Wasser

Gütliche Einigung für das Stuttgarter Wassernetz

Laut dem Entwurf, den die Stadtverwaltung und Netze BW ausgehandelt haben, soll das Wassernetz in öffentlicher Hand bleiben. Die Stadt sichert sich ein Vorkaufsrecht, falls sich die Mehrheitsverhältnisse bei Netze BW ändern.
25.11.2022

Stuttgart bezieht sein Trinkwasser aus zwei Quellen, nämlich aus dem Bodensee und aus dem Donauried bei Ulm.

 

Die seit über zehn Jahren schwelende Auseinandersetzung um das Stuttgart Trinkwassernetz steht vor einer einvernehmlichen Einigung. Die Stadtverwaltung und die EnBW-Tochter Netze BW haben ihren jeweils zuständigen Gremien Vertragstexte für eine entsprechende Vereinbarung vorgelegt.

Herzstück ist demnach ein Vorkaufsrecht der Stadt Stuttgart für den Fall, dass die Netze BW Wasser GmbH oder ihre Muttergesellschaften nicht länger mehrheitlich in öffentlicher Hand aus Baden-Württemberg sind. Darüber hinaus räumt die Netze BW der Stadt eine Reihe von Mitwirkungs- und Informationsrechten ein.

Klage wird zurückgezogen

Im Gegenzug zieht die Stadt die laufende Klage auf Herausgabe des Netzes zurück und gewährt Netze BW Wasser zum 1. Januar 2023 einen neuen, 20-jährigen Konzessionsvertrag. Dieser enthält – anders als zuletzt – auch konkrete Bestimmungen für den Übergang in die nächste Konzessionsperiode. Der EnBW-Aufsichtsrat hat seine Einwilligung bereits erteilt; der Gemeinderat wird nun über die Vereinbarung beraten. Eine Entscheidung ist für das Plenum am 15. Dezember vorgesehen.

„Wir wollen einen teuren und langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang gütlich beenden“, sagte Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper. „Dies eröffnet uns die Möglichkeit, nach Ablauf des Konzessionsvertrags das Trinkwassernetz in städtische Hand zu nehmen.“

Stadt ist in Gremien vertreten

Derzeit gehört die EnBW zu über 97 Prozent dem Land Baden-Württemberg, dem Zweckverband Oberschwäbische Energieversorgung (OEW) und weiteren Kommunalverbänden. Die Netze BW gehört zu rund 86 Prozent der EnBW und zu rund 14 Prozent über 200 Kommunen aus Baden-Württemberg.

Für die Netze BW Wasser GmbH wird ein sechsköpfiger Aufsichtsrat geschaffen, in dem die Stadt zwei Sitze übernimmt. Je zwei weitere Sitze erhalten die Netze BW und die Arbeitnehmer:innen. Die Stadt ist künftig auch in der Gesellschafterversammlung der GmbH vertreten und erhält dort darüber hinaus Rechte mit Sperrminorität.

Einigung über die Preisformel

Die Netze BW bzw. die EnBW verpflichtet sich, dauerhaft die Preisformel aus der Einigung mit der Landeskartellbehörde aus dem Jahr 2015 anzuwenden. Darin sind im Wesentlichen die Kosten der Vorlieferanten und der offizielle Verbraucherpreisindex enthalten. Nach diesen Indizes richtet sich die maximal mögliche Preisanpassung pro Jahr. Der/die Geschäftsführer*in der Netze BW Wasser berichtet einmal jährlich im Gemeinderat und kann auf Wunsch zu weiteren Sitzungen hinzugezogen werden.

Der parallele Rechtsstreit um Kosten der Löschwasserversorgung wird ebenfalls einvernehmlich beendet. Die Stadt beteiligt sich ab 2024 mit jährlich maximal 1,5 Millionen Euro an den Kosten. Im Gegenzug zieht die Netze BW ihre 2016 eingereichte Klage vor dem Landgericht Stuttgart zurück und verzichtet auf den Ausgleich von offenen Forderungen in Höhe von ca. 40 Millionen Euro. (hp)