"Bundesrat darf Stoffstrombilanz nicht streichen"
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Die Stoffstrombilanzverordnung soll helfen, den Düngeeinsatz zu optimieren.
Bild: © photo.geider/AdobeStock
Die Bundesregierung setzt mit dem geplanten Düngegesetz die Anforderungen der EU-Kommission zur Beilegung des Vertragsverletzungsverfahrens im Düngerecht um. Kernpunkte sind hierbei die Rechtsgrundlagen für ein verstärktes Monitoring sowie die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung, die auf betrieblicher Ebene Nährstoffüberschüsse vermeiden soll und hilft, den Düngeeinsatz zu optimieren.
Nach den Vorstellungen des Agrarausschusses soll auf der Sitzung des Bundesrates am Freitag, den 29. September, die Stoffstrombilanzierung im Düngegesetz gestrichen werden. Dies gefährdet nach Auffassung von acht Verbänden die nachhaltige und verursachungsgerechte Reduzierung des Düngereintrages.
Gemeinsame Presseerklärung
Zu den Unterzeichnern einer gemeinsamen Pressemitteilung gehören der BDEW, DUH, Greenpeace, Global Nature, WWF, Verdi, DNR und Aktion Agrar. Damit fehle ein wichtiges Element, das zum nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen im Hinblick auf den Eintrag von Düngemitteln wesentlich beitragen könne. Die Verbände fordern daher die Bundesländer auf, dem Vorschlag des Agrarausschusses im Plenum des Bundesrates nicht zuzustimmen, damit mit der Stoffstrombilanzverordnung eine umweltverträgliche Ausrichtung im Düngerecht gewährleistet werden könne. (hp)