Fördergelder für energetische Sanierung von Schwimmbädern

Bei Freibädern steht eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung im Fokus.
Bild: © Nuwanda/AdobeStock
Der Bund stellt erneut beträchtliche Mittel bereit, um Städte und Gemeinden bei der energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur zu unterstützen. Nachdem im vergangenen Jahr 476 Mio. Euro zur Verfügung standen, folgen 2023 weitere 400 Mio. Euro.
Am Montag startete Bundesbauministerin Klara Geywitz den neuen Projektaufruf für das Programm. Die Mittel werden über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK) aus dem Klima- und Transformationsfonds ausgezahlt. Gefördert werden kommunale Einrichtungen wie Sport- und Schwimmhallen, aber auch Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren.
Ziel sind hohe energetische Standards
Diese Einrichtungen seien wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und erhöhten die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden, sagte Bauministerin Geywitz. „Schließlich macht es keinem Kind und keinem Erwachsenen Spaß, in maroden Schwimmbädern mit bröckelndem Putz, rostigen Schranktüren und abfallenden Fliesen schwimmen zu gehen.“
Die Förderung zielt darauf ab, dass die Gebäude nach der Sanierung hohen energetischen Standards genügen. Bei Freibädern stehen eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung und die Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen wie Wasser oder Mittel zur Desinfektion im Mittelpunkt.
Einreichung von Projekten
Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 15. September geeignete Projekte bei dem mit der Umsetzung der Programme betrauten Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Weitere Informationen sowie den Projektaufruf finden Sie hier. (hp)