Wasser

Bayern will Wasserkraft am Walchensee neu ordnen

Der Freistaat könnte 2030 zwei kleinere Uniper-Wasserkraftwerke gegen Entschädigung übernehmen. Für das große Walchenseekraftwerk des finnischen Betreibers stehen wasserrechtliche Genehmigungen an.
18.02.2022

Das Walchenseekraftwerk wird von Uniper betrieben. Das Hochdruck-Speicherkraftwerk ist mit einer installierten Leistung von 124 Megawatt eines der größten seiner Art in Deutschland.

 

Der Freistaat Bayern hat angekündigt, das Walchensee-System rechtlich neu zu ordnen. Ziel sei es, die Wasserkraftnutzung als „klimafreundliche und regenerative Form der Stromgewinnung nachhaltig abzusichern“, heißt es in einer Pressemitteilung des bayerischen Umweltministeriums.
 
Grundlage des weiteren Vorgehens ist eine umfassende rechtliche Überprüfung der bestehenden Genehmigungen zur Wasserkraftnutzung. Alle Bewilligungen zum Walchensee-System enden nämlich zum 30. September 2030. Der Fristablauf löst den sogenannten Heimfall der Kraftwerke Obernach (Leistung 12,8 MW) und Niedernach (Leistung 2,4 MW) mit den zugehörigen Überleitungsbauwerken an den Freistaat Bayern aus.

Zukunft des Walchenseekraftwerks

Dabei handelt es sich um eine Eigentumsübertragung von Uniper Kraftwerke an den Freistaat Bayern, für die das Land eine Entschädigung zahlen müsste. Das Umweltministerium wird gemeinsam mit der Finanz- und Wirtschaftsverwaltung mit dem Betreiber „ergebnisoffene Verhandlungen“ führen, heißt es in der Pressemitteilung. Dabei stehe sowohl eine Ablösung als auch eine entschädigungspflichtige Realisierung des Heimfallanspruchs zur Disposition.

Am Walchenseekraftwerk (Leistung 124 MW) mit der Überleitung der Isar am Krüner Wehr besteht dagegen kein Heimfallanspruch an den Freistaat. Die Anlagen verbleiben daher auch nach Ablauf der Bewilligungsfrist am 30. September 2030 im Eigentum von Uniper. Wenn die Anlagen über 2030 hinaus betrieben werden sollen, müsse hierfür jedoch laut Umweltministerium eine neue wasserrechtliche Gestattung beantragt werden. „Im Rahmen dieses Wasserrechtsverfahrens werden dann alle relevanten Belange von der Energiegewinnung bis hin zum Natur- und Gewässerschutz berücksichtigt“, kündigt das Ministerium an. (hp)