Blick auf Probebohrungen für die Geothermienutzung in Frankfurt

Blick auf Probebohrungen für die Geothermienutzung in Frankfurt

Bild: © Frank Rumpenhorst/dpa

Von Elwine Happ-Frank

Der Entwurf zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz hat ein breites Spektrum an Reaktionen verschiedener Stakeholder hervorgerufen. Während der Ausbau der Geothermie als wichtiger Baustein der Wärmewende grundsätzlich begrüßt wird, bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich des Trinkwasser- und Grundwasserschutzes. Das ergab eine Anhörung vor dem Deutschen Bundestag.

In der Langfassung heißt das Vorhaben "Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung".

Der Entwurf enthält aus Sicht der Kommunalwirtschaft wichtige Beschleunigungselemente, doch für die Wasserversorger sind klare Schutzregelungen essenziell. Die zentrale Forderung lautet: verbindliche Vorrangregelungen für die Trinkwasserversorgung in Wasserschutzgebieten, obligatorische Einzelfallprüfungen in sensiblen Bereichen

Die Deutsche Umwelthilfe, die kommunalen Spitzenverbände und der BDEW betonten übereinstimmend, dass in den Wasserschutzzonen I und II bundesrechtlich ein Verbot von Geothermiebohrplätzen festgeschrieben werden sollte. In Schutzzone III und ausgewiesenen Trinkwassereinzugsgebieten sollte eine geothermische Nutzung nur nach wasserrechtlicher Einzelfallprüfung zulässig sein.

Martin Weyand, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wies darauf hin, dass die öffentliche Wasserversorgung verfassungsrechtlich verankert ist, während die Erdwärmenutzung nur einfachgesetzlich im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Damit genieße die Wasserversorgung normhierarchisch einen Vorrang. Die kommunalen Spitzenverbände forderten, dass in dem Gesetzentwurf explizit klargestellt wird, dass keine Abwägung zu Lasten des Trinkwasserschutzes erfolgen darf.

Kritik an der Erlaubnisfreiheit von Wärmepumpen

Ein besonders kontrovers diskutierter Punkt war die geplante faktische Erlaubnisfreiheit von Wasser-Wasser-Wärmepumpen bei thermischer Nutzung von Grundwasserkörpern. Die kommunalen Spitzenverbände sahen dies in der Anhörung sehr kritisch, da solche Anlagen erhebliche Auswirkungen auf Grundwasserkörper haben können.

Die Erlaubnisfreiheit entziehe den Behörden die Möglichkeit, die Auswirkungen auf Schutzgüter wie Wasserschutzgebiete, den Naturhaushalt sowie Altlasten angemessen zu prüfen und zu steuern. Sie forderten zwingend, weiterhin eine behördliche Genehmigung festzuschreiben.

Der BDEW schlug als Kompromiss vor, dass zumindest eine Anzeigepflicht, zum Beispiel durch Eintrag in ein Bohrkataster, vorgesehen werden sollte, um einen "unsichtbaren Wildwuchs" zu vermeiden, der den Aufbau eines Wasserregisters unmöglich machen würde.

Chancen und Risiken der Verfahrensbeschleunigung

Karin Thelen, Geschäftsführerin Regionale Energiewende bei den Stadtwerken München, die seit vielen Jahren Geothermieprojekte realisieren, befürwortete die Möglichkeiten zur Standardisierung der Prüfung von Zulassungsanforderungen. Bei etablierten Technologien und bekannten Stoffen könne auf aufwendige Einzelfallprüfungen verzichtet werden. Das Unternehmen hat eine "Positivliste" von Stoffen entwickelt, die aus gewässerökologischer Sicht als unproblematisch gelten.

Der BDEW begrüßte die elektronische und standardisierte Abwicklung der Verfahren sowie feste Fristensetzungen. Klaus Ritgen von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände warnte jedoch, dass erheblich verkürzte Fristen für die Befassung der kommunalen Behörden bei wasserrechtlich sensiblen Vorhaben, Genehmigungsfiktionen, die Zwischenschaltung von Projektmanagern sowie vorzeitiger Maßnahmenbeginn kontraproduktiv wirken könnten.

Diese Maßnahmen würden den behördlichen Vollzug erschweren, den Erfüllungsaufwand steigern und das Risiko für Umwelt und Projektträger erhöhen. Eine Verkürzung der Fristen werde mehrheitlich zu längeren Verfahren führen, da die Behörden überfordert würden. Die zweimonatige Frist dürfe in keinem Fall für Vorrang-, Trinkwassereinzugs- und festgesetzte Wasserschutzgebiete gelten.

Monitoring und Forschungsbedarf

Cornelia Nicklas, Leiterin Recht bei der Deutschen Umwelthilfe, forderte ein obligatorisches Monitoring der Auswirkungen geothermischer Anlagen und Aquifer-Wärmespeicher auf die Grundwasserbeschaffenheit. Es bestehe erheblicher weiterer Forschungsbedarf, insbesondere fehlen Kenntnisse über die Mikrobiologie in größeren Tiefen (ab 400 Metern) und ihre Rolle für die Grundwasserqualität.

Sven-Joachim Otto, Mitglied des Direktoriums des Institutes für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum und Partner der Energiesozietät, schlug die Einführung eines "Projektmanagers" im Wasserrecht zur Unterstützung der Behörden vor (ohne Entscheidungsbefugnis). Er forderte einheitliche Digitalisierungsvorgaben, aber auch Mindestanforderungen an die Datenqualität (Geofachdaten, Bohrprofil, Grundwasserdaten) zur Vermeidung von Rückfragen und Verzögerungen.

Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte die geplante Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Untergrundspeicher für Wasserstoff und Wasserstoffgemische als nicht gerechtfertigt. Dies betreffe einen ganz anderen Sachverhalt mit anderem Gefährdungspotenzial und dürfe nicht von Verfahrenserleichterungen profitieren, die speziell für erneuerbare Energien geschaffen wurden.

Die kommunalen Spitzenverbände wiesen darauf hin, dass der stockende Ausbau der Geothermie nach Rückmeldungen aus der Praxis nicht in komplizierten Behördenverfahren begründet liege, sondern in der preislichen Entwicklung: Während eine Geothermieanlage vor zehn Jahren circa 6000 Euro kostete, wird mittlerweile ein Vielfaches davon aufgerufen. Die Kosten für eine wasserrechtliche Erlaubnis von mehreren hundert Euro fallen dagegen nicht ins Gewicht.

Position der Geothermie-Branche

Gregor Dilger, Geschäftsführer des Bundesverbandes Geothermie (BVG), begrüßte den Entwurf ausdrücklich als Meilenstein. Er forderte jedoch weitere Erleichterungen, etwa die Ausweitung des vorzeitigen Beginns auf das Wasserhaushaltsgesetz und die Erlaubnisfreiheit auch für die Kälteversorgung.

In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf betonte Fabian Ahrendts, Leiter Thermische Energieanlagen bei der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien (IEG), dass bei tiefer Geothermie keine Nutzungskonkurrenz mit Trinkwasser entstehe, da diese ausschließlich mit salzhaltigen Tiefenwässern erfolge, die nach dem Wärmeentzug in dieselbe Schicht zurückgeführt werden.

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