Neue Elektrofahrzeuge vom Typ Model Y werden mit einem Lkw vom Werk der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg abgeholt.

Neue Elektrofahrzeuge vom Typ Model Y werden mit einem Lkw vom Werk der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg abgeholt.

Bild: © Patrick Pleul/dpa

Die Brandenburger Landesregierung hat die weggefallene Auflage zur Einbindung des lokalen Wasserverbands Strausberg-Erkner (WSE) in alle Grundwasserfragen beim US-Elektroautobauer Tesla verteidigt. Die Behörden in Brandenburg seien davon überzeugt, dass die Überwachung der Auflagen zum Schutz des Wasserschutzgebiets durch staatliche Stellen und Tesla selbst auch ohne die Auflage gewährleistet sei, sagte der Umwelt-Abteilungsleiter im Umweltministerium, Axel Steffen, am Mittwoch im zuständigen Landtagsausschuss.

In der Auflage seien Begriffe wie grundwasserrelevant nicht genug bestimmt gewesen. Das Land habe verhindern wollen, dass dies später vor Gericht kommt. Der Autobauer muss laut Umweltministerium über 400 Auflagen und Nebenbestimmungen im Rahmen der umweltrechtlichen Genehmigung erfüllen, mehr als 100 davon betreffen das Thema Wasser.

WSE ist „misstrauisch“

Der Wasserverband sieht keine ausreichende Kontrolle des Grundwassers bei Tesla. «Das macht uns natürlich misstrauisch», sagte WSE-Verbandsvorsteher André Bähler der Deutschen Presse-Agentur. Er bezweifle eine ernsthafte Kontrolle.

Bähler nannte als Beispiel, dass im vergangenen Jahr Abfall bei Tesla gebrannt habe, das Abfalllager aber keine Genehmigung gehabt habe. Der Wasserverband hatte gegen die Entscheidung des Landesumweltamtes geklagt.

Akkreditierte Büros und Labore

Der Umwelt-Abteilungsleiter sagte, die Auflage zur Einbeziehung des Wasserverbands in Grundwasserfragen sei nicht erforderlich für die Einhaltung der Pflichten. «Alle grundwasserrelevanten Belange sind in anderen Auflagen präzisiert und konkretisiert.»

Nach Angaben der Abteilungsleiterin Wasser im Ministerium, Anke Herrmann, bedient sich Tesla bei der Selbstüberwachung akkreditierter Büros und Labore und stellt die Daten den Behörden zur Verfügung. Für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gebe es strenge Auflagen und Prüfungen. (dpa/hp)

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