Abwasser

Ursache für Faulbehälter-Havarie ermittelt

Die Abrissarbeiten des Faulturms in Solingen haben begonnen. In der Itter sind keine höheren Belastungen verglichen mit vor dem Zwischenfall aufgetreten.
20.02.2023

Der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) hat die Demontage des havarierten Faulturms auf dem Gelände des Klärwerks Ohligs begonnen.

Nach dem Bersten von einem der beiden Faulbehälter auf dem Gelände des Klärwerks Ohligs hat der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) die Ursachensuche abgeschlossen. Die Gutachter haben als Grund den Kollaps von innerhalb der zylinderförmigen Betonwand verbauten, vorgespannten Bewehrungsstähle durch Korrosion festgestellt. Die Bauweise des Faulbehälters entspricht den zum Zeitpunkt seiner Errichtung geltenden Regeln und Normen, betont der BRW in einer Pressemitteilung.

Vier Wochen nach der Havarie wurde der Rückbau des Faulbehälters begonnen. Um den insgesamt 8,50 Meter hohen Faulturm Stück für Stück von oben abtragen zu können, musste erst der Faulschlamm entfernt werden, der sich noch im unteren Teil des Behälters (Bodenkegel) befand.

Abbruch des Faulturms

Diese ca. 500 Kubikmeter Faulschlamm wurden bereits abgepumpt, auf dem Klärwerk entwässert und ordnungsgemäß entsorgt. Nachdem das im Faulturm hängende Rührwerk mit Hilfe eines Krans aus dem Behälter herausgehoben war, erfolgte die Bergung der Verbindungsbrücke zwischen dem intakten voll funktionstüchtigen Faulbehälter und dem havarierten Faulturm.

In den nächsten Wochen folgt dann der Abbruch des Betonbauwerks mit einem Spezialbagger von der Spitze des Behälters aus, Stück für Stück zur Sohle. Zur Dauer der Abbrucharbeiten kann der BRW noch keine genauen Angaben machen. Zunächst wird nun ein spezieller Abbruchbagger angeliefert.

Keine erhöhten Werte in der Itter

Der ausgetretene Klärschlamm war in die nahegelegene Itter geflossen. Etliche Fische waren an Sauerstoffmangel verendet. Direkt nach dem Unglücksfall und am Folgetag wurden Beprobungen der Itter vom Klärwerk Ohligs in Solingen bis zur Mündung in Düsseldorf durch die Aufsichtsbehörde vorgenommen. Diese ergaben, dass keine stärkere Schadstoffbelastung durch den Zwischenfall am 17. Januar vorliegt.  (hp)