Die Uhr tickt. Ab dem 1. Januar 2029 schreibt die Klärschlammverordnung vor, dass kommunale Klärschlämme einer Phosphor-Rückgewinnung zuzuführen sind. Doch während die Frist unaufhaltsam näher rückt, zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die dafür erforderlichen Kapazitäten – sowohl bei der thermischen Vorbehandlung von Klärschlamm als auch beim eigentlichen Phosphorrecycling – schlicht nicht rechtzeitig verfügbar sein werden.
Seither wird über Übergangslösungen nachgedacht. Im Zentrum der Debatte steht die Idee eines Branchenfonds, den das Bundesumweltministerium ausgearbeitet hat. Das Prinzip: Wer seinen Klärschlamm ab 2029 nicht einer P-Rückgewinnung zuführt oder die anfallenden Verbrennungsaschen dauerhaft deponieren will, soll in diesen Fonds einzahlen.
Die Abgabe sollte dabei bewusst oberhalb der Kosten einer P-Rückgewinnung angesetzt werden, um den wirtschaftlichen Druck zur Rückgewinnung aufrechtzuerhalten. Die eingesammelten Mittel sollen wiederum gezielt jene Akteure unterstützen, die frühzeitig in entsprechende Anlagen investieren – die sogenannten "First Mover".
Fondsmodell ist die falsche Antwort
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnt das Fondsmodell jedoch als untauglich ab. Stattdessen fordert der Verband ein nachhaltiges, staatlich getragenes Finanzierungsinstrument sowie eine rechtssichere Übergangslösung.
Denn das Modell sei in der Praxis nicht zielführend. Eine solche Abgabe würde finanzielle Mittel ineffizient binden und den Einsatz kostenintensiver, technisch noch nicht ausgereifter Verfahren geradezu zementieren. Statt starrer Fondslogik brauche es einen stufenweisen Lenkungsmechanismus, der Anreize zur Verbesserung der Klärschlammqualität setzt und gleichzeitig offen bleibt für technologische Weiterentwicklungen, heißt es in einem Positionspapier.
Besonders kritisch sieht der VKU, dass die geplante Abgabe sich an den derzeit noch sehr hohen Kosten nicht ausgereifter Technologien orientieren würde. Das würde Marktverzerrungen begünstigen und nachhaltige Fehlanreize setzen. Noch ungeklärt ist zudem, ob eine solche Abgabe überhaupt gebührenfähig wäre – eine rechtlich wie fachlich heikle Frage.
Hinzu kommt die sozialpolitische Dimension: Es wäre kaum vermittelbar, alle Bürger:innen und Bürger gleichermaßen mit Entwicklungskosten zu belasten, obwohl der Abwasseranfall pro Kopf unabhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit gleich ist – und die späteren Erlöse aus dem Recycling letztlich privaten Unternehmen zugute kämen.
Der Markt ist noch nicht reif
Trotz des Engagements zahlreicher First Mover und trotz erheblicher Fördermittel ist bislang keine einzige großtechnische Anlage für den Säureaufschluss von Klärschlammasche in den Regelbetrieb gegangen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen vielmehr, dass es insbesondere bei der technischen Hochskalierung der Verfahren zu erheblichen Problemen kommt.
Die Herstellungskosten vieler Phosphorrezyklate, speziell aus nasschemischen Verfahren, liegen deutlich über den am Markt erzielbaren Erlösen für konventionelle phosphathaltige Dünger, heißt es in der Analyse des VKU. Ein tragfähiger Markt für diese Produkte hat sich bislang nicht entwickelt; sie bleiben Nischenprodukte mit erst wenigen Praxiserfahrungen und jeweils nur regional begrenzten Absatzmärkten.
Für kommunale Entsorger, die die Vorgaben des Kommunalabgaben- und Vergaberechts einhalten müssen, ist die Situation besonders heikel: Öffentliche Ausschreibungen müssen zu wirtschaftlichen Ergebnissen führen, und ein tatsächlicher Erfolg – etwa durch den Nachweis von Referenzanlagen – muss absehbar sein.
Beides ist derzeit kaum gegeben, stellt der Verband fest. Forschung und Entwicklung dürfen ohnehin nicht aus Abwassergebühren finanziert werden; das ist Aufgabe von Industrie und Hochschulen. Wer also nicht in Anlagentechnik auf dem Stand einer Forschungs- und Entwicklungsanlage investiert, handelt nicht etwa fahrlässig, sondern im Gegenteil "rechtskonform und verantwortungsbewusst".
Alternativen zum Fondsmodell
Der VKU schlägt ein Bündel konkreter Maßnahmen vor, das die Lücke zwischen gesetzlichem Anspruch und technischer Realität überbrücken soll:
Erstens: eine schrittweise Mengenrampe. Statt ab 2029 nahezu alle kommunalen Klärschlämme auf einmal der P-Rückgewinnung zuzuführen – was die verfügbaren Kapazitäten schlicht überfordern würde –, sollte zunächst nur ein Teil der anfallenden Mengen erfasst werden. Priorität sollten dabei Schlämme mit den höchsten Phosphorgehalten erhalten; Klärschlämme mit niedrigeren Gehalten kämen zeitlich versetzt hinzu. Die Zielmengen wären regelmäßig auf Basis verfügbarer Kapazitäten und der wirtschaftlichen Qualität der erzeugten Produkte zu überprüfen.
Zweitens: eine vorübergehende Absenkung der vorgeschriebenen Rückgewinnungsraten. Für eine befristete Übergangsphase sollten auch Verfahren zugelassen werden, die noch nicht die gesetzlich festgelegten Rückgewinnungsraten von 50 beziehungsweise 80 Prozent erreichen, sofern sie technisch erprobt sind und einen messbaren Beitrag leisten.
Drittens: eine transparente politische Bewertung der gesellschaftlichen Zahlungsbereitschaft für Ressourcensicherung. Welchen Preis ist die Gesellschaft bereit zu zahlen, um die strategisch wichtige endliche Ressource Phosphor langfristig zu sichern? Politisch gewollte Anschubfinanzierungen, die über wirtschaftlich tragfähige Zielkosten hinausgehen, müssen konsequent aus Steuermitteln bestritten werden – nicht aus Gebühren der Abwasserkunden, heißt es in dem VKU-Papier.


