Wasser

Rheinland-Pfalz unterstützt Förder-Aus für kleine Wasserkraftanlagen

Die Abwägung zwischen Ökologie und Bedeutung für die Stromgewinnung führt zu dem Entschluss. Kleine Anlagen sind außerdem nicht konkurrenzfähig.
10.06.2022

Bei der Beurteilung von kleinen Wasserkraftwerken – im Bild eine Anlage am Schäfflerbach in Augsburg – bewertet Rheinland-Pfalz die ökologische Funktion der Gewässer als vorrangig.

 

Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz schätzt die ökologische Bedeutung von Bächen und kleinen Flüssen höher ein als ihre Bedeutung für die Stromgewinnung. In diesem Abwägungsprozess sei es richtig, wenn die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) keine Förderung mehr für kleine Wasserkraftwerke mit einer Kapazität unter 500 Kilowatt vorsehe, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder (Grüne) am Donnerstag im Landtag in Mainz.

Mit der Mehrheit der Ampel-Fraktionen lehnte der Landtag einen Antrag der CDU ab, ein Ausbauziel für die Wasserkraft zu setzen. Der CDU-Abgeordnete Gerd Schreiner fand lediglich bei den Freien Wählern Zustimmung zu seinem Appell, die geplante EEG-Neufassung zu verhindern.

Wind- und Solarenergie günstiger

«Tun wir das nicht, ist das das Aus für die Wagnermühle» – bei der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) «vor der Haustür», sagte Schreiner. «Diese Wagnermühle mahlt seit 1330 das Mehl für das tägliche Brot für die Menschen an der Ruwer.» Und 15 kleine Wasserkraftwerke allein im Kreis Kusel erzeugten dort den Haushaltsstrom für 2500 Menschen. «Das müssen wir schützen!»

In Rheinland-Pfalz sei das Potenzial für den Ausbau der Wasserkraft erschöpft, erwiderte der SPD-Abgeordnete Benedikt Oster. In vielen kleinen Anlagen stünden die Kosten in keinem Verhältnis zur Stromgewinnung. Auch der Grünen-Abgeordnete Andreas Hartenfels sagte, dass Strom aus Wind- und Solarenergie um ein Drittel günstiger sei als Strom aus kleinen Wasserkraftanlagen. Diese seien damit nicht mehr konkurrenzfähig.

Große Anlagen nicht betroffen

Die EEG-Novelle bedeute nicht zwangsläufig das Aus für die nahezu 200 kleinen Wasserkraftanlagen in Rheinland-Pfalz, sagte Ministerin Eder. «In Betrieb befindliche Anlagen betrifft es nicht.» Die Wasserkraft decke fünf Prozent der Bruttostromerzeugung des Bundeslands.

Dabei entfallen nach ihren Angaben 97 Prozent des Stroms aus Wasserkraft auf 22 große Anlagen, etwa an der Mosel oder der Lahn. Diese würden von niemandem in Frage gestellt. Bei der Beurteilung kleiner Anlagen aber sei die ökologische Funktion der Gewässer als Lebensader und Biotop für zahllose Süßwasserarten vorrangig. (dpa/hp)