Der Bundesrat hat sich kurz vor der Uhrzeitumstellung entschieden, die Uhr beim wohl wichtigsten Abwasser-Gesetzesprojekt dieses Jahres nicht anzuhalten. Die Länderkammer lehnte am Freitag einen Vorschlag des Wirtschaftsausschusses ab.
Nach dem Willen des Ausschusses hätte der Bundesrat eine grundlegende Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie für erforderlich halten sollen. Er hätte die Bundesregierung bitten sollen, sich genau dafür in Brüssel einzusetzen. Denn nach seiner Ansicht gefährden die Regelungen die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Pharmaindustrie.
Streitpunkt Herstellerverantwortung
Streitpunkt ist die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung. Demnach sollen Pharma- und Kosmetikbranche zu 80 Prozent die Einführung der vierten Reinigungsstufe finanzieren. Die restlichen 20 Prozent werden wohl über Gebühren an Verbraucher gewälzt.
Die entsprechende EU-Richtlinie ist seit 2025 in Kraft. Der Bund muss sie bis Mitte 2027 in nationales Recht gießen. Das zuständige Bundesumweltministerium will den ersten Aufschlag bis zum Sommer präsentieren.
CDU-Europaabgeordnete für Aufschub
Seit Monaten lassen Vertreter der Pharma- und Kosmetikbranche in Straßburg, Luxemburg, Brüssel und Berlin nicht locker. Wenn sie die Uhr schon nicht zurückstellen können, wollen sie sie zumindest anhalten.
Am Mittwoch schaffte es das Thema auch ins Europäische Parlament. Der CDU-Europaabgeordnete Oliver Schenk warnte vor Produktionsrückgängen und weiteren Engpässen bei Arzneimitteln, sollte die Abwasserrichtlinie so umgesetzt werden. "Das Risiko tragen die Patientinnen und Patienten."
Sein Parteikollege Peter Liese warb für einen Aufschub um ein Jahr. "Wir müssen uns noch einmal zusammensetzen."
Die zuständige EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hielt dagegen. Sie erinnerte daran, dass Pharma- und Kosmetikbranche die größte Verantwortung für Mikroschadstoffe in Gewässern trügen und sich trotzdem nur an der Finanzierung der vierten Reinigungsstufe beteiligen müssten. Die Kosten für die anderen drei Stufen würden "ausschließlich" von öffentlichen Haushalten und Gebührenzahlern getragen.
"Wer Pillen vertreibt, muss sich an Kosten beteiligen"
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte am Freitag die Entscheidung des Bundesrats. "Wer Pillen oder Cremes in der EU vertreibt, muss sich an den Kosten der dadurch entstehenden Gewässerverunreinigungen beteiligen", teilte ein Sprecher mit. "Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht für Umwelt und Bürger."
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) forderte die Pharmalobby zum Einlenken auf. "Was wir jetzt brauchen, ist ein Umschalten von einer Verweigerungshaltung durch Klageverfahren hin zu konstruktiver Mitarbeit", kommentierte er.
Der Verband Pharma Deutschland deutete die Ablehnung des Bundesrats dagegen auf seine ganz eigene Weise. Er schrieb in einer Presseaussendung, dass die Länderkammer den politischen Druck auf die EU-Kommission erhöht habe, die Richtlinie zu korrigieren.





