. Klärwerkbetreiber müssten schon ab der Planung "richtig Geld" in die Hand nehmen, erläuterte Röstel. Sie warb für eine möglichst flache und kosteneffiziente Struktur.

Denkbar wäre aus ihrer Sicht, dass öffentliche Finanzinstitute wie die staatliche Förderbank KfW als Intermediär zwischen Kläranlagenbetreibern und zahlungspflichtiger Pharma- und Kosmetikbranche agierten. Für die Industrie müsse ein stetig planbarer Prozess entwickelt werden.

Röstel sicherte ihrerseits Kostentransparenz zu. "Selbstverständlich wird die andere Seite genau wissen, wofür die Gelder, die sie zahlen müssen, ausgegeben wurden."

3. Energieautarkie

Klärwerke ab einer Größenklasse von 10.000 Einwohnerwerten sollen gesamtheitlich bis 2045 energieneutral, also energieautark sein. Heißt: Sie sollen nicht mehr Energie verbrauchen, als sie selbst produzieren. Unter bestimmten Umständen dürfen bis zu 35 Prozent nicht-fossiler Energie aus externen Quellen, etwa Wind- oder Photovoltaikparks, einbezogen werden.

Eine Herausforderung dabei: Vor allem kleinere Kläranlagen können nicht die Mengen an Klärgas und Strom selbst erzeugen, die für das Erreichen dieses Ziels notwendig wäre, weil sie beispielsweise über keine Faulung von Klärschlamm verfügen, schreibt der BDEW.

Große Abwasserbetriebe wie die Stadtentwässerung Dresden tun sich hier leichter. "Wir sind heute schon so weit, dass wir 80 Prozent unseres Bedarfs selbst erzeugen", erläuterte Röstel. "Aber ich sehe mich außerstande, mich an Windparks zu beteiligen oder diese vor Ort zu bauen." Es gebe Energieunternehmen, deren Kerngeschäft dies sei, sagte sie.

Für praktikabler hält Röstel zum Beispiel den Bezug erneuerbarer Energien über langfristige Grünstrom-Lieferverträge, auch PPAs genannt. Das sei kostengünstiger.

4. Mischprobe zur Abwasserüberwachung

Deutschland geht bei der Abwasseranalyse einen Sonderweg. Abweichend von europäischen Vorgaben ist hierzulande die sogenannte Zwei-Stunden-Mischprobe oder qualifizierte Stichprobe vorgeschrieben, die als sehr aufwendig gilt. Heißt: Innerhalb von zwei Stunden müssen im Abstand von nicht weniger als zwei Minuten mindestens fünf Stichproben dem Abwasser entnommen und gemischt werden.

Aus Sicht der führenden deutschen Wasser- und Kommunalverbände sollte Deutschland diesen Sonderweg beenden. Sie plädieren für den Umstieg auf die 24-Stunden-Mischprobe, die im europäischen Ausland Standard ist. Das sei auch für die Beurteilung des Gewässers das "weitaus bessere Verfahren", sagte Röstel.

Noch aber hat die Wassermanagerin Zweifel, dass das Ministerium der Branchenbitte folgt. "Wenn ich den einen oder anderen Verwaltungsvertreter höre, der sagt, na, dann lass uns doch beides machen, kriege ich graue Haare", sagte sie.

5. Zeitplan

Die Abwasserwirtschaft hat es eilig. "Wir brauchen nicht mehr über das 'Ob' diskutieren, entscheidend ist das 'Wie'", teilte der VKU mit. Wer wolle, dass Abwasserentsorger die Pflichten der überarbeiteten Richtlinie fristgerecht erfüllten, müsse jetzt handeln. Auch BDEW-Vizepräsidentin Röstel forderte eine "zügige" Umsetzung.

Die Abwasserbranche dürfte es auch deshalb eilig haben, weil die Gegenseite, sprich Vertreter der Pharma- und Kosmetikindustrie, bereits fleißig daran arbeiten, die Richtlinie wieder zu kippen. Noch im Dezember forderten unter anderem der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie und der Verband der Chemischen Industrie, die Kommunalabwasserrichtlinie "umgehend auszusetzen". Sie warnten vor "unrealistischen Fristen" und "erheblichen Risiken" für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Kosmetika.

In Europa gehen die Pharma- und Kosmetikindustrie zudem gerichtlich gegen die Kommunalabwasserrichtlinie vor. Sie fordern Klarheit, warum nur sie für Europas Wasserverschmutzung verantwortlich gemacht werden sollen – und nicht auch weitere Sektoren. Der Dachverband EFPIA betonte zugleich: "Die Industrie bleibt zu 100 Prozent verpflichtet, ihren fairen Anteil an den Kosten für die Beseitigung von Mikroverunreinigungen zu tragen, die aus der Verwendung ihrer Medikamente entstehen."

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