Koalitionsverhandlungen: Gemischte Signale für die Wasserwirtschaft

Nach den ersten Beratungen in Fach-Arbeitsgruppen werden die Gespräche am Freitag auf Führungsebene fortgesetzt (v.li.n.re.): Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz, SPD-Bundesvorsitzender Lars Klingbeil, der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sowie die SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken.
Bild: © Michael Kappeler/dpa
Von Elwine Happ-Frank
Einige schwere Brocken und wenige Bonbons für die Wasserwirtschaft enthält die finale Fassung der Arbeitsgruppe "Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt" (AG 11). Darin treffen die Verhandlungsführer einer möglichen, zukünftigen Koalition Aussagen für ihre politische Linie. Aufschrecken lassen dabei aus Sicht der Versorger die Statements zum Umgang mit der Nitratbelastung und zur Herstellerverantwortung.
Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der CDU, CSU und der SPD, hat sich darauf geeinigt, das mit der EU vereinbarte Monitoring im Düngegesetz zu verankern. Eine Änderung dieses Gesetzes war noch von der Ampelregierung verabschiedet worden.
Es sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden. Vor einer Einigung im Bundesrat waren allerdings im Januar 2025 die unionsregierten Länder – die Neuwahlen im Februar bereits im Blick – aus den Gesprächen für eine Kompromisslösung ausgestiegen.
Abschwächung der Auflagen in roten Gebieten
Denn einige Länder, darunter Bayern, verlangten im Gegenzug zur Zustimmung zum Düngegesetz eine Streichung der Stoffstrombilanzverordnung, mit der Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent abgebildet werden. Sie steht wegen der bürokratischen Belastung der Landwirte in der Kritik.
Nun konstatieren die möglichen Koalitionspartner: "Wir schaffen die Stoffstrombilanzverordnung ab." Es soll stattdessen ein Instrument geschaffen werden, "um zukünftig die besonders wasserschonend wirtschaftenden Betriebe in roten Gebieten von Auflagen zu befreien", heißt es bei dem Papier der AG 11.
Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie mit einer erweiterten Herstellerverantwortung für Pharma- und Chemieunternehmen, die im Dezember in Kraft getreten ist, wird nicht explizit erwähnt. Die Aussage, "wir setzen unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten und der Verhältnismäßigkeit auf das Verursacherprinzip", dürfte sich darauf beziehen. Die Wasserbranche ist derzeit gespannt, wie die Umsetzung der Herstellerverantwortung in nationales Recht im Detail aussieht.
Aussicht auf bessere Finanzierung
Zu den heftig kritisierten PFAS, für die mehrere Länder, darunter auch Deutschland, Beschränkungsvorschläge bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht haben, haben sich die Verhandler auf Folgendes geeinigt: Bei der anstehenden Überarbeitung der europäischen Chemikalienregulierung (REACH) favorisieren sie einen risikobasierten Ansatz im Chemikalienrecht, der "Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Wettbewerbsfähigkeit in Einklang bringt".
Ein "Totalverbot ganzer chemischer Stoffgruppen wie PFAS" wird abgelehnt. Forschung und Entwicklung von Alternativstoffen sollen forciert werden. Wo der Einsatz von gleichwertigen Alternativen möglich ist, sollen PFAS zeitnah ersetzt werden, heißt es in dem Papier.
Positive Aspekte der Verhandlungsergebnisse für die Wasserwirtschaft sind beispielsweise die Ankündigung, dass priorisierte Maßnahmen der Nationalen Wasserstrategie umgesetzt werden sollen. Außerdem wird die blau-grüne Infrastruktur, der Wasserrückhalt in der Fläche und die Grundwasserneubildung gefördert. Ganz wichtig ist, dass eine bessere Finanzierung von notwendigen Infrastrukturmaßnahmen geprüft werde.