Gasmangellage: Wasserwirtschaft ist ausgenommen
Die Wasserwirtschaft ist als „geschützter Kunde“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zu betrachten. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) dem Verband kommunaler Unternehmen VKU mitgeteilt. Wasserver- und Abwasserentsorger würden also auch in einer Gasmangellage vorrangig gegenüber nicht geschützten Kunden weiter mit Gas beliefert.
Dafür hatte sich der VKU im Rahmen der Diskussion zur Priorisierung bei einer Gasmangellage eingesetzt. Als „geschützte Kunden“ werden Erbringer „grundlegender sozialer Dienste“ bezeichnet. Darunter…
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