Der Berliner Senat plant neue landesgesetzliche Regeln zur Begrenzung des Wasserverbrauchs für Haushalte im Falle von Knappheit. «In Berlin steigt zurzeit der Wasserverbrauch – während das Dargebot abnimmt. Deshalb wollen wir auch ins Berliner Wassergesetz entsprechende Regelungen aufnehmen», sagte Umweltstaatssekretärin Silke Karcher dem «Tagesspiegel».
«Der aktuelle wie auch für die Zukunft sich abzeichnende Rückgang der Grundwasser-Neubildung und des Oberflächenwasser-Abflusses nach Berlin erfordern eine zunehmende Schonung der Wasserressourcen», teilte die Senatsumweltverwaltung der Zeitung mit. In Notlagen könne das Land hier schon jetzt mittels des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes eingreifen. Auf dieser Grundlage sei eine Allgemeinverfügung möglich, um die Wasserentnahme zeitlich begrenzt einzuschränken.
Maßnahmen gegen Verschwendung
Der umweltpolitische Sprecher der Berliner Grünen-Fraktion, Benedikt Lux, hatte mehr Befugnisse für das Land gefordert, um im Falle von Wasserknappheit gegen Verschwendung vorgehen zu können. «Wir müssen in Notsituationen Dinge wie Rasensprengen, Autowäsche oder Befüllen eines Pools verbieten können», sagte Lux der «Tageszeitung». (dpa/hp)



