Blick in die Wasserversorgungsanlage Probstheida der Leipziger Wasserwerke: Die Fördermittel können Versorger oder Kommunen beantragen.

Blick in die Wasserversorgungsanlage Probstheida der Leipziger Wasserwerke: Die Fördermittel können Versorger oder Kommunen beantragen.

Bild: © Jan Woitas/dpa

Sachsen will die Wasserversorgung zukunftssicher machen und erhöht deshalb die Förderung. «Wir brauchen eine Wasserversorgung, die auch angesichts der Klimakrise stabil ist», erklärte Umweltstaatssekretärin Gisela Reetz nach einer Kabinettssitzung in Dresden. Deshalb unterstütze man künftig die Versorger auf ihrem Weg zu einer dem Klima angepassten Wasserwirtschaft.

Nach Angaben von Reetz sind derzeit etwa 30 bis 40 Mio. Euro in dem Fördertopf. Die Förderung speist sich aus der Abgabe für die Wasserentnahme.

Neue Fördermöglichkeiten

Laut den Beschlüssen des sächsischen Kabinetts wird die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft des sächsischen Umweltministeriums erweitert. Demnach kann der Freistaat künftig auch Investitionen unterstützen, mit denen regionale oder überregionale Verbundlösungen zwischen Versorgungssystemen errichtet oder ertüchtigt werden.

Ebenfalls förderfähig ist künftig der Ausbau von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung, soweit dieser auf Grund der Klimakrise sowie mit Blick auf Wassermenge und -güte erforderlich ist. Zudem sollen auch Maßnahmen gefördert werden können, mit denen in Einzugsgebieten Risiken schlechterer Wassergüte gemindert werden oder die der Not- und Krisenvorsorge der öffentlichen Wasserversorgung dienen. Begünstigte sind Kommunen und öffentliche Wasserversorger.

Ausbau der überregionalen Versorgung

Die investiven Maßnahmen zur Errichtung (über)regionaler Versorgungssysteme können bis zu 30 Prozent gefördert werden, etwa zwischen Talsperren. Reetz erinnerte daran, dass 2020 der Wasserspiegel in der Talsperre Cranzahl wegen der Dürre so weit abgesunken war, dass man Trinkwasser aus umliegenden Brunnen und anderen Quellen in die Talsperre überleiten musste.

Unterstützt wird auch der Ausbau von Wasserversorgungsanlagen oder Maßnahmen zur Sicherung der Wassergüte. Maßnahmen, die der Not- und Krisenvorsorge dienen, können maximal zu 50 Prozent gefördert werden.

Große Städte mit geringeren Förderquoten

Geringere Förderquoten betreffen die drei Städte Chemnitz, Leipzig und Dresden. Hier liegt die Obergrenze in der Regel jeweils bei zehn Prozent. Kooperationsvorhaben sowie Maßnahmen der Not- und Krisenvorsorge können in den drei Städten maximal zu 30 Prozent gefördert werden.

Hintergrund ist, dass Investitionen und Kosten der Infrastruktur z. B. je Wasserwerk oder je Kilometer Wasserrohre in Großstädten verhältnismäßig auf deutlich mehr Einwohner umgelegt werden können, womit die Belastung pro Kopf deutlich geringer ausfällt. (hp mit Material von dpa)

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